Die europäische Industrieinitiative EU ProSun hat angekündigt, gegen die erzielte Einigung im Handelsstreit über subventionierte und gedumpte Solarmodule aus China vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu klagen. Milan Nitzschke, Präsident von EU ProSun: „Eine Einigung wie sie jetzt zwischen der EUKommission und China erzielt worden ist, verstößt in jeder Hinsicht gegen geltendes EU-Recht. Den Schaden hat die Solarindustrie, die bereits 10.000 Arbeitsplätze alleine in Deutschland durch chinesisches Dumping verloren hat, und nun droht, weitere Firmen in Europa zu verlieren“.
Die EU-Kommission hatte im laufenden Antidumpingverfahren festgestellt, dass die Schädigung durch
chinesisches Dumping akut lebensbedrohend für die europäische Solarindustrie ist. Chinesische Hersteller
bieten ihre Produkte staatlich subventioniert zu Preisen unter den eigenen Herstellungskosten an und
drängen damit die Konkurrenz aus dem Markt. Daher hatte die Kommission Antidumpingzölle von im
Schnitt 47 Prozent verhängt. Der vermeintliche Kompromiss zwischen China und der EU soll nun vorsehen,
dass diese Zölle zugunsten eines Mindesteinfuhrpreises und Einfuhrquoten ausgesetzt werden. An eine
solche Regelung stellt das EU-Recht jedoch strenge Anforderungen.
So sieht die europäische Antidumping-Richtlinie 1225/2009 explizit vor, dass ein Aussetzen von
Antidumpingzöllen nur zulässig ist, wenn durch Mindestimportpreise die Schädigung der europäischen
Industrie durch Dumping verhindert wird. Ein Mindestpreis zwischen 55 und 57 Eurocent, wie er jetzt in
Rede steht, würde aber exakt auf der Höhe des aktuellen Dumpingpreises für chinesische Module liegen.
Gleichzeitig soll eine zollfreie Importmenge festgelegt werden, die rund 70 Prozent EU-Marktanteil beträgt.
Nitzschke: „Das ist quasi eine Absatzgarantie für China und ein Freibrief, weiter zu Dumpingpreisen zu
verkaufen. Ein klarer Verstoß gegen das europäische Handelsrecht.“
Dem Kompromiss zugrunde liegen Wochen andauernder Verhandlungen, die von der Generaldirektion
Handel (DG Trade) mit dem Chinesischen Handelsministerium geführt wurden. „Bei diesen Verhandlungen
hat die EU-Kommission entgegen ihrem Auftrag offensichtlich nicht die Interessen der europäischen
Industrie vertreten, sondern lediglich ein schnelles Ende des Verfahrens herbeiführen wollen. Dabei ist die
EU von China über die gesamten Verhandlungen hinweg erpresst und vorgeführt worden.“
Die Verstöße
gegen das EU-Recht lassen sich laut EU ProSun dabei inzwischen auf einer langen Liste aufführen. Schon
die von Juni bis August geltende Einräumung niedrigerer Zölle für chinesische Produkte verstießen gegen
die Antidumpingrichtlinie.
Europäische Industrieunternehmen haben daher bereits gegen diese Maßnahme in Luxemburg eine Klage
eingereicht. Jetzt steht die Erweiterung dieser Klage um den neuen Tatbestand an. Nitzschke erklärt: „Wir
kämpfen für unser Recht und für den Erhalt der Hightech-Industrie Photovoltaik in Europa. Dabei geht es
uns nicht darum, Verhandlungen zu blockieren. Aber der bisher größte Handelskonflikt der EU muss auf
Basis von geltendem Recht gelöst werden. Wenn die EU-Kommission europäisches Recht jetzt selber
bricht, beschädigt sie das gesamte Handelsschutzinstrumentarium der EU und setzt damit die gesamte
europäische Industrie möglichen Handelsrechtsverletzungen durch ausländische Hersteller aus. Der
Schaden, den die Handelskommission unter ihrem Generaldirektor anrichtet, geht weit über die Solarindustrie hinaus. Von der Stahlerzeugung bis zur Automobilindustrie kann niemand mehr sicher sein,
gegen Dumping und illegale Subventionen aus Drittstaaten geschützt zu werden. Für den Industriestandort
Europa wäre das verheerend.“