Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 12.06.2013

Novellierung der Trinkwasserverordnung; Legionellenproblematik, Biofilmwachstum
Sicherheit durch DELTAMESS TKS Wasserzähler-Messkapselsystem

Trinkwasser ist eines unserer höchsten Güter, da es die Lebensgrundlage für menschliches Leben bildet. Eine ausgezeichnete Trinkwasserqualität steht in Deutschland jedem Verbraucher zu. Geregelt wird dies durch die Trinkwasserverordnung 2001 sowie deren aktualisierte Fassungen vom 01.11.2011 und 14.12.2012. Die Verordnung sorgt mit gezielten Forderungen für die Wahrung der hohen Qualitätsstandards bei Trinkwasser, zum Beispiel mit Untersuchungs- und Kontrollpflichten im Hinblick auf die Legionellenproblematik in Trinkwasser-Installationen.

So läuft zum Beispiel die Frist für die vom Vermieter erstmalig zu leistenden Wasseruntersuchung am 31.12.2013 ab. Und wie so oft gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber auch der beauftragte SHK-Fachbetrieb hat erhebliche Verantwortung und somit Risiken zu tragen. Der beauftragte Fachmann ist für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung gegenüber dem Auftraggeber haftbar. Das gilt unabhängig davon, ob der Fachbetrieb installierend oder lediglich beratend tätig ist, und auch die Beurteilung bereits installierter Armaturen und Wasserzähler spielt eine wesentliche Rolle. Dies gilt insbesondere bei einer Beurteilung der Anlagen der Trinkwasser-Installation in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden oder falls eine Ist-Aufnahme ansteht.

Bei einer festgestellten Kontamination von Anlagen darf der Installationsfachbetrieb als „qualifizierte Person“ im Sinne des Gesetzes den notwendigen „fachlichen Rat“ geben. Somit bedeutet die Trinkwasserverordnung für die SHK-Fachbetriebe große Verantwortung, bietet aber durchaus auch ein gewisses geschäftliches Potenzial.

Folgende Maßnahmen müssen bei Überschreitung des Grenzwertes bei Legionellenkontamination (100 KBE pro 100ml) durch den Betreiber eingeleitet werden:
  1. Gesundheitsamt unverzüglich informieren.
  2. Ursachen aufklären:
    Ortsbesichtigung und Prüfung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik durch qualifizierte Personen wie SHK-Fachbetriebe.
  3. Verbraucher schützen:
    Gefährdungsanalyse durchführen und resultierende Maßnahmen unverzüglich umsetzen.
  4. Verbraucher informieren:
    Ergebnis der Gefährdungsanalyse und der eingeleiteten Maßnahmen und insbesondere Verhaltensregeln bei Einschränkungen im Hinblick auf die Verwendung des Trinkwassers mitteilen.

Besser als jede noch so schnelle und umfassende Beseitigung von Kontamination ist natürlich die Vorbeugung gegen folgenreiche und vertrauensschädigende Ereignisse dieser Art. Vorbeugung heißt neben der Einhaltung der einschlägigen Vorgaben auch die Auswahl geeigneter Materialien bei der Planung und Herstellung von Wasserversorgungsanlagen. In der Praxis kann die Entstehung von Biofilmen und Legionellen viele Ursachen haben.
Wesentliche Aspekte sind: 
  • Stagnation von Wasser - Kaltwasserleitungen sind normalerweise stagnierende Leitungsteile. Unter bestimmten Voraussetzungen wie schlecht isolierten Leitungen oder zu geringem Abstand zu Warmwasserleitungen kann sich das Kaltwasser bis in den kritischen Temperaturbereich ab 25°C erwärmen und die Entstehung von Legionellen begünstigen.
  • Toträume - Bei einigen Bauarten von Wasserzählern der Messkapselbauweise ist es nicht auszuschließen, dass zwischen Messkapsel und dem Messkapselgehäuse ein Totraum entsteht, der stagnierendes Wasser speichert. Dort können sich u.a. Biofilme bilden.

Eine vorbeugende und beim Eichaustausch sogar kostenneutrale Maßnahme ist der Einsatz von geeigneten Materialien aus dem Hause DELTAMESS.


Die Messkapsel mit dem patentierten Deltamess Trockenkapselsystems (TKS) ist im Ein- und Auslass doppelt abgedichtet. Somit ist diese Bauform nicht nur Bypass-sicher, sondern auch totraumfrei. Durch die patentierte Bauform und Dichtungstechnik ist es das einzige Messkapselsystem, bei dem sich zwischen der Messkapsel und dem Zählergehäuse kein Wasser befindet (siehe Abbildung). Zudem erfüllen die Deltamess TKS-Messkapseln die strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN 50930 Teil 6.

Selbst die kommende Verschärfung der Trinkwasserverordnung im Dezember 2013 ist für uns längst gelebte Gegenwart. Deltamess hat bereits im Jahr 2011 alle Armaturen, die mit der wertvollen Ressource Trinkwasser in Verbindung kommen, auf die erforderlichen Legierungen im Bereich Messing und auch Rotguss umgestellt. Die künftig verschärften Grenzwerte, zum Beispiel für Blei, werden bei uns also schon jetzt eingehalten.

Ursachenaufklärung und Umsetzung von Maßnahmen sind anspruchsvolle Herausforderungen für den SHK-Fachbetrieb, der bei Eichaustausch und Neuinstallationen mit den Produkten aus dem Hause DELTAMESS immer auf der sicheren Seite ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Deltamess Homepage unter www.deltamess.de

Gute Gründe sich für DELTAMESS zu entscheiden

→ Vollsortimenter im Bereich Wasser- und Wärmezähler
→ 5 Jahre Garantie auf das gesamte Produktportfolio
→ ZVSHK Gewährleistungspartner (1,2 Mio Euro Deckungssumme je Schaden)
→ Revolutionäres Preis-/Leistungsverhältnis
→ 3-stufiger Vertriebsweg
Aktuelle Forenbeiträge
Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
ENERGIE- UND SANITÄRSYSTEME
Haustechnische Softwarelösungen
Website-Statistik