Verordnungen, Vorschriften, Normen und Co. – im Arbeitsalltag des SHK-Fachhandwerks bilden sie nicht selten ein lästiges, wenn auch notwendiges Übel. Dabei spielen viele Gesetzesänderungen SHK-Profis perfekt in die Hände und sorgen dafür, dass sich mit wenig Aufwand attraktive Zusatzgeschäfte generieren lassen – wie z.B. aktuell die Novellierung der Heizkostenverordnung:
Die Novellierung der Heizkostenverordnung spielt SHK-Profis in puncto Wärmezähler-Nachrüstung derzeit perfekt in die Hände. Dem Fachhandwerk bleiben noch rund neun Monate, um Immobilienbesitzer für dieses Thema zu sensibilisieren und attraktive Zusatzgeschäfte zu generieren. Die Oldenburger Allmess GmbH steht ihren Kunden dabei mit Rat und Tat zur Seite. Unter www.allmess.de gibt es zahlreiche Fachinformationen und Mar-ketingutensilien zur neuen Heizkostenverordnung sowie eine praktische Auswahltabelle für den passenden Wärmezähler.
Für eine rechtssichere Abrechnung sind Wohneinheiten mit mehr als zwei Parteien zur Erfassung des Energieverbrauchs der zentralen Warmwasserbereitung bis 31. Dezember mit einem geeichten Wärmezähler zwischen Heizkessel und Warmwasserspeicher nachzurüsten. Ultraschallwärmezähler wie der Integral-MK UltraMaXX von Allmess kommen den künftigen Anforderungen dank besonders exakter Messung optimal nach. Der Zähler punktet zudem mit einfachem Eichaustausch per Messkapsel und ist ab April zusätzlich zur Version Qp 1,5 auch in der Ausführung Qp 2,5 erhältlich. Bilder: Allmess GmbH
Diese schreibt vor, dass Wohneinheiten mit mehr als zwei Parteien bis zum 31. Dezember mit einem geeichten Wärmezähler zur Erfassung des Energieverbauchs der zentralen Warmwasserbereitung nachzurüsten sind. Günstiger könnten die Bedingungen für SHK-Profis nicht sein – ihnen bleiben noch rund neun Monate, um ihre Kunden für dieses Thema zu sensibilisieren und sich lukrative Aufträge zu sichern. Wer dabei auf Zählerinnovationen wie den Integral-MK UltraMaXX von Allmess setzt, ist in puncto Technologievorsprung und Überzeugungskraft ganz vorne mit dabei: Das Gerät punktet mit einzigartiger Kombination von Ultraschalltechnologie und Messkapselsystem sowie enormer Messdynamik: Ab April ist der Zähler neben der Version Qp 1,5 auch in der Ausführung Qp 2,5 erhältlich und somit für einen Messbereich von fünf bis 5.000 l/h einsetzbar.
Auf leisen Sohlen hat sie sich genähert: Die Novellierung der Heizkostenverordnung. Zwar schreibt diese für Neuanlagen bereits seit Januar 2009 vor, dass die Energie für die Warmwasserbereitung mit einem geeichten Wärmezähler exakt nach dem individuellen Verbrauch ermittelt wird, allerdings gilt für Altanlagen eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2013. Ein schleichender Prozess also, den das Fachhandwerk jedoch nicht unterschätzen sollte, wenn es heißt, Bestandskunden auf die neue rechtliche Situation hinzuweisen, denn die Praxis zeigt: Der Beratungsbedarf ist groß. „Jetzt heißt es, Aufklärungsarbeit leisten und in die Offensive gehen, denn die meisten Immobilienbesitzer ahnen nicht, was die Gesetzesänderungen für sie im Einzelnen bedeuten“, erklärt Joachim Möhring, Geschäftsleitung Vertrieb Fachgroßhandel der Allmess GmbH. Aber: Der Countdown läuft, denn SHK-Profis bleibt nur noch bis Ende Dezember Zeit, um bei Immobilienbesitzern mit Know-how zu punkten und sich als serviceorientierter Fachmann zu präsentieren, der seinen Kunden souverän den Weg durch die Vielzahl geeigneter Zählervarianten weist. Ganz vorne mit dabei, wenn es um die künftig geforderte exakte Messung geht: zukunftsweisende Zähler auf Basis moderner Ultraschalltechnologie. Sie arbeiten besonders messgenau und ausfallsicher, denn im Gegensatz zu mechanischen Geräten kommen statische Ultraschall-Modelle wie der CF-Echo II der Oldenburger Allmess GmbH komplett ohne bewegliche Komponenten aus. Zur Registrierung des Volumenstroms errechnen sie anhand der Laufzeitdifferenz eines Ultraschallsignals die Strömungsgeschwindigkeit und ermitteln daraus den Durchfluss. Das Ergebnis: Eine höchst akkurate Messung und extreme Langlebigkeit der Zähler ohne Verschleißerscheinungen oder Betriebsunterbrechungen, denn Ablagerungen an der Mechanik gehören der Vergangenheit an. Selbst bei kritischem Heizungswasser oder Schmutzablagerungen können Ultraschallzähler daher bedenkenlos eingesetzt werden.
Moderne Ultraschalltechnik trifft bewährtes Messkapselsystem
Mit ihren Eigenschaften kommen Ultraschallwärmezähler den Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung optimal nach: Sie messen selbst bei stark schwankenden Durchflussmengen besonders exakt, registrieren bei Dauerbelastung selbst minimale Energiemengen und erlauben somit eine höchst präzise Verbrauchsermittlung. Wer zudem in Sachen Eichaustausch up to date sein will, setzt bei Nachrüstung und Zählertausch auf eine besondere Innovation: Die intelligente Kombination von moderner Ultraschalltechnologie und praktischem Messkapselsystem. Erstmals treffen diese beidem Komponenten beim Ultraschallzähler Integral-MK UltraMaXX von Allmess aufeinander. „Mit diesem für einen Kompaktwärmezähler bislang einzigartigen System haben wir das zur Zeit innovativste Gerät auf dem Markt“, so Joachim Möhring.
Allround-Talent mit ultra-großem Messbereich
In puncto Montage überzeugt der UltraMaXX nicht nur mit dem bewährten Messkapselprinzip, das den Eichaustusch ungemein erleichtert – auch was die Einbaulage anbelangt, sind SHK-Profis vollkommen flexibel, da diese nicht vorgegeben ist. Ebenso überzeugend: Die enorme Messdynamik des High-End-Zählers aus dem Hause Allmess: „In puncto Messbereich zeigt sich kaum ein anderer Zähler auf dem deutschen Markt so leistungsfähig wie der UltraMaXX“, erklärt Joachim Möhring. Kein Wunder, denn in der Version Qp 1,5 registriert das Gerät einen Durchfluss von zwei bis 3.000 Litern die Stunde. Ab April ist der UltraMaXX zudem in der Version Qp 2,5 erhältlich. „Dies bietet dem Installateur noch mehr Flexibilität, denn der Zähler ist in dieser Version sogar für einen Messbereich von fünf bis 5.000 l/h einsetzbar“, erklärt Möhring. Für den Fachhandwerker bedeutet dieser maximale Messbereich ein Plus an Planungssicherheit: Der Mehrbereichszähler deckt sämtliche Einsatzbereiche ab, eine Besichtigung des Einbauortes ist somit nicht mehr zwingend notwendig. Fazit: Sowohl Fachhandwerker als auch Gebäudeeigentümer sind was die Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung anbelangt mit dem UltraMaXX bestens gerüstet.