In der Haustechnik ist es im Allgemeinen üblich, innerhalb eines Gewerks im Gebäude „im System“ zu bleiben. Bei der Verrohrung für die Trinkwasserversorgung beispielsweise entscheidet man sich normalerweise für ein Fabrikat und verwendet es überall dort im Gebäude, wo nicht zwingend etwas dagegen spricht.
Das SanitärJournal schließt den Themenkreis von Materialien und Systemen über Produkte, Normen und Regelwerke bis hin zu Designtrends und Marktentwicklungen. Bild: HeizungsJournal-Verlag
Bei Abflussrohrinstallationen
hat es sich aber seit Jahrzehnten
eingebürgert, zwischen
der Fallleitung und der Verrohrung
in der Etage zu unterscheiden.
Ab einer gewissen
Gebäudehöhe wird die Fallleitung
aus Brandschutzgründen
fast immer aus nichtbrennbarem
Material, meist Gusseisen,
ausgeführt. Die Anschlussleitungen
dagegen bestehen
häufig aus brennbarem Kunststoffrohrmaterial.
Diese Kombination birgt allerdings
Gefahren, deren man
sich bisher nicht bewusst wurde. In neueren Brandversuchen
wurde bewiesen, dass
die Kunststoff-Anschlussrohrleitungen,
wenn sie nicht eigens
abgeschottet werden, in
solchen Mischinstallationen im
Brandfall Feuer fangen können,
obwohl die Kunststoffrohrleitung
selbst nicht durch
die Decke führt.
Der Streitpunkt der Fachleute
waren vor allem die
Druckverhältnisse, die in dem
Geschoß herrschen, wo der
Brand ausbricht. Weil Feuer
Sauerstoff verbraucht, kann
man von einem gewissen Unterdruck
ausgehen; da die erhitzte
Luft sich ausdehnt, kann
auch der gegenteilige Effekt
auftreten. Bisher war man
eher vom Unterdruck-Szenario
ausgegangen, so dass es in
der Brandprüfung erlaubt war,
nichtbrennbare Rohre im
Brandraum zu verschließen.
Denn der Unterdruck, so dachte
man, verhindert sowieso,
dass Flammen nennenswert
ins Rohr hineinschlagen.
Nachdem Brandversuche
aber zeigten, dass die Flammen
sehr wohl ins Rohr hineinschlagen
können, hat das
Deutsche Institut für Bautechnik
(DIBt) differenziertere
Regeln für das Verschließen
von Rohren im Prüf-Brandraum
aufgestellt. Bei rein metallischen
Installationen ist das
Verschließen weiter erlaubt -
auch wenn nicht unbedingt
alle Hersteller davon Gebrauch
machen. Der Grund ist, dass
reine metallische beziehungsweise
Gussrohrsysteme auch
mitten im Feuer nicht einfach
„aufbrechen“ und die Flammen
„herein“ lassen. Das Verschließen
simuliert also eine
komplexe, in sich geschlossene
Rohrinstallation.
Mehr dazu lesen Sie im neuen SanitärJournal (Heft 6 / 2012).
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