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News vom 11.12.2001

Neue Regeln für Meisterprüfungen im Handwerk


Der Bundesrat hat am 30.11.2001 der Verordnung über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk zugestimmt.

Damit werden erstmals die für das Handwerk zentralen Verfahrensfragen bundesweit einheitlich geregelt. Wo immer in Deutschland ein junger Handwerksgeselle seine Meisterprüfung ablegt, sind die formalen Anforderungen in Zukunft identisch. Das erleichtert und fördert die Mobilität und schafft mehr Sicherheit für die Existenzgründung im Handwerk. Den Handwerkskammern bleiben aber weiterhin eigene Regelungsspielräume für Einzelfragen.

Darüber hinaus wird die ehrenamtliche Tätigkeit der Meisterprüfungsausschüsse erleichtert und entbürokratisiert. Sie müssen zukünftig nicht mehr bei allen Prüfungsabschnitten in voller Besetzung anwesend sein, vielmehr kann der Vorsitzende einige fachkundige Mitglieder mit einer Vorbewertung von Prüfungsleistungen beauftragen. Die Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen, von der die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Handwerks abhängt, bleibt beim Meisterprüfungsausschuss als Ganzes. Gerade bei Meisterprüfungen mit vielen Teilnehmern werden so die Mitglieder der Meisterprüfungsausschüsse zeitlich entlastet. Jüngere, voll im Beruf stehende Meister sollen sich ermutigt und aufgerufen fühlen, sich für das Ehrenamt im Prüfungsausschuss zu engagieren. Zugleich wirkt die neue Vorschrift kostendämpfend.

Eine andere wichtige Handwerksverordnung hat das BMWi bereits im Vorjahr modernisiert: Die Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk vom 18.07.2000 (BGBl. I S. 1078). Auch hier wird Wert gelegt auf Verbesserungen und Erleichterungen, ohne dass es zu Qualifikationseinbußen kommt. So sind die kaufmännischen, rechtlichen und pädagogischen Prüfungsinhalte neu formuliert worden. Vor allem ist es wichtig, dass solche Kenntnisse erworben und geprüft werden, die bei der Existenzgründung und Existenzsicherung besonders wichtig sind. Außerdem sind jetzt drei statt bisher zwei Wiederholungen zulässig. Das Bewertungssystem für die Prüfungsleistungen wurde gleichzeitig gerechter und einfacher gestaltet. Weil für viele Handwerksmeister fachliches Wissen und Können entscheidender ist als Wortgewandtheit, entfällt zukünftig die mündliche Prüfung bei den für alle Handwerke gleichen Prüfungsteilen.

Die fortlaufende Überprüfung und Modernisierung der speziellen Prüfungsvorschriften für die einzelnen Handwerke ist politische Daueraufgabe für das Bundeswirtschaftsministerium. Durch die Novellierung der Handwerksordnung im Jahre 1998 wurden viele Handwerke zu größeren Handwerken zusammengelegt. Als Folge mussten Meisterprüfungsverordnungen überarbeitet oder ganz neu erlassen werden. Um die Arbeiten zu beschleunigen und zu vereinheitlichen, hat das BMWi gemeinsam mit Handwerk und Gewerkschaften verabredet, dass die Aufgaben der Meisterprüfung jetzt ganzheitlicher, umfassender und mit mehr Kundenbezug formuliert werden müssen.

Allein in den Jahren 2000 und 2001 hat das BMWi sieben Meisterprüfungsverordnungen erarbeitet und erlassen, vom Kraftfahrzeugtechniker bis hin zum Drechsler und Holzspielzeugmacher. In Kürze werden sieben weitere Handwerke neu geregelt, außerdem arbeitet das Handwerk an weiteren Vorschlägen.

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Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
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