Immer mehr Kommunen lassen Klimaschutzkonzepte erstellen. Seit Januar gibt es Verbesserungen vom Bund für kleine Kommunen, Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Unternehmen. Landesenergieagentur KEA berät Antragsteller im Land und erarbeitet die Konzepte.
Auch Neubaugebiete sollten ein Bestandteil von Klimaschutzkonzepten sein. Foto KEA
Klimaschutzkonzepte für Kommunen zeigen auf, welche Energieeinsparpotenziale
in Städten und Gemeinden stecken. Das Bundesumweltministerium
hat jetzt die finanziellen Fördermöglichkeiten dafür erweitert: Künftig sind auch
Beratungsleistungen für kleine Kommunen förderfähig. Bis zu 15 Beratertage
werden zu 65 Prozent bezuschusst. Zusätzlich antragsberechtigt für eine Förderung
von Klimaschutzteilkonzepten sind ab sofort kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften
und private Unternehmen etwa für Projekte in Gewerbeparks.
Die Fördersätze für kommunale Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzteilkonzepte
bleiben unverändert – maximal 65 Prozent der Kosten
werden vom Bund übernommen. Anträge müssen bis zum 31. März beim Projektträger
Jülich (PtJ) eingereicht werden, Hilfestellung gibt es bei der Landesenergieagentur
KEA. Kirchen und Hochschulen sind ebenfalls antragsberechtigt.
Neu ist auch die Förderung der Radverkehrsinfrastruktur oder die Errichtung
von Mobilitätsstationen. Zuschüsse bis 250.000 Euro werden gewährt, die
Förderquote beträgt nach Art der Maßnahme zwischen 40 und 50 Prozent.
Klimaschutzkonzepte haben den Zweck, CO
2-Minderungspotenziale aufzuzeigen
und zu erschließen. „Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen“,
erklärt Harald Bieber, der Leiter des Fachbereichs Klimaschutzkonzepte
bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg.
„Darüber hinaus sind die Konzepte eine Kontrollinstanz, anhand der die gesetzten
Ziele überprüft werden.“ Zentrale Inhalte sind Energie- und CO
2-
Bilanzen, die Ermittlung von Potenzialen zur Energieeinsparung, das Aufzeigen
konkreter Maßnahmen nebst Strategien zu deren Umsetzung sowie ein
Controlling-Konzept.
In den letzten Jahren haben im Südwesten unter anderem die Städte Offenburg,
Pforzheim und Kornwestheim mit Unterstützung der Landesenergieagentur
Klimaschutzkonzepte erstellt und mit deren Umsetzung begonnen.
Hierfür wurden viele Daten zur Ist-Situation erfasst und Einsparmöglichkeiten
ermittelt. Hinzu kamen Akteursgespräche und Workshops sowie die Erarbeitung
von erfolgversprechenden Maßnahmenpaketen zur Erreichung der Klimaschutzziele.
„Damit ein Klimaschutzkonzept aber letztlich gelebt wird und
nicht in der Schublade verschwindet, bedarf es einer Verankerung in Verwaltung,
Gemeinderat und Bevölkerung“, stellt Thomas Steidle von der KEA fest,
der beim Konzept für Offenburg die Projektleitung innehatte. „Klimaschutzkonzepte
sind in der Regel nur so gut wie sie kommuniziert werden.“
In Offenburg funktioniert das bisher. Durch Aktionstage und eine Bürgerbeteiligung
wurden die Konzepte aktiv vorangetrieben, Vertreter aus dem Handwerk,
den Betrieben und der Politik arbeiten künftig in Sachen CO
2-Minderung
Hand in Hand. In der mittelbadischen Stadt wurde vom Gemeinderat ein Aktionsplan
für 2012/2013 mit insgesamt 41 Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern
und einem Gesamtbudget von 1,5 Millionen Euro beschlossen. Damit soll
eine nahtlose Anknüpfung an bisherige Erfolge in den Bereichen städtisches
Energiemanagement, nachhaltige Stadtentwicklung, Wasserkraft sowie Busund
Fahrradmobilität gelingen und die noch notwendige Intensivierung zur
Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele geschafft werden. Die Umsetzung
wird zukünftig von einem dezernatsübergreifenden Klimaschutzteam und einer
Klimaschutzmanagerin vorangetrieben sowie durch einem Klimabeirat begleitet.
Die KEA mit Sitz in Karlsruhe unterstützt Kommunen sowohl bei der Antragstellung
beim PtJ, als auch bei der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts.
Möglich ist die Erstellung von integrierten Klimaschutzkonzepten sowie von
Teilkonzepten, die einen abgrenzbaren Bereich (etwa Mobilität) oder eine abgrenzbare,
besonders klimafreundliche Maßnahme (z. B. Klimaschutz in eigenen
Liegenschaften) beinhalten. Teilkonzepte können auch ergänzend oder
vertiefend zu einem bereits vorliegenden integrierten Konzept erstellt werden.
BMU-Förderprogramm
Die verbesserten Förderbedingungen des BMU-Förderprogramms „Erstellung
von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten“ sollen Kommunen,
Hochschulen und Kirchen motivieren, sich noch aktiver für den Klimaschutz
einzusetzen. Beim Antrag müssen Angaben zum Titel des Projektes, zum Antragsteller,
eine Beschreibung der Ausgangssituation sowie der der Zielsetzung
und Arbeitsschritte gegeben werden. Eine Kurzübersicht der geplanten
Ausgaben auf Grundlage eines Angebotes sowie der zeitliche Projektablauf
werden ebenfalls abgefragt. Wichtig ist, dass mit den Maßnahmen erst dann
begonnen werden darf, wenn die Förderzusage erteilt wurde.
Weitere Informationen gibt es
hier bei der KEA.