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News vom 10.12.2012

Vorbeugender Brandschutz bei Rohrleitungen – Mischen Impossible?

In der Haustechnik ist es im Allgemeinen üblich, innerhalb eines Gewerks im Gebäude „im System“ zu bleiben. Bei der Verrohrung für die Trinkwasserversorgung beispielsweise entscheidet man sich normalerweise für ein Fabrikat und verwendet es überall dort im Gebäude, wo nicht zwingend etwas dagegen spricht.

Das SanitärJournal schließt den Themenkreis von Materialien und Systemen über Produkte, Normen und Regelwerke bis hin zu Designtrends und Marktentwicklungen. Bild: HeizungsJournal-Verlag
Das SanitärJournal schließt den Themenkreis von Materialien und Systemen über Produkte, Normen und Regelwerke bis hin zu Designtrends und Marktentwicklungen. Bild: HeizungsJournal-Verlag
Bei Abflussrohrinstallationen hat es sich aber seit Jahrzehnten eingebürgert, zwischen der Fallleitung und der Verrohrung in der Etage zu unterscheiden. Ab einer gewissen Gebäudehöhe wird die Fallleitung aus Brandschutzgründen fast immer aus nichtbrennbarem Material, meist Gusseisen, ausgeführt. Die Anschlussleitungen dagegen bestehen häufig aus brennbarem Kunststoffrohrmaterial.

Diese Kombination birgt allerdings Gefahren, deren man sich bisher nicht bewusst wurde. In neueren Brandversuchen wurde bewiesen, dass die Kunststoff-Anschlussrohrleitungen, wenn sie nicht eigens abgeschottet werden, in solchen Mischinstallationen im Brandfall Feuer fangen können, obwohl die Kunststoffrohrleitung selbst nicht durch die Decke führt.

Der Streitpunkt der Fachleute waren vor allem die Druckverhältnisse, die in dem Geschoß herrschen, wo der Brand ausbricht. Weil Feuer Sauerstoff verbraucht, kann man von einem gewissen Unterdruck ausgehen; da die erhitzte Luft sich ausdehnt, kann auch der gegenteilige Effekt auftreten. Bisher war man eher vom Unterdruck-Szenario ausgegangen, so dass es in der Brandprüfung erlaubt war, nichtbrennbare Rohre im Brandraum zu verschließen. Denn der Unterdruck, so dachte man, verhindert sowieso, dass Flammen nennenswert ins Rohr hineinschlagen.

Nachdem Brandversuche aber zeigten, dass die Flammen sehr wohl ins Rohr hineinschlagen können, hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) differenziertere Regeln für das Verschließen von Rohren im Prüf-Brandraum aufgestellt. Bei rein metallischen Installationen ist das Verschließen weiter erlaubt - auch wenn nicht unbedingt alle Hersteller davon Gebrauch machen. Der Grund ist, dass reine metallische beziehungsweise Gussrohrsysteme auch mitten im Feuer nicht einfach „aufbrechen“ und die Flammen „herein“ lassen. Das Verschließen simuliert also eine komplexe, in sich geschlossene Rohrinstallation.


Mehr dazu lesen Sie im neuen SanitärJournal (Heft 6 / 2012).


Weitere Beiträge im neuen Heft:
  • DKI richtet Experten-Hotline für Produzenten ein
  • ZVSHK: Barrierefreiheit als Chance
  • „Viel tun bringt viel“ – 450 Ausstellungen am „Tag des Bades“
  • Mit Leitungsdämmung gegen Legionellen –
  • Geänderte Norm für Trinkwasserleitungen (kalt)
  • Erfolgreich getestet: GEP-Grauwasseranlagen
  • Energie und Raum sparen – Im Allgäu setzt man auf die innenliegende Zirkulation von Geberit
  • Das barrierefreie Kleinbad in der Praxis – Mit kreativen Ideen komfortable Lösungen entwickeln
  • Barrierefreie Bäder im privaten Bereich – Interview: Sechs Fragen an Rolf Gamperling

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