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News vom 28.08.2012

Abmahnwelle - Impressumspflicht auf Facebook

Viele Unternehmen haben inzwischen Facebook-Fanseiten. Doch Vorsicht, vor kurzem wurde bekannt, dass die Kanzlei HWK im Namen der Binary Services GmbH massenhaft Facebook-Fanseiten abmahnt, deren Impressum nicht korrekt, unvollständig oder nicht gut sichtbar ist.

Um sich vor Abmahngebühren zu schützen, sollten Unternehmen bei allen ihren Social Media Webseiten überprüfen, ob ihr Impressum korrekt und gut sichbar ist.
Um sich vor Abmahngebühren zu schützen, sollten Unternehmen bei allen ihren Social Media Webseiten überprüfen, ob ihr Impressum korrekt und gut sichbar ist.
Abmahnwellen im Internet werden bei Kanzleien immer beliebter. Nicht nur illegale Downloads sind hier das Ziel, zunehmend werden auch Abmahnwellen wegen Impressumspflichtverletzungen bekannt. Vor kurzem haben heise online, e-recht24.de und weitere Internetportale von einer neuen Abmahnwelle berichtet, die diesmal Facebook-Fanseiten betreffen. Sie werden anderem von der Kanzlei HWK im Auftrag der Binary Services GmbH versendet. Die Binary Services GmbH aus Regenstauf, ist laut heise.de bereits im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen bekannt.

In den jetzigen Fällen werden als Beleg für den Mangel Screenshots der beanstandeten Facebookseiten beigelegt, wie heise.de am 17.08.2012 ausführt. Impressumshinweise in der Timeline oder auf die Infoseite gesetzt, reichen offenbar auch nicht aus. Das Impressum muss für jeden Nutzer einfach erkennbar sein. Die Unternehmen müssen in ihrem Profil bei Facebook ein ordentliches und gut sichtbares Impressum veröffentlichen. In Deutschland ist es vorgeschrieben, dass auch bei Onlineauftritten zum Beispiel die Adresse der Firma, ihre Rechtsform und der Name des Inhabers steht. Das Impressum muss entweder ganz ausgeschrieben werden oder es kann zu dem Impressum auf der eigenen Website verlinkt werden, dabei muss aber deutlich erkennbar sein, dass der Link zum Impressum geht. Inzwischen können bei der Erstelllung Impressums-Generatoren helfen, die es auch als Facebook-Apps gibt.

Impressumspflicht in Social Media Profilen
Im Moment scheinen nur Facebook-Nutzer betroffen zu sein, doch auch bei Twitter, Google+, Youtube oder XING könnten Abmahnkanzleien jederzeit tättig werden. Mit der Impressumserstellung beim Aufbau einer Social Media-Fanseite sollte nicht erst bis zur Fertigstellung der Webseite gewartet werden - es sollte eines der ersten Tätigkeiten  sein, um halbwegs sicher vor den Abmahner zu sein.

Weitere Informationen, auch Tipps zum Umgang mit der Abmahnwelle finden sich hier bei heise.de.
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