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News vom 27.02.2012

Energiewende rückwärts

Während Bundeswirtschaftsminister Rösler und Bundesumweltminister Röttgen ihre gemeinsame Position zur Photovoltaikvergütung und zur EU-Energieeffizienzrichtlinie als Erfolg für die Energiewende verstanden wissen wollen, sehen Branchenverbände, Solarunternehmen und betroffene Mitarbeiter die Energiewende auf dem Rückwärtskurs.

Ab 2014 will die Regierung das Ausbauziel um 400 MW pro Jahr senken.
Ab 2014 will die Regierung das Ausbauziel um 400 MW pro Jahr senken.
Mit dem neuen Vorschlag werden die Vergütungssätze gegenüber 2009 halbiert.
Mit dem neuen Vorschlag werden die Vergütungssätze gegenüber 2009 halbiert.
Am 23.02.2012 legeten Bundeswirtschaftsminister Rösler und Bundesumweltminister Röttgen eine gemeinsame Position der Bundesregierung zur Photovoltaikvergütung und zur EU-Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt. Nachdem bereits im Januar dieses Jahres eine Kürzung in Krtaft getreten war, sind weitere dratische Kürzungen sowie eine begrenzung des Zubaus von PV-Anlagen geplant.

Dazu Röttgen: „Mit unserem Vorschlag zur Photovoltaik-Förderung wollen wir die Zubaumenge und die Kosten wirksam begrenzen. Gleichzeitig schaffen wir für die PV-Industrie stabile Rahmenbedingungen, damit sie sich auch in Zukunft auf dem Weltmarkt behaupten kann. Wir setzen damit unseren Weg einer kosteneffizienten Förderung der Photovoltaik fort. So werden mit dem neuen Vorschlag die Vergütungssätze gegenüber 2009 halbiert. Im Hinblick auf das in den letzten beiden Jahren stark gestiegene Ausbauvolumen dient die erneute Anpassung der Förderung vor allem dem Zweck, die EEG-Umlage für die Stromverbraucher weiter stabil zu halten und die hohe Akzeptanz der Bevölkerung für die Photovoltaik und für erneuerbare Energien insgesamt zu erhalten. Ziel ist, dass die Photovoltaik schon in einigen Jahren Marktreife erlangt und gänzlich ohne Förderung auskommt.“


Aus dem gemeinsamen Positionspapier der beiden Ministerien:

Das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf folgende Neuregelungen zur Solarstromförderung verständigt:  Im Kern soll mit einer deutlichen einmaligen Absenkung der Vergütung eine Anpassung an die gesunkenen Marktpreise erfolgen und der Zubau begrenzt werden.  Außerdem soll künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der erzeugten Strommenge vergütet werden. Die nicht vergüteten Strommengen können entweder selbst verbraucht oder auf dem Markt verkauft werden. Damit wird ein starker Anreiz für eine wirtschaftliche Nutzung außerhalb der staatlich garantierten Vergütung gesetzt.

Künftig soll eine feste monatliche Absenkung dazu führen, dass Vorzieheffekte verhindert werden. Dies trägt zur Verstetigung der Entwicklung bei.

An dem Zielkorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr wird in 2012 und 2013 festgehalten. Danach wird der Zielkorridor um 400 MW pro Jahr abgesenkt. Diese Neuregelungen sichern einerseits klare Investitionsbedingungen für die Photovoltaik und begrenzen andererseits die Kosten für die Stromverbraucher.


Änderungen der Photovoltaik-Förderung
Mit vier Schritten sichern wir einen kosteneffizienten und marktorientierten Ausbau:  Zusätzliche Einmalabsenkung für alle Anlagentypen zum 9. März 2012.  Ab 1. Mai 2012 Verstetigung der Degression durch eine monatliche Absenkung der Vergütungssätze.

 Für alle Neuanlagen Einführung eines Marktintegrationsmodells im EEG (Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge auf 85 bzw. 90 %).

 Verordnungsermächtigung zur kurzfristigen Nachsteuerung der Vergütung bei Über- oder Unterschreitung des Zubaukorridors; kontinuierliche Absenkung des jährlichen Zubaukorridors ab 2014.

Im Einzelnen:

(1) Um den künftigen Zubau zurückzuführen, wird eine deutliche Einmalabsenkung der Vergütungshöhe für neue Anlagen vorgenommen. Es gibt künftig nur noch 3 Kategorien von Anlagen (Dachanlagen bis 10 kW, Dachanlagen bis 1000 kW, große Anlagen von 1000 kW bis 10 MW (Dach und Freiflächen), keine Vergütung für Anlagen größer 10 MW.

Zum 9. März 2012 sollen durch eine Einmalabsenkung die Vergütungssätze wie folgt abgesenkt werden:

bei den Anlagen bis 10 kW: auf 19,5 ct/kWh
bei den Anlagen bis 1.000 kW: auf 16,5 ct/kWh
bei den Anlagen bis 10 MW: auf 13,5 ct/kWh.

(2) Zusätzlich sorgen wir mit einer kontinuierlichen Vergütungsdegression dafür, dass bisherige Jahresendrallyes vor einem weiteren Absenkungsschritt vermieden werden. Die Vergütungsdegression erfolgt nun monatlich und beträgt 0,15 ct/kWh pro Monat. Diese Regelung soll ab 1. Mai 2012 eingeführt werden.

(3) Marktintegrationsmodell und Wegfall des Eigenverbrauchsbonus:
Um PV-Anlagen stärker an den Markt heranzuführen, soll künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der in der Anlage produzierten Strommenge förderfähig sein. Kleine Dachanlagen bis 10 kW Leistung erhalten die EEG-Vergütung nur für 85% der im Kalenderjahr erzeugten Strommenge, bei allen anderen Anlagen soll die vergütungsfähige Strommenge auf 90% festgelegt werden.

Das Marktintegrationsmodell soll ab dem 1. Januar 2013 für alle Anlagen gelten, die ab dem 9. März 2012 in Betrieb gehen. Mit dieser Regelung soll ein Anreiz geschaffen werden, den darüber hinausgehenden Stromanteil selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Gleichzeitig fällt der Eigenverbrauchsbonus nach dem EEG 2012 weg. Die EEG-Umlage wird somit entlastet.

(4) Um künftig schneller auf die Marktentwicklung reagieren zu können, soll das Bundesumweltministerium ermächtigt werden, im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium mit einer Verordnung kurzfristig nachzusteuern. Mit der neuen Verordnungsermächtigung werden im Falle der Über- oder Unterschreitung des Zubaukorridors Änderungen an der monatlichen Absenkung und an der Höhe der Vergütung ermöglicht. Darüber hinaus soll der Zubaukorridor wie folgt angepasst werden: Für 2012 und 2013 soll der bisherige Zielkorridor von 2.500 bis 3.500 MW beibehalten werden; danach sinkt der Zielkorridor jährlich um 400 MW ab und wird von 2017 an 900 bis 1.900 MW betragen.

(5) Dachanlagen auf neu errichteten Nichtwohngebäuden im Außenbereich sollen künftig die Vergütung nach dem Tarif für Freiflächen erhalten. Damit soll Mitnahmeeffekten entgegen gewirkt werden.

(6) Des Weiteren soll der Begriff der Inbetriebnahme bei PV-Anlagen enger gefasst werden. Künftig muss das stromerzeugende Modul fest installiert und mit einem Wechselrichter ausgestattet sein.


Weitere Änderungen des EEG und 50,2 Hertz-Problematik

(1) Beitrag zu Netzstabilität: Wir sorgen dafür, dass auch ältere Photovoltaikanlagen zukünftig einen Beitrag zur Netzstabilität leisten (sog. 50,2 Hertz-Problematik). Die Kosten für die Umrüstung der 50,2 Hz sollen je zur Hälfte über die Netzentgelte und die EEG-Umlage gewälzt werden. Die Durchführung der Umrüstung obliegt den Netzbetreibern. Die Anlagenbetreiber sind zur Duldung und Mitwirkung bei der Umrüstung verpflichtet. Bei fehlender Mitwirkung verliert der Anlagenbetreiber dauerhaft seinen Anspruch auf Vergütung.

(2) Förderung neuer Stromspeicher: Wir stellen klar, dass Stromspeicher künftig grundsätzlich vollständig von der EEG-Umlage befreit sind (§ 37 EEG). Damit wird auch die Realisierung von Speichern wie z.B. in Atdorf erleichtert.

(3) Einspeisemanagement: Für die Integration der PV in die Stromversorgung ist die Einbeziehung von PV-Anlagen in das Einspeisemanagement wichtig. Ab 1. Juli 2012 werden auch Anlagen unter 100 KW erfasst.


Weitere Informationen:

Die neuen Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen


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Reaktionen zu den geplanten Kürzungen

Deutsche Umwelthilfe (DUH):

„Nach monatelangem Phlegma macht die Bundesregierung nun Politik gegen die eigenen Energiewende-Beschlüsse aus dem vergangenen Sommer. Aus dem kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen zwei zerstrittenen Ministern wird aber noch keine konsistente Energiepolitik“, erklärte der Leiter Politik & Presse der DUH, Gerd Rosenkranz. So liege der nun vorgeschlagene PV-Zubau in einem mittleren Korridor im Jahr 2022 um rund 10.000 Megawatt niedriger als in dem erst vor wenigen Wochen von der Bundesnetzagentur genehmigten Szenariorahmen für den Stromnetzausbau. Die Vorschläge seien „weitgehend phantasiefrei“, weil sie die Spielräume, die sich aus den beeindruckenden Kostensenkungserfolgen der Solarbranche „nicht zur Entwicklung von Modellen zur besseren Systemintegration der Photovoltaik nutzen, sondern nur dumpf auf Verlangsamung der Energiewende setzen“.

Bei der Energieeffizienzrichtlinie versuche die Bundesregierung mit ihrem Vorschlag zudem, die von EU-Kommissar Oettinger vorgeschlagenen fixen Effizienzziele aufzuweichen und von vergangenen Effizienzgewinnen Kredit zu nehmen. Damit drohe sich Deutschland nicht nur innerhalb der EU zu isolieren. Gleichzeitig werde immer zweifelhafter, ob so die Ziele erreicht werden können, die Bundeskanzlerin Angela Merkel während der deutschen EU-Präsidentschaft 2007 gegen den Widerstand anderer Mitgliedstaaten durchgesetzt habe. Das gebe der Einigung zwischen Röttgen und Rösler nicht nur eine besondere Note, sondern werde auch die Durchsetzung von Effizienzzielen in der EU weiter verzögern.

Rosenkranz nannte die Solarkürzung „in dieser Schärfe und dieser Geschwindigkeit ein Spiel mit dem Feuer“. Zwar sei nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre eine Verstetigung des Solarausbaus durch eine kürzere Schrittfolge bei der Vergütungsdegression unausweichlich gewesen. Doch ebenso sicher sei, dass Teile der Branche nach der Halbierung der Vergütung in den letzten Jahren eine noch einmal beschleunigte Absenkung der nun angestrebten Größenordnung nicht überleben würden. Die Bundesregierung habe sich entschieden, „bei der Solarbranche, die trotz großer Erfolge bei der Kostenreduktion unter extremem Konkurrenzdruck aus Asien steht, einen Überlebenstest mit offenem Ausgang durchzuführen“. Es sei bezeichnend, dass andere Industriezweige, etwa die energieintensive Wirtschaft oder die Automobilindustrie in einer vergleichbaren prekären Situation mit jeder erdenklichen Form der Unterstützung durch die Regierung rechnen könnten. Nachdem die Energiewende der Bundesregierung auch auf anderen Feldern, wie etwa bei der energetischen Gebäudesanierung oder dem Ausbau der Offshore-Windparks, praktisch zum Erliegen gekommen sei, stelle sich angesichts der heute veröffentlichten Pläne die Frage „ob Rösler und Röttgen gerade die nächste Energiewende vollziehen“. Der Verdacht liege nahe, dass der traditionellen Energiewirtschaft, die die Energiewende seit Jahrzehnten blockiert habe und zuletzt durch den Zubau großer PV-Leistung erhebliche Gewinneinbußen hinnehmen musste, Zeit gekauft werden soll, auf den fahrenden Zug aufzuspringen. Rosenkranz: „Die Energiewende ist bis heute weitgehend ein Erfolg des Mittelstands. Dass ausgerechnet ein Minister der angeblichen Mittelstandspartei FDP diese Entwicklung mit großem Elan bekämpft, ist ein Stück aus dem Tollhaus.“


Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

„Das ist ein Riesen-Fiasko für eine zukunftsfähige Energieversorgung. Mit der Fotovoltaik droht ein wesentlicher Eckpfeiler der Energiewende abgewürgt zu werden. Gleichzeitig sind Rösler und Röttgen dafür verantwortlich, dass in Sachen Energieeffizienz und Senkung des Energieverbrauchs nichts voran geht. So scheitert die Energiewende“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Die deutsche Positionierung zur EU-Effizienzrichtlinie drohe die von EU-Kommissar Günther Oettinger vorgeschlagenen verbindlichen Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs zu Fall zu bringen. Sie setze auf windelweiche und auf EU-Ebene kaum durchsetzbare Ziele. „Am Ende würde das eine EU-Richtlinie ohne verbindliche Ziele und ohne verbindliche Maßnahmen bedeuten“, so Weiger.

Die weitere Absenkung der Förderung der Fotovoltaik per Verordnung und deren Vergabe nur noch für einen Teil der Stromproduktion sei außerdem ein Systembruch im Erneuerbare-Energien-Gesetz und bedeute für viele Investoren das Aus. Die Fotovoltaik habe eine wichtige Rolle gespielt, dass es in diesem Winter eine stabile Stromversorgung in Deutschland gegeben habe, sagte Weiger. Sie sei damit eine optimale Ergänzung zum Ausbau der Windenergie.

Der BUND-Vorsitzende forderte die Abgeordneten des Bundestages und die Bundesländer auf, diese Politik nicht mitzutragen. „Deutschland braucht den weiteren Ausbau der Fotovoltaik und der erneuerbaren Energien insgesamt. Hinzu kommen müssen endlich konkrete und verbindliche Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs“, sagte Weiger.


Für den WWF handelt es sich um ein energiepolitisches Trauerspiel
  
Die angestrebte Kürzung der Einspeisevergütung für die Photovoltaik schieße deutlich über das Ziel hinaus. Die Prinzipien von monatlichen und einmaligen Absenkungen seien zwar nachvollziehbar, die konkrete Ausgestaltung sei jedoch überzogen. „Es ist sinnvoll, bei den Zuschüssen für die Branche die enormen Kostensenkungen der vergangenen Jahre zu berücksichtigen. Die jetzt vorgelegten Einschnitte bergen das Risiko, die Erfolgsgeschichte des Solarstroms in Deutschland abzuwürgen“, bemängelt Eberhard Brandes, Vorstand des WWF Deutschland. Besonders kritisch sei, dass sich die Regierung vom bisherigen Ziel, die Photovoltaik kontinuierlich um 3000 Megawatt pro Jahr auszubauen, verabschiedet habe. Die Regierung will jetzt das Ausbauziel ab 2014 von Jahr zu Jahr um 400 Megawatt senken. „Das ist ein Abschied auf Raten vom Ausbau der Solarenergie. Im Kontext der beschlossenen Energiewende ist dies nicht nachvollziehbar“, so Eberhard Brandes.
 
Der WWF kritisiert darüber hinaus die Position der Bundesregierung zur EU-Energieeffizienzrichtlinie. Vor allem der Vorstoß, den von der EU vorgeschlagenen verpflichtenden Energieeffizienzmechanismus zu kassieren, stößt auf deutliche Kritik. „Setzt sich die Bundesregierung mit diesem Vorschlag durch, würde die europäische Energieeffizienz-Richtlinie eines Großteils ihrer Wirkung beraubt. Die Minister torpedieren eine europaweite Harmonisierung von ambitionierten energie- und klimapolitischen Zielen und Maßnahmen“, betont Eberhard Brandes. Eine Analyse des WWF zu den Folgen der Ministervorschläge zeigt, dass die unter den Mitgliedstaaten stark abweichenden Rahmendaten hinsichtlich Energieverbrauch und Wirtschaftswachstum durch die Vorschläge völlig negiert werden.
 
Der WWF prognostiziert, dass die EU ihre Energie- und Klimaziele bis 2020 verfehlt, sollte der heute vorgestellte Kompromiss umgesetzt werden. Besonders negativ sei, dass sich die Bundesregierung für die massive Anrechnung sogenannter „early actions“, also bereits in der Vergangenheit erfolgter Maßnahmen, einsetzt. Der WWF fordert die EU Kommission und den Europäischen Rat auf, den deutschen Vorschlag zurückzuweisen.






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