Die Heizkostenverordnung (HKVO) vom 1.1.2009 verlangt eine genaue Messung des Energieanteils für die Warmwasserbereitung direkt mit einem Wärmezähler. Das betrifft alle zentralen Heizsysteme, bei denen der Heizkessel mit dem Warmwasserbereiter verbunden ist. Dadurch sollen Anreize für einen sparsamen Umgang mit Energie und die Basis für eine genaue Abrechnung geschaffen werden. Die Übergangsfrist endet am 1.1.2014.
| | Bisher erfolgte die Abrechnung des Warmwasserverbrauchs oft nur über einen einfachen Kaltwasserzähler im Zulauf des Warmwasserspeichers. Ab 1.1.2014 ist die Heizkostenberechnung ohne exakte Wärmemengenmessung nicht rechtskonform und somit vom Mieter anfechtbar. Im Zweifelsfall bleibt der Hauseigentümer auf seinen Energiekosten sitzen. Mit diesem Argument kann der Handwerker bei der nächsten Heizungswartung seinen Kunden die Nachrüstung als Zusatzleistung anbieten. |
Tipps zur Nachrüstmontage
Die Nachrüstung bringt jedoch einige Fragen mit sich. Fehlende Angaben auf dem Kessel oder WW-Speicher
erschweren die Dimensionierung des Wärmezählers. Auch die Größe der Verbindungsleitung zw. Kessel und WW-Speicher ist hierzu oft nicht aussagekräftig.
Um die Fachhandwerker zu unterstützen, stellt WDV/Molliné eine einfache Orientierungshilfe zur Verfügung. Falls keine Pumpentypenbezeichnung vorhanden ist, lässt sich anhand des WW-Speichervolumens der Volumenstrom der Pumpe und somit der passende Wärmezähler bestimmen. Um den Einbau zu komplettieren, ist gleich der passende Einbausatz mit dabei.
Auslegungshilfe
Auswahl des Wärmezählers
Für die Nachrüstung eignen sich die Ultraschallwärmezähler besonders gut. Bauartbedingt haben sie einen geringeren Druckverlust und einen sehr viel größeren Messbereich als ein Flügelradzähler. Durch diese Eigenschaften wird das Messergebnis bei Unterdimensionierung nicht verfälscht und die Messeinrichtung nicht überstrapaziert. Der intelligente elektronische Energierechner ermöglicht über eine einfache Menüführung viele Abfragemöglichkeiten der Verbrauchs- und Leistungsdaten. Die Verbrauchswerte werden jeden Monat gespeichert, dies ermöglicht auch noch rückwirkend Zwischenablesungen, selbst wenn bereits ein Mieterwechsel stattgefunden hat. Optional können die Zähler über systemfähige Datenschnittstellen, wie z. B. Funk, Analog, M-Bus, KNX oder Infrarot, ausgelesen werden und dienen zur Weiterverarbeitung der zur Verfügung stehenden Daten der Energiezähler. Über die optionale Schnittstelle sind beispielsweise die folgenden Werte auslesbar: Zählerstand Energie und Volumen, momentane Leistung, momentaner Durchfluss, Vor- und Rücklauftemperatur. Somit ist die Integration der Energiezähler in die Gebäudesystemtechnik problemlos. Die Daten werden für Energiemonitoring, Smart Metering, Zählerfernauslesung, Heizkostenabrechnung, Steuerung, Regelung, Anlagenüberwachung und viele weitere Anwendungen verwendet.
Handwerkspartner für Messtechnik
 Neu im Programm: Ultramess N Kompakt-Ultraschallwärmezähler
| WDV/Molliné vertreibt Deutschlands größte Auswahl an Wasser- und Wärmezählern und berät u. a. Ingenieure, Bauherren, Anlagenbauer, Handwerker etc. rund um die Verbrauchsmesstechnik. Mit deutscher Spitzentechnik und bis zu 6 Jahren Garantie stehen alle Qualitätsprodukte sofort zum Kauf oder zur Miete zur Verfügung. Über ein geschütztes Onlineportal kann der Kunde die Abrechnung selbst erstellen. Die Abrechnung von Mietliegenschaften, BHKWs, Nahwärmenetzen etc. kann auch weitestgehend automatisiert mit tagesaktuellen Daten, Störmeldungen, Statistiken und Auswertungen erzeugt werden. Für die Integration der Messgeräte in Gebäudeleitsysteme bietet WDV/Molliné KNX/EIB, (w)M-Bus, ZigBee, LonMark und weitere Systeme zur Integration von Wasser-, Wärme-, Kälte-, Strom-, Gas- und Ölzählern in Gebäudeleit- und Automationssysteme an.
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Unter der kostenlosen Fax-Nummer 0800/8787870 oder direkt unter www.molline.de/meineinfos können Interessierte weitere Informationen unentgeltlich anfordern.
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