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News vom 21.01.2013

Null Prozent Zinsen und Bürgschaft vom Land - Sanierungskredit für Wohnungseigentümergemeinschaften

Zugang zu KfW-Geldern und Aufstockung mit eigenen Mitteln: Baden-Württemberg übernimmt Kreditbürgschaft für zinsloses Darlehen für Eigentumsgemeinschaften im Land.

Wohngebäude im Besitz von mehreren Eigentümern befinden sich oft in einem schlechteren energetischen Zustand als Ein- und Zweifamilienhäuser. Das zu ändern gestaltete sich bisher als besonders schwierig. Viele Banken lehnen gemeinsame Kreditanträge durch Wohneigentumsgemeinschaften wegen eines zu hohen Bürgschaftsrisikos ab. Diese Hürde für Eigentümer wurde kürzlich aus dem Weg geräumt: Das Land Baden-Württemberg ermöglicht seit letztem Jahr einen Zugang zu KfW-Krediten und sichert sie mit einer Bürgschaft ab. "Das Angebot der landeseigenen L-Bank wird auch 2013 fortgesetzt", sagt Petra Hegen vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums. Darüber hinaus winken Zinsen auf historischem Tiefststand: "Die L-Bank hat im Januar den Zinssatz auf Nullniveau gesenkt. Es fallen seit diesem Jahr keine Kosten mehr für den KfW-Kredit an", so Hegen. Der Zinssatz liegt bei 0,0 Prozent. Die Höhe der Tilgung richtet sich nach der zehnjährigen Laufzeit des Darlehens bei zwei tilgungsfreien Jahren.

Der Sanierungsbedarf in Mehrfamilienhäusern ist groß. Ein guter Teil befindet sich im Besitz von zahlreichen Eigentümern. In den Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Sanierung oft nur mühsam durchzusetzen. Viele Meinungen und Befindlichkeiten können die Realisierung verzögern. Seit 2007 können WEG immerhin als Verband einen Kredit bekommen. "Er wurde jedoch nur selten genutzt, da bei Zahlungsausfall einzelner Eigentümer erst einmal die verbleibenden Mitglieder gemeinschaftlich haften", bestätigt Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.

Das Problem hat das Landeswohnraumförderungsprogramm 2012 gelöst. Erstmals eröffnet es Wohneigentumsgemeinschaften Zugang zu Angeboten der Förderbank KfW und sichert die Kredite mit einer Bürgschaft ab. Die Voraussetzungen und die Höhe der Förderung richten sich nach den KfW-Programmen. Eine Gesamtsanierung bekommt bis zu 75.000 Euro, Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 Euro. Eigenkapital muss in Höhe von zehn Prozent vorhanden sein.

"Die Kredite können zur Finanzierung energetischer Sanierungen, Nutzung erneuerbarer Energien oder zum altersgerechten Umbau der Wohnungen eingesetzt werden", so Freier. "Gebäudeenergieberater helfen der Eigentümergemeinschaft, eine Sanierung mit solchen Krediten vorzubereiten und beraten bei der technischen Umsetzung." Auch die L-Bank biete eine Hilfestellung an.

Auskunft über die finanzielle Förderung der Altbausanierung gibt es beim kostenfreien Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de

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