
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) lehnt das am 25. Januar im Bundestag verabschiedete Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz ab. Das Gesetz blockiere eine wichtige Chance beim Klima- und Ressourcenschutz. Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als effiziente, umweltfreundliche und kostengünstige Energietechnologie könne nach Verabschiedung dieses Gesetzes ihr mögliches Potenzial in Deutschland bei weitem nicht ausschöpfen.
Trage die KWK in Dänemark und den Niederlanden bereits rund zur Hälfte zur Stromerzeugung bei, seien es in Deutschland lediglich etwa 10 Prozent. Klaus Traube, energiepolitischer Sprecher des BUND: "Noch im Juli 2000 hatte die Bundesregierung mit dem Beschluss, eine gesetzliche und marktkonforme Quoten-Regelung für den Ausbau von KWK einzuführen, Erwartungen geweckt, dass der KWK-Ausbau vorangeht und damit das mittelfristig bedeutendste Potential für den Klimaschutz aktiviert werden kann. Doch der Widerstand von Bundeswirtschaftsminister Müller im Verein mit den großen Stromkonzernen verhinderte die Umsetzung dieses Beschlusses. Die jetzt verabschiedete Regelung bleibt weit hinter den umweltpolitischen Notwendigkeiten zurück. Damit wird lediglich die Vormachtstellung der großen Stromversorger abgesichert."
Die vorgesehene Förderung wird im Wesentlichen auf bereits bestehende KWK-Anlagen der öffentlichen Stromversorger begrenzt. Industrielle und sonstige KWK-Anlagen, die etwa die Hälfte der derzeitigen deutschen KWK-Stromerzeugung ausmachen, profitieren dagegen nur marginal von der Förderung und sind damit dem Verdrängungswettbewerb der großen Stromkonzerne ungeschützt ausgesetzt. Vor allem aber wird der Zubau von KWK-Anlagen nicht gefördert, abgesehen von kleinen Blockheizkraftwerken. Traube: "Eine wesentliche Erhöhung der KWK-Stromerzeugung wird das Gesetz lediglich durch die Modernisierung bestehender KWK-Anlagen bewirken. Wir begrüßen, dass die Fördersätze dafür von den Regierungsfraktionen angehoben wurden. So ist in diesem Bereich mit Modernisierungen zu rechnen. Positiv hervorzuheben ist auch die verstärkte Förderung sehr kleiner Anlagen - sogenannter Mini-Blockheizkraftwerke. Das wird diese Marktnische erheblich beleben." Diese Verbesserungen können nach Ansicht des BUND jedoch nicht verdecken, dass das Gesetz nur einen kleinen Teil der möglichen KWK-Erzeugung fördert. Mangels Zubau von Anlagen erschließt es keine wesentlichen neuen KWK-Potenziale und blockiert so die Entwicklung der KWK-Stromerzeugung außerhalb der etablierten Stromversorger.