Zum optimalen Betrieb einer Pelletheizung gehört das reibungslose Zusammenwirken von Pelletheizung und Lagerraum. Wie für andere Brennstoffe gelten dabei auch für Holzpellets Sicherheitsvorschriften, über die der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Heizungsbetreiber umfassend informiert. Hierzu zählen Aufkleber für den Lagerraum mit den gemeinsam von TÜV Rheinland und DEPV veröffentlichten Sicherheitsempfehlungen genauso wie eine ausführliche Broschüre mit Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets sowie die seit 2011 vertriebenen belüfteten Abschlussdeckel für die Befüllleitungen.
Aufkleber Pelletlagerraum. Bild: DEPV
Die Sicherheit von Heizungssystemen ist eine wichtige Voraussetzung für deren Verlässlichkeit.
Hinweise zum sicheren Umgang sollen nach Empfehlung des Deutschen Energieholz-
und Pellet-Verbandes e.V. (DEPV) an jedem Brennstofflagerraum angebracht
werden. „Durch die engagierte Unterstützung von Heizungsbauern, Pellethändlern und
Schornsteinfegern konnten bis heute an 90.000 und damit rund der Hälfte der Pelletlager
in Deutschland Sicherheitsaufkleber angebracht werden. Bis Ende 2013 soll auch die
andere Hälfte der dann 180.000 Anlagenbesitzer in Deutschland entsprechend informiert
sein. Sicherheit im Pelletlager geht in jedem Fall vor“, erklärt Martin Bentele, geschäftsführender
DEPV-Vorsitzender. Verschiedene Aufkleber mit Sicherheitshinweisen
für Lagermengen kleiner und größer 10 Tonnen (t) können beim DEPV kostenlos bestellt
werden.
Lagerräume für Holzpellets sind außer für zweckgebundene Tätigkeiten wie Reinigung
oder bei Störungen nicht zum Betreten gedacht. Durch Fehlfunktionen von Heizungen,
aber auch durch natürliche Emissionsvorgänge von Holzpellets kann es vor allem in
selbstgebauten Lagern zu unangenehmen Gerüchen oder sogar zu einer gesundheitsschädlichen
Gasentwicklung kommen. Auch wenn normalerweise keine gesundheitliche
Gefahr besteht, kann dies nie ausgeschlossen werden. In Lagerräumen mit Pelletmengen
bis zu 10 t ist das Risiko mit einfachen Maßnahmen zu entschärfen, die vom TÜV Rheinland
gemeinsam mit dem DEPV entwickelt wurden: Auf jeden Fall sollte vor dem Betreten
der Lagerraum für 15 Minuten gelüftet werden. Als weitere Sicherheitsmaßnahme
wird zum Einsatz belüfteter Deckel auf den Füll- und Absaugstutzen im Außenbereich
des Hauses geraten. Sie ermöglichen einen natürlichen Luftaustausch, der sowohl Geruchsbelästigung
als auch Gaskonzentrationen unterbindet. Die belüfteten Deckel werden
- außer von Heizungsherstellern - auch vom Deutschen Pelletinstitut (www.depi.de)
vertrieben.
Die Sicherheitsratschläge für Pelletlagerräume (bis 10 t) basieren auf den Ergebnissen
eines umfassenden Forschungsprojektes des DEPV, das im Verbund mit der Georg-
August-Universität Göttingen bearbeitet wird. Das Projekt wird vom Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gefördert und über die
Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) betreut. Im Laufe dieses Jahres wird ergänzend dazu eine Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) erstellt, in der
weitergehende Vorschriften für größere Pelletlager (> 10 t) beschrieben werden.
Wichtige Tipps für Planung, Anschaffung und Betrieb eines Pelletlagers sind in der Broschüre
„Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets“ nachzulesen. Diese kann beim
DEPV kostenlos heruntergeladen werden. Das Informationsblatt des DEPV „Belüftete
Deckel für Brennstofflagerraum Holzpellets“ steht hier ebenfalls als PDF-Dokument zum
Download bereit: www.depv.de/downloads/publikationen/
Der Infoflyer „Pellets sicher lagern“ inkl. Aufkleber mit Sicherheitshinweisen für den
Pelletlagerraum kann kostenlos über das Kontaktformular beim DEPV bestellt werden.
Folgende Sicherheitsratschläge wurden von DEPV und TÜV Rheinland erarbeitet:
Sicherheitsratschläge für Pellet-Lageranlagen mit Lagermengen bis zehn Tonnen
- Mindestens zwei Kupplungsstutzen (Füll- und Absaugstutzen) mit Lüftungsöffnungen von je 20 cm² freie Öffnungsfläche einbauen bzw. umrüsten.
- Vor Betreten des Lagerraumes die Pelletheizung und Fördereinrichtung abschalten sowie die Zugangstür eine Viertelstunde vorher öffnen.
- Füll- und Absaugstutzen elektrisch erden mit mindestens 4 mm² Kupferader an der Hauspotenzialschiene.
- Beim Säubern des Lagerraumes vom Pelletstaub Staubmaske tragen.
- Fördereinrichtungen und elektrische Betriebsmittel regelmäßig vom Pelletstaub befreien.
- Füllstandskontrolle über eine fest verschlossene Sichtscheibe (Bullauge) durchführen.