Mit einer hochkarätigen, bundesweiten Veranstaltungsreihe informiert das Unternehmen Viega interessierte Fachplaner über aktuelle Verordnungen, Regelwerke und rechtliche Rahmenbedingungen.
Prof. Dr. med. Thomas Kistemann M. A., stellvertretender Direktor des Instituts für Hygiene & Public Health und Leiter des WHO Kollaborationszentrum für Gesundheitsförderndes Wassermanagement.
Dipl.-Ing. Michael Lübbert, Fachingenieur der Planungsgruppe VA GmbH in Hannover.
Dieter Hellekes,gelernter Gas- und Wasserinstallateurmeister, ist als Seminarleiter bei Viega wohl vertraut mit allen Facetten des Themas.
Prof. Dipl.-Ing. Klaus Rudat, Professor für sanitäre Gebäudetechnik und Brandschutz ist als Obmann in zahlreichen Fachgremien von DVGW, VDI und DIN aktiv.
In den Pausen nutzen die Teilnehmer die Möglichkeit Neues zu diskutieren oder einzelne Fragen an die Referenten zu stellen.
Dipl.-Ing. Wolfgang Hentschel, ehemaliger Sachgebietsleiter am Amt für Gesundheit in Frankfurt.
Dr. jur. Daniel Häußermann, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfügt der promovierte Rechtsanwalt über langjährige Berufserfahrung, zum Beispiel in der Rechtsberatung von Planern und ausführenden Unternehmen für Großprojekte im Hoch- und Ingenieurbau.
Die ersten vier Veranstaltungen des Viega Symposiums haben bereits stattgefunden und 10 weitere folgen noch, von denen die meisten aber bereits ausgebucht sind. Das zeigt, wie groß das Interesse und der Bedarf an den neusten Informationen rund um das Thema Trinkwasser ist. Das Unternehmen Viega lässt das Thema über die gesamte Bandbreite der „Gebäudetechnik für Trinkwasser“ von anerkannten Fachleuten beleuchten.
Eile ist geboten für diejenigen, die noch am Viega-Symposium teilnehmen möchten.
Hier gehts zur Anmeldung für die letzten freien Plätze zum "Viega SYMPH2OSIUM" in Essen, Bremen, Rostock oder Saarbrücken.
Zum Erhalt der Trinkwassergüte wurde die Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001 an neuere Entwicklungen sowie an europarechtliche Vorgaben angepasst und so in einigen Punkten geändert. Am 1. November 2011 ist die umgestaltete Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Wichtige Änderung hierbei war die verpflichtende Überprüfung auf Legionellen in gewerblich genutzten Anlagen. Der europäische Normungsprozess gestaltete sich schwierig und äußerst langwierig, aber inzwischen wurde auch der fünfte und letzte Teil der neuen europäischen Normenreihe EN 806 veröffentlicht. Ebenso liegen jetzt auch die beiden Ergänzungsnormen DIN 1988-200 Planung und „DIN 1988-300 Berechnung“ in ihrer endgültigen Fassung vor. Damit gilt die bisher bekannte DIN 1988 als abgelöst. Diesen neuen Herausforderungen müssen sich Planer und ausführende Fachbetriebe stellen, denn zur Haftungsabsicherung müssen ihrer Arbeit die allgemein anerkannten Regeln der Technik zugrunde liegen und dazu muss man selbstverständlich mit sämtlichen Neuerungen gut vertraut sein. Der Besuch des Viega Fachsymposiums bietet da eine hervorragende Möglichkeit. Den Teilnehmern wird mit vielen Beispielen aus der Praxis vermittelt, welche Konsequenzen die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelwerke für Ausschreibung, Ausführung, Sanierung und Betrieb von Trinkwasser-Installationen haben. Neben dem gebündelten Wissen durch die Vorträge der namhaften Referenten erhalten die Teilnehmer zur Vertiefung ihres Wissens das neue VDI-Fachbuch „Gebäudetechnik für Trinkwasser“ welches im Juli 2012 im Springer-Verlag erscheint. Darin werden auf über 400 Seiten die Inhalte der Vorträge des Fachsymposiums mit zahlreichen Abbildungen und Tabellen ausführlich erläutert.
Hygienische Aspekte
Den „hygienischen Aspekten“ widmet sich
Prof. Dr. med. Thomas Kistemann M. A., stellvertretender Direktor des Instituts für Hygiene & Public Health und Leiter des WHO Kollaborationszentrum für Gesundheitsförderndes Wassermanagement. Laut Weltwasserbericht 2012 haben rund 884 Millionen Menschen nach wie vor kein sauberes Wasser und jährlich sterben etwa 3,5 Millionen Menschen an den Folgen schlechter Wasserversorgung. Die wenigsten davon in Deutschland, aber auch hier ist in den letzten Jahren die Erkenntnis gewachsen, dass sich in modernen komplexen Trinkwasser-Installationen Krankheitserreger befinden und verbreiten können. Jährlich erkranken in Deutschland schätzungsweise 20.000 - 30.000 Menschen an der Legionellose, die Hälfte dieser Fälle laut Kistemann im privaten Bereich. Seit nicht einmal 50 Jahren gehört Trinkwarmwasser zum Standard der Trinkwasserinstallation Insgesamt haben sich den letzten Jahrzehnten die Wasserverhältnisse und die Trinkwasser-Installation stark verändert. Auf der einen Seite haben wir u.a. wesentlich mehr Entnahmestellen pro Kopf als früher, komplexe Netze mit über 100 km Leitungen in Großgebäuden statt einfacher Steigleitungen, zahlreichreiche neue Materialien und Verbindungstechniken sowie zahlreiche Bauelemente mit komplizierten Oberflächen und Geometrien. Zudem haben wir zahlreiche neue Wasserverwendungen im privaten und gewerblichen Bereich (Mundduschen, Luftbefeuchter, Klimaanlagen, Eismaschinen, Getränkeautomaten, Zahnarztstühle und vieles mehr). Das bedeutet unter anderem die zahlreiche Entstehung von Biofilm, mit diversen Krankheitserregern nicht fäkalen Ursprungs, die sehr lange im Trinkwasser überleben und sich zur Bedrohung entwickeln können. Und auf der anderen Seite haben wir aufgrund der Altersentwicklung und des medizinischen Fortschritts in Deutschland immer mehr Menschen, die eine erhöhte Anfälligkeit gegenüber umweltbedingten Infektionen aufweisen. Zusätzlich haben sich natürlich auch neue labortechnischen Untersuchungsverfahren entwickelt und dennoch wird vermutlich noch immer nicht, das ganze Spektrum der mikrobiologischen Verunreinigung erfasst.
Diese komplexe Situation rund um das Trinkwasser erfordert laut Kistemann eine Umorientierung von der Dominanz der Endpunktkontrolle zur Kontrolle des gesamten Prozesses der Trinkwasserbereitstellung. Der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik muss dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden und der rechtliche Ordnungsrahmen neusten Erkenntnissen und Entwicklungen stetig angepasst werden.
Um den hohen Stand der Trinkwasserqualität in Gebäuden zu erhalten ist es unabdingbar die Trinkwasserinstallation sorgfältig zu planen, auszuführen, zu betreiben und instand zu halten. Im Betrieb von Trinkwarmwasser-Installationen spielen die Temperatur, der Wasseraustausch und die Durchströmung eine wichtige Rolle. Bei diesem sogenannten Wirkdreieck der Trinkwassergüte müssen alle Stellschrauben stets im Auge behalten werden.
Planungspraxis für Trinkwasser-Installationen
Mit der Planungspraxis für Trinkwasserinstallationen befasste sich der
Dipl.-Ing. Michael Lübbert. Er ist als Fachingenieur für die Planungsgruppe VA GmbH in Hannover tätig und befasst sich seit langem mit der Auslegung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden mit besonderen Hygieneanforderungen, wie Krankenhäusern, Altenheimen, Kindergärten und weitere. Aus dieser Erfahrung heraus rät Lübbert bei der Planung von Trinkwasser-Installationen ein Raumbuch als Basis für die bedarfsgerechte Planung und Dokumentation zu verwenden, wie es die neue DIN 1988-200 fordert. Er rät grundsätzlich, ganz klar nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen. Sinnvoll ist es auch, sich möglichst frühzeitig in die Grundrissplanung miteinzubringen. Im Raumdatenblatt sind die Details zur hygienebewussten Rohrleitungsführung zu dokumentieren sowie die Hinweise zu Betrieb und Wartung festzuschreiben. Hierbei rät Lübbert immer wieder zu enger Abstimmung mit dem Bauherren, Architekten und Betreiber.
Lübbert bringt in seinem praxisnahen Vortrag über die Neuerungen der Trinkwassergüte in Gebäuden Beispiele mit Lösungskonzepten für Anlagen mit erhöhten hygienischen Anforderungen. Wichtige Stichpunkte hierbei sind die maximal zulässigen Ausstoßzeiten für Trinkwasser kalt und warm, Mindestmengen für den Wasseraustausch, die Dämmung von Rohrleitungen für Trinkwasser kalt und warm, sowie abgesenkte Speichertemperaturen in Kleinanlagen.
Zu den weitere Neuerungen bei der Trinkwassergüte in Gebäuden wie die Ermittlung der Spitzendurchflüsse auf Basis neuer Grundlagen, die Berücksichtigung produktspezifischer Einzelwiderstände und die Auslegung der Zirkulationssysteme nach neuen Verfahren informierte Prof. Dipl.-Ing. Klaus Rudat.
Sytemlösungen für Trinkwasser
Dieter Hellekes, gelernter Gas- und Wasserinstallateurmeister, ist als Seminarleiter bei Viega wohl vertraut mit allen Facetten des Themas „Erhalt der Trinkwassergüte“ – von der Bereitstellung hygienisch einwandfreien Trinkwassers durch die Versorgungsunternehmen über die technischen Anforderungen an eine Trinkwasser-Installation bis hin zu deren bestimmungsgemäßem Betrieb. Wie diese hohen und durchaus unterschiedlichen Anforderungen planerisch und installationstechnisch durch eine passende Software sowie entsprechende Installationssysteme umzusetzen sind, konnte Hellekes den Interessierten gut vermitteln. Wichtig dabei sind die Ausstoßzeiten, die für den Endkunden einen Versorgungskomfort bedeuten. Die DIN 1988-200 fordert hier PWC ≤ 25 °C und PWH ≥ 55 °C nach 30s. Hierbei kann die hauseigene Viega Planungssoftware Viptool unterstützend eingesetzt werden.
Für die Sicherstellung des hygienischen Betriebs ist die Einhaltung der Maximaltemperaturen bei Trinkwasser kalt bzw. Minimaltemperaturen bei Trinkwasser unerlässlich. Laut Hellekes ist zudem noch eine hydraulische Optimierung unter bestmöglicher Ausnutzung der Druckpotenziale erforderlich. Dazu werden durchflussoptimierte Rohrleitungssysteme benötigt, die zugleich eine einwandfreie Verarbeitung auf der Baustelle sicherstellen. Um einen mangelhaften Wasseraustausch zu vermeiden, ist eine geeignete Rohrleitungsführung, wie z.B. eine Reihen- oder Ringinstallation, die den Wasseraustausch auch an selten genutzten Entnahmestellen sichert, notwendig. Erst dann kann ein bestimmungsgemäßer Betrieb unter normalen Bedingungen für alle Teilstrecken der Anlage sichergestellt werden. Für Anlagen mit vorhersehbarer Nutzungsunterbrechung empfiehlt Hellekes zudem den Einbau dezentraler Spülsysteme.
Systemauslegung
Die Bedeutung der nationalen Normung für die Planungspraxis sowie die Berechnungsmethoden nach DIN 1988-300/-500/-600 waren Schwerpunkte im Vortrag von
Prof. Dipl.-Ing. Klaus Rudat, von der Beuth Hochschule für Technik (Berlin). Rudat ist Professor für sanitäre Gebäudetechnik und Brandschutz und als Obmann in zahlreichen Fachgremien von DVGW, VDI und DIN aktiv. Bezüglich der neuen Berechnungsverfahren konnte Rudat die Fachplaner, die bereits zuvor hygienebewusst Rohrnetzberechnungen durchgeführt haben dahingehend beruhigen, dass sich für sie eigentlich nicht so viel ändern würde. Natürlich stellte sich dennoch die Frage, was mit der neuen DIN 1988-300 zum Erhalt der Trinkwassergüte vom Fachplaner zu beachten ist.
Das Thema DIN 1988-300 versus DIN EN 806-3 gestaltet sich aus Sicht von Rudat einfach. Er rät die DIN EN 806-3 nicht anzuwenden, was der Jurist Dr. Daniel Häußermann natürlich so nicht stehen lassen kann. Häußermann macht klar, dass in einem Haftungsfalle die Chancen wahrscheinlich nur gut wären, solange Prof. Dipl.-Ing. Klaus Rudat als Sachverständiger eingesetzt wäre. Häußermann verweist in diesem Zusammenhang wieder auf das Zugrunde legen der allgemein anerkannten Regeln der Technik und zu denen gehört nun einmal auch die DIN EN 806-3.
Rudat bemängelt bei der DIN EN 806-3, dass sie nur eingeschränkt für anwendbar ist. Sie ist begrenzt auf Wohngebäude, maximal 6 Wohnungen, PWC und PWH wenn der Versorgungsdruck ausreicht und die Hygiene sichergestellt ist. Die DIN 1988-300 hingegen ist auf sämtliche Gebäudearten und neben PWC und PWH auch für PWH-C anwendbar. Rudat empfiehlt, weil allein die Prüfung eines ausreichenden Versorgungsdruckes ohnehin nur mit der DIN 1988-300 möglich ist, diese auch nur anzuwenden.
Zu den entscheidenden Maßnahmen für die Sicherstellung des gewünschten Durchflusses und der Hygiene in Trinkwasser-Installationen zählt Rudat vor allem die bedarfsgerechte Dimensionierung mit dem weiteren wichtigen Ziel, den Wasserinhalt in der Anlage aus hygienischen Gründen zu minimieren: „Das ist für alle Gebäudearten mit den Algorithmen der DIN 1988-300 gut realisierbar. Zugleich werden damit Anlagen konzipiert, in denen auch der bestimmungsgemäße Betrieb möglich ist!“ Denn dieser setze die Berücksichtigung teilweise veränderter Berechnungsdurchflüsse und Spitzenvolumenströme sowie produkt-/systemspezifischer Widerstandsbeiwerte für die konsequent differenzierte Systemauslegung voraus.
Besonderheiten in kombinierten Rohrnetzen mit Feuerlösch- und Druckerhöhungsanlagen seien davon im Übrigen ebenso wenig ausgenommen wie spezielle Rohrleitungsführungen. „Dazu zählen beispielsweise auch Ringleitungssysteme in der Stockwerksverteilung. Für die ist zwar das Berechnungsverfahren normativ noch nicht geregelt, aber in der DIN 1988-300 wird auf ein dafür hervorragend geeignetes Verfahren verwiesen“, so Rudat – und belegt dies mit ausführlichen Berechnungsbeispielen. Schließlich ließen sich nach den neuen Berechnungsverfahren selbst ausgedehnte Zirkulationssysteme mit dem so genannten Beimischverfahren unter Hygiene- und Kostenaspekten weiter optimieren.
Trinkwasserhygiene im Bestand - Sanierung und Betrieb
Dipl.-Ing. Wolfgang Hentschel hat als ehemaliger Sachgebietsleiter am Amt für Gesundheit in Frankfurt hunderte von kontaminierten Trinkwasser-Installationen untersucht und Konzepte für deren Sanierung entwickelt. Für die Legionellenbelastungen, mit denen Hentschel im Laufe seiner Tätigkeit zu tun hatte, gab es meist außer bei Temperaturproblemen gleichzeitig mehrere und verschiedenste Ursachen wie überdimensionierte Planungen, mangelnde Inspektion, Wartung und Instandsetzung oder auch der nicht bestimmungsgemäße Betrieb. Aber die erfolgreiche Sanierung erfordert in jedem Fall eine systematische Vorgehensweise durch einen Spezialisten. So können bspw. mikrobiologische Messwerte, die großen Fehlermöglichkeiten unterliegen, nur durch Sachkundige wirklich korrekt beurteilt werden, macht Hentschel deutlich.
Zur systematischen Vorgehensweise gehört für Hentschel zunächst die genaue Analyse der Schwachstellen. Im Anschluss folgt die Entwicklung und konsequente Umsetzung eines Sanierungskonzeptes bis hin zu technischen und betriebstechnischen Maßnahmen in der Trinkwasser-Installation. Im seinem Vortrag erläutert Hentschel diese Vorgehensweise ausführlich an einem Praxisbeispiel einer erfolgreichen Legionellensanierung eines Altenpflegeheims mit einem mehrstufigen Sanierungskonzept.
Doch nach der Sanierung ist keineswegs alle Arbeit getan wie Hentschel in seinem Ausblick deutlich macht: „Das das hygienische Schicksal der sanierten Anlage hängt nach der erfolgreichen Sanierung von der weiteren Inspektion, Wartung und Instandsetzung sowie vom bestimmungsgemäßen Betrieb ab.“
Rechtssicher planen, ausschreiben und beraten
Um die fundierten Information rund um die Trinkwassergüte auch sinnvoll abzurunden, dürfen natürlich die rechtlichen Aspekte keineswegs fehlen. Über das rechtliche Umfeld des Fachplaners für Trinkwasser-Installationen referiert
Dr. jur. Daniel Häußermann*. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfügt der promovierte Rechtsanwalt über langjährige Berufserfahrung, zum Beispiel in der Rechtsberatung von Planern und ausführenden Unternehmen für Großprojekte im Hoch- und Ingenieurbau.
Häußermann macht gleich zu Beginn ganz deutlich, dass die Hygiene des Trinkwassers als hohes Schutzgut anzusehen ist und die Trinkwasserverordnung nur einen Mindeststandard darstellt. Der Planer hat somit bei der Planung und Realisierung Trinkwasser-Installation eine besondere Verantwortung. Er schuldet seinem Auftraggeber einen Erfolg – eine mangelfreie Planerleistung, nicht einfach nur eine Tätigkeit wie bei einem Dienstvertrag.
Trinkwasser-Installationen bergen Haftungsrisiken, die für den Planer und auch den ausführenden Fachbetrieb nicht unerheblich sein können. Auch wenn es nicht extra in dem Vertrag zwischen Planer und Auftraggeber schriftlich fixiert ist, müssen seiner Arbeit zur Absicherung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik zugrunde liegen. Der Planer sollte dringend darauf achten, seinen Auftraggeber umfassend zu beraten, damit dieser auch die richtigen Entscheidungen treffen kann. Die Aufklärung und Beratung ist eine Nebenleistung, die klar mit zu seinen Aufgaben gehört, da sich der Auftraggeber aus rechtlicher Sicht auf die fachliche Kompetenz seines Planers verlassen darf.
Für Häußermann ist neben dem Fachwissen, der Kenntnis des rechtlichen Rahmens die Kommunikation in alle Richtungen der ganz entscheidende Schlüssel zu einem erfolgreichen Projekt. Er rät dem Fachplaner daher grundsätzlich zur engen Einbindung aller Beteiligten und diese Kommunikation zeitnah auch schriftlich genauestens festzuhalten.
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Bei einigen Veranstaltungen übernimmt Rechtsanwalt Stefan Hanke den Vortrag.