Das Baugewerbe fordert Entscheidungen bei der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung, den Bundeszuwendungen an die Länder nach dem Entflechtungsgesetz und der Abschaffung der sog. kalten Progression.
Das Baugewerbe fordert u.a. Entscheidungen bei der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung.
„Morgen stehen drei wichtige Themen auf der Tagesordnung der Bund-Länder-Gespräche
im Vermittlungsausschuss. Es geht um die steuerliche Förderung der energetischen
Gebäudesanierung, um rund 2 Mrd. Euro Bundeszuweisungen an die Länder für den sozialen
Wohnungsbau, den Hochschulbau und die kommunale Infrastruktur. Und es geht
schlussendlich um den Geldbeutel unserer Beschäftigten, die dringend mehr Netto von
ihrem Brutto verdient hätten. Wir appellieren daher an die beteiligten Politiker, den Weg
für Investitionen frei zu machen.“ So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverband
Deutsches Baugewerbe am 11.12.2012, einen Tag vor der Sitzung des Vermittlungsausschusses.
„Bund und Länder müssen endlich liefern. Es kann nicht sein, dass allein aus wahltaktischen
Gründen Entscheidungen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden.“
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
steckt seit über einem Jahr im Vermittlungsausschuss fest und verhindert damit notwendige
Investitionen in den Gebäudebestand. „Gerade die sog. „Silver-Ager“ als Hauseigentümer
wollen und brauchen keine Kredite von der KfW. Sie warten mit Sanierungsmaßnahmen
ab, ob es eine steuerliche Förderung gibt und wie diese aussieht.“ So
Paklappa.
Pakleppa bezeichnete darüber hinaus die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz
für den sozialen Wohnungsbau, den Hochschulbau und die kommunale Infrastruktur
als zwingend im Hinblick auf die sich abflauende Konjunktur. „Bauinvestitionen
befördern die Binnenkonjunktur. Angesichts eines nur geringen Wirtschaftswachstums
im kommenden Jahr können so Arbeitsplätze und Betriebe in Deutschland gesichert
werden.“
Pakleppa wies besonders auf die prekäre Situation im kommunalen Straßenbau hin, wo
größtenteils nur noch die gröbsten Schäden ausgebessert werden können, anstatt viele
Straßen einer Grundsanierung zu unterziehen. „Angesichts der finanziellen Situation
vieler Kommunen handeln Bund und Länder grob fahrlässig, wenn sie hier nicht schnell
eine Lösung finden, die den Kommunen Planungssicherheit bringt.“
„Es ist geradezu grotek, wenn heute mit dem 1,3-fachen des Durchschnittseinkommens
die steuerliche Spitzenbelastung erreicht wird. Das trifft Millionen von Facharbeitern in
unseren Betrieben. Vor 50 Jahren war noch das 17-fache eines Durchschnittseinkommens
dafür notwendig. Die Unternehmer können diese Schieflage in der Steuerpolitik
nicht länger durch höhere Löhne ausgleichen.“ So Pakleppa abschließend.