Der Energiemanager Techem und das Analyse-Unternehmen SGS Institut Fresenius bieten Inhabern von Wasserversorgungsanlagen, also Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften, ein umfassendes Dienstleistungsangebot rund um die gesetzlichen Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung im Bereich Legionellenprüfung.
Der Gesetzgeber verpflichtet die Inhaber von Wasserversorgungsanlagen und damit auch die Wohnungswirtschaft im Rahmen der novellierten Verordnung einmal jährlich das Trinkwasser in nahezu allen Mehrfamilienhäusern, unter Umständen bereits ab drei Nutzeinheiten, auf Legionellen zu prüfen.
Das Dienstleistungspaket der beiden Kooperationspartner ist
modular aufgebaut. Die beiden Unternehmen decken die gesamte Bandbreite von der Probennahme
bis zur Sanierungsberatung ab. Hintergrund der Kooperation: Der Gesetzgeber
verpflichtet die Inhaber von Wasserversorgungsanlagen und damit auch die Wohnungswirtschaft
im Rahmen der novellierten Verordnung einmal jährlich das Trinkwasser in nahezu
allen Mehrfamilienhäusern, unter Umständen bereits ab drei Nutzeinheiten, auf Legionellen
zu prüfen. Die Dienstleistungen der beiden Kooperationspartner zur Erfüllung der gesetzlichen
Pflicht sind ab April 2012 verfügbar.
Komplettpaket für die Wohnungswirtschaft
Mit dem Dienstleistungspaket von Techem und SGS Institut Fresenius erhält die Wohnungswirtschaft
umfangreiche Services rund um die Legionellenprüfung aus einer Hand - flächendeckend
bundesweit und in anerkannt hoher Qualität. Es erstreckt sich über die gesamte
Bandbreite von der Probennahme bis zur Beratung für den Fall, dass die Anlage saniert werden
muss. Techem ist erster Ansprechpartner im gesamten Beratungs- und Untersuchungsprozess
gegenüber der Wohnungswirtschaft und den Techem-Kunden. Die Analyse- und
Beratungsangebote, die über die reine Legionellenprüfung hinaus gehen, bieten ebenfalls
einen deutlichen Mehrwert für den Kunden. So werden beispielsweise auf Basis der Laborergebnisse
Zertifikate zur Wasserqualität, die mittelfristig auch verschiedene Güteklassen
vorsehen, entwickelt und als ergänzender Leistungsbaustein bereit gestellt. Mit dem neuen
Service-Angebot können sich die Verantwortlichen der Wohnungswirtschaft wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und erhalten durch die Zusammenarbeit der beiden Kooperationspartner
eine langfristige Sicherheit.
Das Dienstleistungsspektrum ist modular aufgebaut und besteht zunächst aus
Basiskomponenten wie beispielweise der
- Aufnahme der Trinkwasserversorgungsanlage,
- Wahrnehmung der Meldepflicht ans Gesundheitsamt,
- Wasserprobennahme und Prüfung auf Legionellen,
- Information des Gesundheitsamtes sowie der Nutzer über die Analyseergebnisse .
Darüber hinaus werden künftig Beratungsleistungen zur Prävention und begleitenden Sanierung
angeboten.
„Die Novellierung der Trinkwasserverordnung hat bei unseren Kunden einen dringenden
Bedarf ausgelöst. Mit SGS Institut Fresenius haben wir einen hoch angesehenen Partner an
unserer Seite, mit dem wir ein komplettes Dienstleistungspaket rund um die Anforderungen
des Gesetzgebers für die Legionellenprüfung anbieten können. Auf diese Weise erhalten
unsere Kunden einen Mehrwert, der unsere umfassenden Leistungen im Bereich des Energiemanagements
sinnvoll abrundet“, erklärt Hans-Lothar Schäfer, Geschäftsführer von Techem
. „Wir beschreiten damit auch ein neues Marktfeld, das für uns eine logische Erweiterung
unseres Gesamtportfolios darstellt. So sehen es auch unsere Kunden.“
„Über viele Jahre hinweg haben unsere Experten umfassende Erfahrungen in allen Fragestellung
der Trinkwasserüberwachung gewonnen – sei es im Auftrag von Kommunen, der Industrie
oder Versorgern. Gemeinsam mit den Kompetenzen von Techem ist daraus nun ein
Leistungsangebot entstanden, das eine möglichst reibungslose und unkomplizierte Erfüllung
der neuen gesetzlichen Pflichten ermöglicht“, ergänzt Vincent Giesue Furnari, Managing
Director der SGS-Gruppe Deutschland, zu der auch SGS Institut Fresenius gehört.
Wohnungswirtschaft steht vor großen Herausforderungen
Durch die novellierte Trinkwasserverordnung kann auf Vermieter, Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften
ohne die Zuhilfenahme kompetenter Dienstleister ein hoher
logistischer Aufwand zukommen. So müssen die Verantwortlichen im ersten Schritt ihre
Trinkwasserversorgungsanlage dem zuständigen örtlichen Gesundheitsamt melden. Weiter
ist es für den verantwortlichen Personenkreis Pflicht, Anlagen entsprechend der Vorgaben
ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt einmal pro Jahr auf Legionellen untersuchen
zu lassen. Nur geschulte Fachkräfte dürfen die Wasserproben entnehmen und nur zugelassene Labore analysieren. Das Analyseergebnis muss zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung
an das Gesundheitsamt gemeldet werden und ist zehn Jahre lang aufzubewahren.
Geeignete Probenahmestellen sind ebenfalls Pflicht. Dafür ist es eventuell notwendig, geeignete
Zapfhähne zu installieren. Je nach Analyseergebnis stehen möglicherweise weitere
Sanierungsmaßnahmen an, die abhängig von Befund und Anlagengröße weiteren Aufwand
und Kosten mit sich bringen können.
Trinkwasserverordnung: Was der Gesetzgeber vorschreibt
Die novellierte Trinkwasserverordnung betrifft alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Großanlage
zur Warmwasserbereitung. Diese Anlagen müssen laut aktueller Gesetzeslage jährlich
auf Legionellen geprüft werden. Als Großanlage gelten Warmwasserinstallationen mit mehr
als 400 Litern Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern
Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der letzten Entnahmestelle.
Die Gesetzesneuerung soll die Ansteckungsgefahr durch Legionellen verringern. Denn jedes
Jahr erkranken nach Schätzung des Umweltbundesamtes in Deutschland 20.000 bis 32.000
Menschen an einer Lungenentzündung, die durch Legionellen hervorgerufen wird. Die Dunkelziffer
wird noch höher geschätzt. Bis zu 15 Prozent der Fälle enden tödlich. Als Quelle der
wärmeliebenden Bakterien wurden insbesondere Trinkwasseranlagen ausgemacht. Gefährlich
wird es, wenn die Bakterien unter der Dusche verwirbelt und eingeatmet werden. Ein derartiges
Ansteckungsrisiko soll durch die neue Gesetzgebung verringert werden.
Die in der Trinkwasserverordnung geforderten Legionellenanalysen für die betroffenen Gebäude
müssen jährlich durchgeführt werden. Eine Nichtbeachtung ist ein Verstoß gegen die
Trinkwasserverordnung.
All dies zeigt: Verwalter und Eigentümer müssen die Trinkwasserverordnung ernst nehmen
und zeitnah umsetzen.