Mitte Oktober 2012 wurde im Bundesrat die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung verabschiedet. Am 14. Dezember 2012 sind die Änderungen in Kraft getreten. Vor allem die Untersuchung von Großanlagen auf Legionellen ist vereinfacht worden.
Für die meisten gilt jetzt beispielsweise eine Drei-Jahres-Frist. Lediglich bei öffentlichen Gebäuden mit „Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen“ bleibt es zwingend beim jährlichen Untersuchungsintervall. Außerdem sind SHK-Fachhandwerker künftig die ersten Ansprechpartner der Gebäudewirtschaft, wenn es in großen Trinkwasserinstallationen Probleme geben sollte – und nicht mehr automatisch das Gesundheitsamt. Viega hat ausführliche Informationen zu den Änderungen der Trinkwasserverordnung jetzt online gestellt.
In der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung, die im November 2011 in Kraft getreten ist, wurden wichtige Begriffe interpretationsfreier definiert, klare Untersuchungs- und Anzeigepflichten hinsichtlich Legionellen eingeführt und die Rechte und Pflichten vor allem für die Betreiber von Trinkwasser-Installationen präziser zugeordnet.
Das erklärte Ziel dahinter war der Erhalt der Trinkwassergüte in allen „öffentlichen“ und „gewerblichen“ Trinkwasserinstallationen, sollte aber speziell die Gesundheitsämter und die Wohnungswirtschaft schnell überfordern: Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ermittelte über zwei Millionen Anlagen, die zu melden und jährlich zu überprüfen gewesen wären. Realistisch war diese Aufgabe von den Betroffenen und den Behörden bis zum 31. Oktober 2012 nicht zu stemmen. [...]
Mehr dazu lesen Sie im neuen SanitärJournal (Heft 1, Februar 2013).
Weitere Beiträge im neuen Heft:
- Die weltweite Konjunktur lahmt, doch die Armaturenhersteller sind im Plus. 2012, wohl auch 2013.
- Die BAU hat zum Jahresauftakt einen starken Impuls gesetzt. Aber: Es gibt nur eine SHK-Welt-Leitmesse – die ISH.
- Der Wettbewerb ist hart. Mit Ideenreichtum und einer klare Strategie behaupten sich aber mittelständische Unternehmen
- Solokünstlern und überzeugten Singles kann etwas Avantgardistisches anhaften – speziell im schön gestalteten Bad.
- Alles ist genormt, geregelt. Das sorgt auch für Klarheit. Vor allem, wenn eine Verordnung nachgebessert wird.
- Der BER wird noch lange nicht eröffnet, weil es am Brandschutz hakt. Aber das Wichtigste zu
dem kann man nachlesen.
- Hindernisse aus dem Weg räumen – das ist wichtig für das Leben im Alter. Der SHK-Fachberater
kann dabei helfen.
- Schöner Duschen ist fein.Ganz einfach lässt es sich auch im kleinen Bad mit transparenten Duschwänden realisieren.
Wollen Sie dies und noch viel mehr lesen? Die neue Ausgabe des SanitärJournals oder ein Abonnement der Zeitschrift können Sie
ganz einfach hier per E-Mail-Formular bestellen.