Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 02.08.2013

Anlagenverordnung
Ausweitung der Prüfpflicht für Heizöltanks vorerst vom Tisch

Eine wiederkehrende Prüfpflicht für alle oberirdischen Heizöltanks mit mehr als 1.000 Litern Volumen ist in der jüngst veröffentlichten, ressortabgestimmten Fassung der AwSV nicht mehr vorgesehen. Die beteiligten Bundesministerien haben sich auf einen Verordnungsentwurf geeinigt, der jetzt ins europäische Notifizierungsverfahren geht.

Ölheizungsbetreiber sind heute und künftig für den sicheren Betrieb ihrer Tankanlage verantwortlich. Deshalb empfiehlt es sich, den Heizöltank regelmäßig  von einem Experten warten zu lassen. Bild: IWO<br />
Ölheizungsbetreiber sind heute und künftig für den sicheren Betrieb ihrer Tankanlage verantwortlich. Deshalb empfiehlt es sich, den Heizöltank regelmäßig von einem Experten warten zu lassen. Bild: IWO
Das Bundesumweltministerium hat vor kurzem einen Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vorgelegt, auf den sich alle beteiligten Ministerien nach einer rund zweijährigen Abstimmungsphase geeinigt haben. Das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) erläutert die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum lange diskutierten Referentenentwurf: Es soll keine wiederkehrende Prüfpflicht für alle oberirdischen Heizöltanks ab 1.000 Litern Volumen geben. Auch die Verpflichtung zur einmaligen Überprüfung aller bestehenden Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Litern und bis zu 10.000 Litern ist in dem Entwurf nicht mehr vorgesehen.

Prüfpflichten wie bisher
Wird der aktuelle Verordnungsentwurf umgesetzt, müssen – wie bisher auch – unterirdische Heizöltanks, alle Tanks mit mehr als 10.000 Litern Fassungsvermögen und alle oberirdischen Tanks mit mehr als 1.000 Litern Volumen in Wasserschutzgebieten weiterhin regelmäßig geprüft werden. Neu wäre, dass der Sachverständige diese Prüfung mit einer Prüfplakette dokumentiert.

Nächste Schritte auf dem Weg zur Verordnung
Die ressortabgestimmte Fassung der AwSV geht jetzt ins sogenannte EU-Notifizierungsverfahren. Dieser Prozess dauert mindestens drei Monate, so dass vor der Bundestagswahl nichts mehr passieren wird. Erst die neu gewählte Bundesregierung kann die Verordnung dann verabschieden. Da die Bundesländer davon betroffen sind, muss auch noch der Bundesrat darüber abstimmen. Sollten die Länderinteressen nicht ausreichend berücksichtigt worden sein, kann das Gremium die Verordnung stoppen. Lässt der Bundesrat die AwSV passieren, kann die Verordnung veröffentlich werden und tritt dann vier Monate später in Kraft.

Die AwSV dient dem Gewässerschutz. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Anforderungen unter anderem für die Heizöllagerung zu schaffen und die bisherigen Landesverordnungen abzulösen. Der Bund hatte die einheitliche Regelung aufgrund der Föderalismusreform und der damit verbundenen Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz in Angriff genommen. Ein erhöhtes Umweltrisiko durch Sicherheitsmängel im derzeitigen Tankbestand ist de facto nicht der Grund für die neue Anlagenverordnung.
Aktuelle Forenbeiträge
Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Tanks, Behälter, Wärmespeicher,
Wassermanager, Grauwasseranlagen
Website-Statistik