Die neue Trinkwasserverordnung 2011 (TrinkwV) beinhaltet u.a. die (vorbeugende) Untersuchungspflicht auf Legionellen im Trinkwasser. Gewerblich und öffentlich genutzte Trinkwasser-Großanlagen mit Aerosolbildung (Entwicklung von Dämpfen) müssen danach vom Inhaber dem Gesundheitsamt gemeldet und von diesem 1x jährlich untersucht werden. Hierzu werden gemäß DVGW W 551 Wasserproben im Gebäude an den üblichen Zapfstellen entnommen. Außerdem müssen Probenahme-stellen am Wasseraustritt und am Zirkulationseingang der Warmwasser-bereitung installiert werden.
System-Darstellung
Probenahmestellen entsprechend dem DVGW Arbeitsblatt W 551
Aquastrom KFR“ Rotguss-Ventil als Kombination Freistromventil und Rückflussverhinderer mit „Aquastrom P“ Probenahmeventil. Bilder: Oventrop
Oventrop bietet hierzu das „Aquastrom P“ Probenahmeventil zur Überprüfung des Trinkwassers auf Keime und Bakterien an. Das Ventil ist in den Nennweiten G ¼ und G ⅜ erhältlich. Das Ventilgehäuse besteht aus Rotguss, der Auslaufbogen aus Edelstahl. Die Armatur ist beflammbar und kann somit desinfiziert werden. Alle Oventrop Freistrom-, KFR-, FR-Ventile, Kugelhähne und Strangregulierventile für Trinkwasser können mit Probenahmeventilen auch nachträglich ausgerüstet werden.
Vorteile:
- beflammbares Probenahmeventil für hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen gemäß DVGW W 551, TrinkwV und VDI 6023
- kombinierbar mit den vorteilhaften Oventrop Freistrom-, KFR-, FR-Ventilen, Kugelhähnen und Strangregulierventilen für Trinkwasser
- alle Oventrop Armaturen für den Trinkwasserbereich sind aus Materialien gefertigt, die den neuen Grenzwerten der TrinkwV 2011 sowie aktuellen Normen und Vorschriften entsprechen
Oventrop bietet zertifizierte Trinkwasser-Probenehmerschulungen an.
Mit der bestandenen Prüfung am Ende des Zweitages-Seminares
sind die Teilnehmer sachkundig und befugt, Wasserproben zu nehmen.
Weitere Informationen und Termine zu diesen Veranstaltungen sind
im Internet unter
www.oventrop.de zu finden.
Bei weiteren Fragen zum Thema Probenahmestellen und Probenehmen wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt.