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News vom 05.11.2012

Meldefrist für den Nachweis einer sauberen Verbrennung endet 2013 – 15 Millionen Haushalte sind betroffen

Das Kalenderjahr 2013 ist für die Besitzer von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen von großer Bedeutung – immerhin 15 Millionen Haushalte sind davon betroffen. Sie alle müssen bis zum Jahresende 2013 dem Schornsteinfeger gegenüber einen Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1.BImSchV) erfüllt und insbesondere die Emissionswerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhält.

Daran erinnert der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., der die Hersteller moderner Feuerstätten vertritt, wozu auch Pellet-Einzelöfen und Gas-Kamine zählen. Die neue Kleinfeuerungsanlagenverordnung schreibt erstmals vor, dass von Geräten, die vor Inkrafttreten der Verordnung bereits installiert waren, maximal 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 CO emittiert werden dürfen.

Moderne Feuerstätten erfüllen auch die weitaus schärferen Anforderungen an Neuinstallationen nach Inkrafttreten der Verordnung ohne Probleme. Bei älteren Öfen aus den siebziger und achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts sieht das jedoch oft anders aus. Hier muss in vielen Fällen mit einem Filter nachgerüstet oder gleich das ganze Gerät ausgetauscht werden. Sonst droht – für Altgeräte, deren Typprüfung 1975 oder früher erfolgte – bereits Ende 2014 die Stilllegung.

Erfüllt mein Ofen die 1.BImSchV? – Online-Datenbank gibt Auskunft

Wer abergläubisch ist, den mag es beruhigen, dass er im kommenden Jahr in jedem Fall Besuch bekommt. Und zwar vom Schornsteinfeger – der selbstverständlich auch eine Schornsteinfegerin sein kann: im Rahmen der Feuerstätten-Schau. Da macht es dann auch nichts, wenn der 13. Dezember des Jahres 2013 – ausgerechnet – auf einen Freitag fällt.

Dem Schornsteinfeger gegenüber den erforderlichen Nachweis zu erbringen ist im Übrigen nicht schwer. Hierfür hat der HKI gemeinsam mit den Herstellern eine Online-Datenbank aufgebaut, die hier einsehbar ist. Dort lässt sich über eine Suchfunktion für viele Modelle leicht ermitteln, ob die Anforderungen der 1.BImSchV erfüllt werden. Und damit ist dann auch der Nachweis bereits erbracht – was, glücklicherweise, das Bundesumweltministerium sowie die Umweltministerien der Länder dem HKI gegenüber bestätigt haben.
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