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News vom 02.07.2012

Effizienter Brandschutz

Mit den Missel Brandschutz-Dämm-Manschetten für Rohrleitungen lassen sich Wand- und Deckendurchführungen raumsparend planen sowie schnell und sicher ausführen – auch nach den verschärften Anforderungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) an Abstände zwischen fremden Rohrabschottungen.

Links: Beispielabschottung mit Missel Brandschutz-Dämm-Manschetten R90.<br />Rechts: Beispielabschottung mit Wettbewerbsprodukt. Bild: Missel<br />
Links: Beispielabschottung mit Missel Brandschutz-Dämm-Manschetten R90.
Rechts: Beispielabschottung mit Wettbewerbsprodukt. Bild: Missel
Wenn Rohrleitungen oder andere technische Anlagenteile durch Wände und Decken mit bauaufsichtlichen Anforderungen geführt werden, müssen meist entsprechend große Öffnungen ausgebildet werden. Diese dürfen jedoch die Standfestigkeit einer Wand oder Statik einer Decke bei der geforderten Feuerwiderstandsdauer nicht gefährden. Aus diesem Grund hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) neue Abstandsregelungen definiert. Diese beziehen sich auf die Abstände von zu verschließenden Öffnungen zu weiteren nicht näher definierten Öffnungen oder Einbauten.

Zukünftig werden diese Abstände in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen gesondert behandelt. Alle Verwendbarkeitsnachweise erhalten vom DIBt nun den Hinweis: "Der Abstand der zu verschließenden Bauteilöffnung zu anderen Öffnungen oder Einbauten muss mindestens 20 Zentimeter betragen. Abweichend davon darf der Abstand bis auf 10 Zentimeter reduziert werden, sofern die zu verschließende Bauteilöffnung sowie die benachbarten Öffnungen oder Einbauten nicht größer als 20 x 20 Zentimeter sind. Der Abstand zwischen Bauteilöffnungen für Kabel- oder Rohrabschottungen gleicher oder unterschiedlicher Bauart darf ebenfalls bis auf 10 Zentimeter reduziert werden, sofern diese Öffnungen jeweils nicht größer als 40 x 40 Zentimeter sind."
Mit Öffnungen sind Durchführungsöffnungen in Wänden und Decken gemeint, die Brandschutz klassifizierte Abschottungen aufnehmen.

Da weiterhin grundsätzlich die in den heute bestehenden Verwendbarkeitsnachweisen (ABP/ABZ) angegebenen Abstände gelten, bedeutet das in der Praxis: Vorausgesetzt, es wird systemtreu installiert, können zwischen den geprüften Missel Brandschutz-Rohrabschottungen BSM-R90 und MSA4-R90 die Abstände unverändert klein bleiben. Hinzu kommt der mit nur 13 Millimetern äußerst dünne Aufbau der Missel Brandschutz-Dämm-Manschetten. Damit lassen sich auch nach den neuen Regelungen des DIBt sehr kleine Schachtabmessungen realisieren. Bei Mischinstallationen von geprüften R90-Rohrabschottungen von Missel und Produkten anderer Hersteller ergibt sich in der Regel ein Mindestabstand von 100 Millimetern, der grundsätzlich zwischen Fremdfabrikaten eingehalten werden muss. Die Folge ist eine Vergrößerung des Schachtes. Sind in den bestehenden Verwendbarkeitsnachweisen keine Abstände definiert, gilt weiterhin ein Mindestabstand von 50 Millimetern zwischen fremden Abschottungen nach MLAR 2005 Abschnitt 4.1.3. Die Abstandsregelungen für die Missel Brandschutz-Dämm-Manschetten BSM-S, BSM-S13 und MSA4-BSM, nach den Erleichterungen der MLAR 2005 Abschnitt 4.3, bleiben von den Neuregelungen des DIBt unberührt.

Fazit: Werden bei Planung und Installation Rohrabschottungen von Missel gewählt, können Schachtabmessungen weiterhin klein gehalten werden. So kann der Nutzraum, beispielsweise der Wohnraum, vergrößert werden. Zusätzlich bieten die Missel Brandschutz-Dämm-Manschetten entscheidende Vorteile, denn alle Manschetten und die zahlreichen Formteile, etwa für Bögen und Abzweige, sind durchgängig mit schnell verschließbaren Klettverschlüssen ausgestattet. Damit lassen sie sich einfach und in kürzester Zeit montieren. Zudem sind mit den Missel Produkten geringe Kernlochdimensionen möglich. 

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