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News vom 26.11.2013

Informationen zur Bauproduktenverordnung

Nach einer 2-jährigen Übergangsfrist ist am 01.07.2013 die Bauproduktenverordnung EU 305/2011 (BauPVO) in Kraft getreten und löst damit gleichzeitig die ehemalige Bauproduktenregelung 89/106/EWG (BPR) ab.

Was ist die BauPVO und was ist ein Bauprodukt?

Auszug aus Artikel 1: Die BauPVO legt Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten … durch die Aufstellung von harmonisierten Regeln über deren … Leistungen ... fest. Und in Artikel 2 heißt es weiter: Ein Bauprodukt ist jedes Produkt …, dass … hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, und dessen Leistung sich auf die Leistung des Bauwerks im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirkt.

Die BauPVO regelt damit europaweit für bestimmte Produkte zur Verwendung in Bauwerken, deren Anforderungen, die Pflichten von Herstellern, Importeuren und Händlern sowie die CE-Kennzeichnung und die damit verbundene Konformitätserklärung in Form der Leistungserklärung. Nicht jedes Produkt, das in einem Bauwerk verwendet wird, ist also automatisch ein Bauprodukt. Hierzu muss es von einer harmonisierten Regel (Norm) erfasst sein und dauerhaft in Bauwerke verbaut werden.


Welches sind die harmonisierten Normen?

Die für die BauPVO anzuwenden harmonisierten Normen sind im Amtsblatt der EU C 186 aufgelistet und veröffentlicht. Nur Produkte, für die hier eine anwendbare Norm enthalten ist, unterliegen der BauPVO.


Sind die Produkte der Deltamess DWWF GmbH betroffen?

Nach eingehender Prüfung der BauPVO und den harmonisierten Normen lässt sich für alle Produkte der Deltamess feststellen, dass diese nicht der BauPVO unterliegen und daher keine CE-Kennzeichnung bzw. eine Leistungserklärung zu erbringen ist. Unsere Wasser- und Wärmezähler und unser Zubehörprogramm können daher uneingeschränkt in Bauwerken verwendet werden. Zu Produktergänzungen, die der BauPVO unterliegen, werden entsprechende Leistungserklärungen aktuell auf unserer Homepage veröffentlicht.

Sämtliche Produkte der Deltamess DWWF GmbH werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie Normen und Gesetzen hergestellt und überwacht. Die gute Qualität unserer Produkte wird durch unser wirksames Qualitätsmanagementsystem insbesondere durch die konsequente Festlegung von Qualitätsanforderungen und deren Überwachungen im gesamten Herstellprozess erreicht.


Quellen:
Amtsblatt EU 305/2011, 4.4.2011
Amtsblatt EU C 186, 28.06.2013

Nähere Informationen unter:

www.deltamess.de
       


Weitere nützliche Informationen auf der Deltamess Homepage zur:

• Heizkostenverordnung
• Trinkwasserverordnung
• Energieeinsparverordnung

Gute Gründe sich für DELTAMESS zu entscheiden

→ Vollsortimenter im Bereich Wasser- und Wärmezähler
→ 5 Jahre Garantie auf das gesamte Produktportfolio
→ ZVSHK Gewährleistungspartner (1,2 Mio Euro Deckungssumme je Schaden)
→ Revolutionäres Preis-/Leistungsverhältnis
→ 3-stufiger Vertriebsweg 

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