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News vom 14.10.2013

Rückzahlungen für Stromkunden

Wie kürzlich entschieden wurde, müssen sich Energieversorger nun darauf einstellen, dass sie unter Umständen viel Geld an ihre Kunden zurückzahlen müssen. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof haben in den Verträgen unzulässige Klauseln entdeckt, aufgrund derer die Kunden nun Einspruch erheben können.

Bild: flickr.com © npapist (CC BY-ND 2.0)
Bild: flickr.com © npapist (CC BY-ND 2.0)
Besondere Kennzeichnung von Preisänderungen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte geklagt und ist in ihrer Meinung bestätigt worden, dass bestimmte Preisanpassungsklauseln des Versorgers RWE nicht rechtens seien. Dies betrifft Gaskunden, verschiedene Experten gehen aber davon aus, dass auch Kunden, die Strom beziehen, hiervon betroffen sind. Die Verbraucherzentrale hat beklagt, dass in den Verträgen, die bis 2006 ausgestellt wurden, keine Gründe für Preisänderungen aufgelistet wurden. Der Kunde musste sich damit zufrieden geben, dass lediglich gesetzliche Bestimmungen als Anhaltspunkt angegeben waren.

Bundesgerichtshof und Europäischer Gerichtshof haben nun entschieden, dass bei Preisänderungen dem Kunden Informationen genannt werden müssen, warum, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Preise geändert werden. Kunden, die in ihren Verträgen unter der entsprechenden Klausel diese Angaben nicht finden, können unter Umständen Rückzahlungen fordern.

Vorsicht bei der Wahl des Stromanbieters
Allerdings sind nicht alle Stromkunden betroffen und müssen sich damit weiterhin mit den hohen Preisen auseinandersetzen. Über www.tarifcheck24.com/stromanbieter/vergleich/ können Sie herausfinden, welcher Versorger einen günstigeren Tarif anbietet. Hierzu gibt der User seine Postleitzahl sowie seinen durchschnittlichen Verbrauch an und erhält anhand dieser Daten Angebote. Allerdings ist es ratsam, nicht vorschnell darauf zu reagieren. Die Interessenten sollten sich stattdessen die Angebote genau ansehen und vergleichen.

Häufig erhalten Neukunden einen Bonus. Dieser wird häufig zum Wechsel, aber auch für das erste Jahr gegeben. Die ersten zwölf Monate beim neuen Versorger erscheinen daher meistens sehr günstig. Nicht vergessen sollten Interessenten, dass der Bonus im zweiten Jahr in der Regel wegfällt – die Preise, die dann gelten, sind wichtig.

Monatliche Bezahlung vorziehen
Außerdem kommen immer wieder neue Versorger auf den Markt, die mit sehr günstigen Preisen locken. Hier sollten Verbraucher vorsichtig sein. Sind die neuen Anbieter noch relativ jung, besteht immer die Gefahr, dass sie aufgrund von zu niedrigen Preisen insolvent gehen. Besonders wenn Verbraucher ihren Jahresbeitrag im Voraus gezahlt haben, ist dann die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie ihr Geld nicht mehr wiedersehen. Es ist daher sinnvoller, sich ein Unternehmen auszusuchen, das sich am Markt bereits etabliert hat und eine monatliche Bezahlung auszuwählen.

Stromverbrauch zusätzlich senken
Allerdings sollten Stromkunden sich nicht nur einen günstigen Anbieter suchen, sondern auch daran denken, ihren Stromverbrauch zu senken, sodass weitere Einsparungen möglich sind. Es gibt einige Punkte, die leicht umzusetzen sind und für mehr Geld auf dem Konto sorgen. Zum einen sind Energiesparlampen eine sinnvolle Alternative zu den herkömmlichen Glühlampen. Zum anderen sind die typischen Stromfresser immer noch in vielen Haushalten vorhanden. Besonders in der Küche sind sie zu finden: Ein alter Herd oder Kühlschrank verbraucht Tag für Tag bedeutend mehr Strom als es ein neues, energiesparendes Modell machen würde.
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Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
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