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News vom 21.12.2012

HKI-Cert: Neutrales Label bürgt für geprüfte Qualität moderner Feuerstätten

Wer sicher sein möchte, dass sein Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin die aktuell vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte einhält, wird auf dem Online-Portal www.rateber-ofen.de schnell fündig. Dort hat der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. gemeinsam mit den Herstellern moderner Feuerstätten eine umfangreiche Datenbank aufgebaut, die zu jedem einzelnen Gerät Auskunft gibt, ob es die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, kurz 1.BImSchV, erfüllt.

Eine moderne Feuerstätte, die das vom HKI entwickelte Prüf-Label „HKI-Cert“ erhalten hat, erfüllt alle aktuellen Anforderungen der Bundes-Immissionsschutz Verordnung. Bild: HKI
Eine moderne Feuerstätte, die das vom HKI entwickelte Prüf-Label „HKI-Cert“ erhalten hat, erfüllt alle aktuellen Anforderungen der Bundes-Immissionsschutz Verordnung. Bild: HKI
Über eine praktische Suchmaske lässt sich leicht ermitteln, ob der jeweilige Ofen die vorgeschriebenen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid (CO) einhält. Dazu wurde das Prüf-Label „HKI-Cert“ entwickelt, mit dem die Hersteller werben dürfen und das die Ergebnisse der Typprüfung bestätigt, der sich jedes neu auf den Markt kommende Heizgerät für feste Brennstoffe zuvor unterwerfen muss.

„Moderne Feuerstätten erfüllen die scharfen Anforderungen an Neuinstallationen nach Inkrafttreten der Verordnung“, so Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsfürer des HKI. „Bei älteren Öfen aus den siebziger und achtziger Jahren sieht das jedoch oft anders aus. Erfüllen die Altgeräte die Anforderungen an den Bestandsschutz nicht, muss mit einem Filter nachgerüstet oder gleich das ganze Gerät ausgetauscht werden. Sonst droht – für Altgeräte, deren Typprüfung 1975 oder früher erfolgte – bereits Ende 2014 die Stilllegung.“

Eintrag in der Datenbank gilt als Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger

Ein weiterer Vorteil der Online-Datenbank besteht darin, dass eine vom HKI als neutraler und kompetenter Institution geprüfte Herstellerbescheinigung als Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger gilt, der von jedem Besitzer einer Feuerstätte bis Ende 2013 erbracht werden muss. Dies wurde dem Verband inzwischen sowohl vom Bundesumweltministerium als auch von den Umweltministerien der Länder bestätigt. 

Für den Kaminofenbesitzer bedeutet das: Er hat seine Nachweis-Pflicht bereits erfüllt, wenn „sein“ Gerät in der Datenbank aufgelistet und positiv bewertet wurde.

Übrigens: Auf den Seiten von www.ratgeber-ofen.de finden sich darüber hinaus viele weitere wertvolle Tipps und Hinweise zum effizienten und klimaneutralen Heizen mit Holz sowie Hintergrundinformationen zu Produkten und Brennstoffen.
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