Beim Heizen mit Holzpellets ist ein reibungsloser Betriebsablauf nicht nur von der Gerätetechnik, sondern auch von der Lagerraumgestaltung abhängig. Die neue Richtlinie VDI 3464 „Emissionsminderung; Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher; Anforderungen an das Lager unter Sicherheitsaspekten“ gibt nun erstmals einen umfassenden und verlässlichen Überblick zum Thema. Sie ist vor allem für Betreiber und Planer von großen Pelletfeuerungen wichtig. Für diese Zielgruppen bietet das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) im Herbst zusätzliche Informationsveranstaltungen an.
Belüfteter Deckel. Bild: DEPI
Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) war bei dem Expertengremium
zur Erarbeitung der neuen VDI-Richtlinie maßgeblich beteiligt. „Wir begrüßen es,
dass durch die neue im Gründruck erschienene VDI-Richtlinie 3464 die andauernden und
intensiven Bemühungen des DEPV für einen professionellen Umgang mit Planung und
Betrieb von Pelletlagern anerkannt und umgesetzt wurden“, so Martin Behr, stellvertretender
Verbandsvorsitzender und Obmann bei der Erstellung der VDI-Richtlinie. „Die
Sicherheitshinweise vom DEPV und dem TÜV Rheinland sind mittlerweile weit verbreitet,
auch über belüftete Deckel für die Stutzen haben wir intensiv informiert. Die VDIRichtlinie
bietet nun eine umfassende Bündelung dieser Maßnahmen für einen sicheren
Lagerbetrieb“, erläutert Behr weiter.
Die neue VDI-Richtlinie 3464 legt Anforderungen an Ausführung und Ausstattung von
Pelletlagern bis zu einem Fassungsvermögen von ca. 100 Tonnen (t) sowie an die Anlieferung
der Pellets fest. Lagerräume für Holzpellets sind außer für zweckgebundene Tätigkeiten
wie Reinigung oder bei Störungen nicht zum Betreten gedacht. Durch Fehlfunktionen
von Heizungen, aber auch durch natürliche Emissionsvorgänge von Holzpellets
kann es in Lagern zu unangenehmen Gerüchen oder sogar zu einer gesundheitsschädlichen
Gasentwicklung kommen. Auch wenn normalerweise keine gesundheitliche Gefahr
besteht, kann dies nie ausgeschlossen werden.
In Lagerräumen mit Pelletmengen bis zu 10 t ist das Risiko mit einfachen Maßnahmen zu
entschärfen. Auf jeden Fall sollte vor dem Betreten der Lagerraum für 15 Minuten gelüftet
werden. Als weitere Sicherheitsmaßnahme wird in der nun im Gründruck veröffentlichten
VDI-Richtlinie zum Einsatz belüfteter Deckel auf den Füll- und Absaugstutzen im
Außenbereich des Hauses geraten. Diese Deckel, die schon seit längerem von Heizungsherstellern,
Pellethändlern und vom Deutschen Pelletinstitut (www.depi.de) vertrieben
werden, ermöglichen einen natürlichen Luftaustausch, wodurch sowohl Geruchsbelästigung
als auch Gaskonzentrationen unterbunden werden. Daher appelliert der DEPV an
alle Pelletkunden, herkömmliche gegen belüftete Deckel auszutauschen. Für größere
Pelletlager (>10 t bzw. >40 t) werden weitergehende Maßnahmen vom VDI empfohlen.
Einen umfassenden Überblick über Planung, Anschaffung und Betrieb eines Pelletlagers
gibt auch die Broschüre „Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets“. Diese kann wie
auch das Informationsblatt des DEPV „Belüftete Deckel für Brennstofflagerraum Holzpellets“
sowie der Infoflyer „Pellets sicher lagern“ inkl. Aufkleber mit Sicherheitshinweisen
für den Pelletlagerraum unter
www.depv.de heruntergeladen bzw. kostenlos bestellt
werden.
Informationsplattform Planung und Betrieb größerer Pelletfeuerungen
Die zunehmende Nachfrage nach großen Pelletfeuerungen (>100 kW) bringt eine Fülle
von Fragestellungen rund um Brennstoffversorgung, Lagersicherheit und Betrieb mit
sich. Zur Verbesserung des Informationsstandes zum Thema bietet das Deutsche Pelletinstitut
(DEPI) ab Herbst 2012 für Betreiber und Planer eine Informationsplattform, die
mit zwei Veranstaltungen am 23. und 24. Oktober in Würzburg und Bielefeld startet.
Dort werden auch detaillierte Informationen zur neuen VDI-Richtlinie 3464 gegeben.
Anmeldungen und Informationen unter
www.depi.de.