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News vom 04.07.2012

Wie Legionellen unser Wasser beeinträchtigen und was wir dagegen tun können

In der neu formulierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) werden die Betreiber einer Großanlage nun verpflichtet, einmal jährlich das Trinkwasser auf Legionellen prüfen zu lassen. Denn jedes Jahr erkranken nach Schätzungen des Umweltbundesamtes in Deutschland 20.000 bis 32.000 Menschen an einer Lungenentzündung, die durch Legionellen hervorgerufen wird.

Als Quelle der wärmeliebenden Bakterien gelten insbesondere Trinkwasseranlagen. Besonders gefährlich wird es, wenn die Bakterien unter der Dusche verwirbelt und eingeatmet werden.

Legionellen treten vor allem in Warmwassersysteme in öffentlichen Gebäuden (z.B. in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schwimmbädern) auf. 

Damit die Trinkwasserhygiene weiterhin gewährleistet wird, schreibt die geänderte TrinkwV u.a. vor, dass der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation eine Anzeigepflicht nach § 13 Absatz 5 und eine Untersuchungspflicht gemäß § 14 Absatz 3 haben kann. Abhängig sind diese Pflichten davon, ob die Trinkwasser-Installation einer Groß- oder Kleinanlage1 entspricht.

In § 4 der TrinkwV wird auch ganz klar geregelt, dass unabhängig vom Vorhandensein einer Großanlage jeder Betreiber von Wasserversorgungsanlagen dafür Sorge zu tragen hat, dass keine Krankheitserreger in schädigenden Konzentrationen durch das Trinkwasser verteilt werden.

Erreicht werden kann das durch eine gezielte Steuerung und Regelung der Warmwasserströme im System. Hierbei sollen eine zu starke Abkühlung der Wassertemperatur sowie Stagnationszeiten vermieden werden.

           
Aber auch durch bautechnische Maßnahmen kann man der Legionellenbildung vorbeugen. Wichtig ist eine auf den Bedarf angepasste Auslegung der Anlage, die Temperaturen des Warmwassers sollten 60/55°C und die des Kaltwassers maximal 25°C betragen, eine Zirkulation des Wassers von mehr als 16h pro Tag, fachgerechte Isolierung der Warm- und Kaltwasserleitungen, Wasserstagnation vermeiden bzw. minimieren.

Wenn Sie mehr über mögliche Maßnahmen erfahren möchten bzw. sich für unsere in Frage kommenden Trinkwasserstationen interessieren, können Sie gern unsere technische Abteilung unter 03773/506-215 bzw. per Email ([email protected]) kontaktieren. 




1 Unter Großanlagen fallen alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt > 400 l und/oder > 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Die Definition von Klein- und Großanlagen ist im DVGW-Arbeitsblatt 551 ausführlich beschrieben.


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