… ein „abgedroschenes“ Thema? Gemessen an der geschätzten Anzahl von Duschvorgängen unter deutschen Duschen – insbesondere in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden wie Schwimmhallen, Sportstätten oder Hotels – als vermeintlich wichtiger Ort der Infektion, gibt sich die gemeldete Zahl von „Legionella Pneumonien“ statistisch tatsächlich beinahe bescheiden – mit Ausnahme für die Betroffenen.
Ein möglicher Infektionsort mit „legionalla pneumophila“ können Duschen in großen Objekten mit weitverzweigten Installationen sein. Hier besteht die Gefahr, pathogene Keime mit den beim Duschen entstehenden feinsten Wassertröpfchen (Aersole) einzuatmen. (Foto: Franke)
Daraus einen Handlungszwang für alle am Bau Beteiligten einschließlich des Betreibers herleiten zu wollen, wäre sicherlich müßig. Rechnet man allerdings einen vermuteten Dunkelzifferbetrag X diesen gemeldeten Daten hinzu, erscheint das Duschen nicht minder gefährlich zu sein als die Teilnahme am deutschen Straßenverkehr. Und befragt man den Juristen nach den Konsequenzen aus der Verkehrssicherungspflicht, die sich für den Betreiber eines Gebäudes ergeben, wenn er Wasser an andere abgibt und diese einen Schaden an Leben, Körper und Gesundheit erleiden, kommt man doch zu dem Schluss, nicht müde werden zu dürfen, das Problem der Trinkwasserhygiene zu thematisieren.
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