Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Mindestabstände zwischen zu verschließenden Bauteilöffnungen für Kabel- und Rohrabschottungen mit abZ neu festgelegt. Danach ist die Installation nicht baugleicher Abschottungen auf Null-Abstand nur noch gestattet, wenn die Systeme gegenseitig geprüft wurden. Geberit Rohrabschottungen wurden bereits nach den neuen Regeln geprüft und sind für die Null-Abstands-Montage zugelassen.
Installationsschacht mit marktüblichen Lösungen ohne geprüfte Null-Abstände zu anderen Öffnungen und Einbauten.
Installationsschacht mit Geberit Brandschutzlösung und Rohrsystemen: 15 cm Platzgewinn. Bilder: Geberit
Null-Abstände sind vor allem im Wohnungsbau von unschätzbarem Vorteil: Die Schächte werden kleiner und der nutzbare Wohnraum größer. Die Neuregelung des DIBt verschärft jedoch die Bestimmungen zu den Abständen zwischen fremden, das heißt nicht baugleichen, Abschottungen und erschwert damit die Null-Abstands-Installation von Rohrleitungen. Mit den Brandschutzlösungen von Geberit sind Null-Abstände in den meisten Bausituationen jedoch einfach und sicher realisierbar.
Nullabstand nur noch zwischen gegenseitig geprüften Abschottungen
Früher galten Abschottungen unterschiedlicher Bauart bzw. mit unterschiedlichen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) als kompatibel, wenn sie jeweils auf Null-Abstand geprüft und zugelassen waren. Das ist jedoch nicht mehr zulässig: Die Installation fremder Abschottungen auf Null-Abstand ist laut DIBt nur erlaubt, wenn die Systeme gegenseitig geprüft wurden.
Geprüfte Geberit Systeme helfen, wertvollen Wohnraum sparen
Systeme, die den DIBt-Vorgaben nicht entsprechen, beanspruchen künftig mehr Platz, doch der ist vor allem im Wohnungsbau knapp bemessen. Breite Installationsschächte und Wanddurchführungen verringern den nutzbaren Wohnraum. Geberit hat deshalb seine Rohrabschottungen für die Abwassersysteme Silent-db20, Silent-PP und PE prüfen lassen und hilft damit, wertvolle Wohnfläche gewinnen.
Mit den neuen abZ sind die Geberit Systeme vielfältig kombinierbar und auf Null-Abstand installierbar. Das gilt ebenso für die Versorgungssysteme zur Verlegung von Trinkwasser- und Heizungsleitungen: Geberit Mepla, PushFit und Mapress (Edelstahl/C-Stahl). Die Geberit Verwendungsnachweise ermöglichen den baurechtlich korrekten Einbau der Geberit Versorgungs- und Abwassersysteme auf Null-Abstände.
Deutlicher Vorteil gegenüber nicht geprüften Rohrabschottungen
Der Vorteil wird am Beispiel deutlich: Bei Rohrabschottungen, die untereinander nicht geprüft wurden, muss der Abstand der zu verschließenden Bauteilöffnung zu anderen Öffnungen oder Einbauten mindestens 20 cm betragen. Der Abstand zwischen Abschottungen gleicher oder unterschiedlicher Bauart darf nach der Neuregelung des DIBt bis auf 10 cm reduziert werden, wenn diese Öffnungen für Kabel- und Rohrabschottungen jeweils nicht größer als 40 x 40 cm sind.
Bei einer Standard-Schachtbelegung mit einer Abwasserleitung, drei Trinkwasser- und zwei Heizungsleitungen ist der Installationsschacht, der mit Geberit Brandschutzlösungen und Geberit Rohrsystemen ausgestattet ist, um 15 Zentimeter kleine als ein Installationsschacht mit marktüblichen Lösungen ohne zueinander geprüfte Null-Abstände.
Die Zulassungen für Geberit Rohrleitungssysteme können unter
www.geberit.de heruntergeladen werden.