Am 01.07.2013 trat die neue Bauproduktenverordnung 305/2011 (BauPVO) in Kraft und löste damit die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG (BPR) ab. Bauprodukte, die ab dem 01.07.2013 in den Verkehr gebracht werden, müssen daher den neuen Regelungen entsprechen . Die Systemlösungen von Wittigsthal sind von den Neuerungen der BauPVO insoweit nicht betroffen, da diese nicht unter die Richtlinien zur EU-Leistungserklärung fallen.
Sämtliche Produkte der Eisenwerk Wittigsthal GmbH aus dem Bereich der Systemlösungen werden nicht bzw. nicht vollständig von harmonisierten EU-Normen erfasst. Somit wird eine Europäische Technische Zulassung bzw. Europäische Technische Bewertung für diese Produkte nicht durchgeführt, so dass eine CE-Kennzeichnung oder Leistungserklärung entsprechend der BauPVO 305/2011 nicht relevant ist.
Sämtliche Erzeugnisse der Eisenwerk Wittigsthal GmbH werden sorgfältig nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt. Durch kontinuierliche Fertigungsprüfung, sowie wiederkehrende TÜV-Prüfungen nach der ISO 9001, wir die Einhaltung der Normen, Spezifikationen und Konstruktion gesichert. Ständige Qualitätskontrollen gewährleisten eine gleichbleibend gute Qualität. Die Fertigungskontrollen werden mit nachvollziehbaren Kennzeichen dokumentiert. Alle Produkte sind vollständig recyclebar.
Die Eisenwerk Wittigsthal GmbH hat für die einzelnen Produktgruppen Herstellererklärungen erstellt. Diese können
hier im Downloadbereich der Firmenwebsite als PDF-Datei via Download eingesehen werden.