
So mischen Mittelständler bei den Großen mit.
Jährlich wollen deutsche Aussteller rund 29.000 Euro für Messebeteiligungen ausgeben. Das ergab die jüngste Umfrage des Emnid-Instituts im Auftrag des deutschen Messeverbands AUMA – Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft, Berlin. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist dies eine beachtliche Investition. Sie strapaziert insbesondere das Budget von Existenzgründern, die den Markt durch eine Messepräsentation erst noch erobern wollen. Zugleich gehören Messeauftritte anerkanntermaßen zu den wichtigsten Kommunikationsinstrumenten im zeitgenössischen Marketing. "Aus diesem Grund sponsert der Staat die kleinen und mittleren Firmen bei ihren Messeaktivitäten. Ziel: Sie sollen eine Chance bekommen, auf den Plattformen der Großen mitzumischen", so Bernd A. Diederichs, Geschäftsführer der NürnbergMesse.
Was viele nicht wissen: Ebenso wie Messeauftritte im Ausland gefördert werden, finden auch Präsentationen auf heimischen Messen finanzielle Unterstützung. Das Geld fließt dabei vom Staat und von den Ländern. Wer auf welche Weise bezuschusst wird, legen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie die Wirtschaftsministerien der Länder jährlich neu fest.
Antragsberechtigt sind in der Regel kleine und mittlere Unternehmen laut der Definition der Europäischen Kommission. Danach haben sie weniger als 250 Beschäftigte, nicht mehr als 40 Mio. Euro Umsatz oder maximal 27 Mio. Euro Jahresbilanzsumme. Das Unternehmen darf nicht zu 25 Prozent oder mehr im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, die nicht diese Definition erfüllen.
Jedes Bundesland hat seine eigenen Förderrichtlinien. Für alle Zuschüsse gilt grundsätzlich: Entscheidend für die Beteiligungsförderung ist die Form. Durch die Länder werden vor allem Gemeinschaftsstände und Sonderschauen unterstützt. "Aber auch Einzelpräsentationen kommen zum Zug – vor allem auf Hightech-Messen mit internationaler Ausstrahlung", so Diederichs. Hilft das eine Bundesland nur bei den Kosten für den Standbau, greift das andere auch mal bei den nötigen Werbemaßnahmen für den Messeauftritt unter die Arme. Oft sind auch Höchstfördersätze festgelegt. Die exakten Fördervoraussetzungen sind in der 44-seitigen AUMA-Broschüre "Ausstellerförderung auf deutschen Messen, Förderprogramme des Bundes und der Länder" detailliert beschrieben. Dort finden sich auch die jeweiligen Ansprechpartner. Die Broschüre steht auf den Internetseiten des AUMA (
www.auma-messen.de) zum Herunterladen.
Eigene Fördertöpfe werden besonders für Firmen aus den neuen Bundesländern eingerichtet, auf deren Wachstum die Bundesregierung nach wie vor ein besonderes Augenmerk hat. Im Zeitraum zwischen 1991 und 2000 ist die Zahl der durch das Bundeswirtschaftsministerium geförderten Aussteller aus Ostdeutschland von jährlich 1.619 auf über 3.400 angestiegen. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 34.250 Beteiligungen an 1.358 Veranstaltungen unterstützt. Die Gesamtfördersumme belief sich auf 67 Mio. Euro. Im Jahr 2001 wurden 135 Veranstaltungen gefördert.
Auf welchen Messen die Unternehmen mit staatlichen Subventionen rechnen dürfen, gibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn, jährlich in einer Liste bekannt. "Was uns sehr freut: alle internationalen Veranstaltungen am Messeplatz Nürnberg sind darin aufgenommen", betont Diederichs. Die Liste kann im Internet unter der Adresse www.bafa.de heruntergeladen werden. Dort finden sich auch die exakten Förderrichtlinien und die Antragsformulare für Einzel- oder Gruppenbeteiligungen (www.bafa.de/wirt/formular/pdf/i_m_e.pdf). Der Förderantrag muss spätestens sechs Wochen vor Messebeginn gestellt werden.
In den Genuss der Beihilfe durch den Bund kommen Gemeinschaftsstände, die innerhalb der Veranstaltung räumlich und optisch zusammengefasst sind und aus mindestens fünf Messeteilnehmern bestehen. Förderfähig sind die vom Veranstalter üblicherweise in Rechnung gestellten Standmieten bis zur Höhe von netto 120 Euro je Quadratmeter belegter Standfläche; für die gesamte Standfläche höchstens jedoch 4.500 Euro. Pro Aussteller kann pro Veranstaltung eine Standfläche von maximal 40 Quadratmetern mitfinanziert werden. Für die Teilnahme an internationalen oder überregionalen Messen und Ausstellungen können Zuwendungen für Standmieten bis zur Höhe von insgesamt 130.000 Euro pro Veranstaltung gewährt werden. Und damit immer wieder neue Firmen vom staatlichen Sponsoring profitieren, legt die jüngste Förderrichtlinie vom 02. März 2001 zudem fest: Teilnehmer, die in den vergangenen drei Jahren bereits Beihilfen in Höhe bis zu 100.000 Euro erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.