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News vom 03.04.2012

Eichaustausch von Wärmezählern leicht gemacht

Eine alltägliche Situation, die dem Fachhandwerker regelmäßig unnötig Stress bereitet: Er kommt in ein Gebäude, um den turnusmäßigen Eichaustausch durchzuführen und weiß nicht, welcher Wärmezähler ihn erwartet. Denn mittlerweile sind so viele Wärmezähler unterschiedlicher Hersteller und Temperaturfühler auf dem Markt, dass eine Unterscheidung der Fabrikate immer schwieriger wird. Hier leistet die Allmess GmbH, eines der führenden Unternehmen im Bereich Wasser- und Wärmezähler, jetzt mit ihrer neuen „Austauschbroschüre für Kompaktwärmezähler“ Abhilfe. Auf 16 Seiten sind die meisten Einbausituationen übersichtlich mit entsprechenden Lösungen dargestellt. Das erleichtert dem Fachhandwerker die Auswahl des passenden Allmess-Produkts, das im Austausch eingesetzt werden kann.

Allmess-Service für Fachhandwerkspartner: In der neuen „Austauschbroschüre für Kompaktwärmezähler“ sind die meisten im Eichaustausch vorkommenden Einbausituationen mit entsprechenden Lösungen übersichtlich dargestellt. Bild: Allmess
Allmess-Service für Fachhandwerkspartner: In der neuen „Austauschbroschüre für Kompaktwärmezähler“ sind die meisten im Eichaustausch vorkommenden Einbausituationen mit entsprechenden Lösungen übersichtlich dargestellt. Bild: Allmess
Auf 16 Seiten sind die meisten Einbausituationen übersichtlich mit entsprechenden Lösungen dargestellt. Das erleichtert dem Fachhandwerker die Auswahl des passenden Allmess-Produkts, das im Austausch eingesetzt werden kann.

Kleine Hülle, große Wirkung
Die Broschüre informiert auch ausführlich über die gesetzliche Regelung zur Tauchhülseninstallation. Denn das deutsche Eichgesetz schreibt vor, dass bei einer Neuinstallation von MID-zugelassenen Wärmezählern bis Nennweite DN25 die Temperaturfühler direkt ins Medium einzutauchen sind. Ziel: reduzierte Wärmeableitfehler und eine verkürzte Ansprechzeit. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Eichaustausches dürfen die Fühler auch in Tauchhülsen eingesetzt werden – jedoch natürlich nur bei nachgewiesener Eignung der Kombination von Temperaturfühler und Tauchhülse. Bei der Vielzahl der im Markt eingesetzten Tauchhülsenfühlern ist die Gefahr, im Eichaustausch die Temperaturfühler in nicht geeignete Tauchhülsen einzubauen, relativ groß. Deshalb müssen ab 01.11. 2016 alle Wärmezähler in Neuanlagen bis DN 25 mit Direktmessungsfühlern ausgestattet werden. Allmess produziert bereits heute seinen Ultraschall-Wärmezähler Integral-MK UltraMaXX mit neu entwickelten Direktmessungsfühlern vom Typ DS6. Gleichzeitig hat das Unter-nehmen die Messrichtigkeit in Kombination mit den von Allmess vertriebenen Tauchhülsen nachgewiesen und die Aufnahme in die Liste der geduldeten Tauchhülsen erwirkt. So hat der Fachhandwerker bis zum 31.10. 2016 die Wahl, ob er beim Eichaustausch von der so genannten Bestandregelung Gebrauch macht und die Tauchhülsen nach Identifikation und Kenn-zeichnung weiter nutzt oder ob er schon heute die bestehenden Anlagen auf Direktmessung umrüstet.
 
Tipp: Die kostenlose Austauschbroschüre von Allmess kann man ganz einfach im Internet unter www.allmess.de herunterladen.
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