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News vom 13.01.2014

Bundesförderung für Klimaschutzprojekte seit 1. Januar neu aufgelegt

Kommunen können wieder finanzielle Zuschüsse beantragen. Bundesförderung für Klimaschutzprojekte seit 1. Januar neu aufgelegt. Landesenergieagentur KEA unterstützt Kommunen von der Antragstellung bis zur konkreten Umsetzung von Maßnahmen.

Für kommunale Klimaschutzkonzepte und -maßnahmen stellt das Bundesumweltministerium (BMU) im Jahr 2014 rund 90 Millionen Euro zur Verfügung. Wollen Städte, Gemeinden und Landkreise Geld aus dem Topf erhalten, können sie noch bis zum 30 April Förderanträge beim Projektträger Jülich einreichen; die Kommunen haben dieses Jahr zur Antragsstellung einen Monat länger Zeit als in den Vorjahren. Für einige Förderschwerpunkte, wie die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement oder die Förderung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme, können sogar ganzjährig Anträge gestellt werden. Die Landesenergieagentur KEA unterstützt Kommunen bei der Antragsstellung sowie bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und -maßnahmen.

Mit der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" - kurz: Kommunalrichtlinie - fördert das BMU sowohl die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten als auch die Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen. Das Interesse an der Förderung ist groß: Seit 2008 wurden rund 5.000 Projekte in 2.500 Kommunen gefördert.

"Die Förderbedingungen bleiben im Wesentlichen gleich", erklärt Harald Bieber, Leiter des Fachbereichs Klimaschutzkonzepte bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. Für integrierte Klimaschutzkonzepte, die Durchführung einer Einstiegsberatung oder die Schaffung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement werden bis zu 65 Prozent der Kosten vom Bund übernommen. Für Teilkonzepte beträgt die Förderquote bis zu 50 Prozent. Weiterhin sind investive Maßnahmen in den Bereichen Nachhaltige Mobilität und Klimaschutztechnologien förderfähig. 

Klimaschutzkonzepte zeigen Energieeinsparpotenziale systematisch auf

Klimaschutzkonzepte haben das Ziel, CO2-Minderungspotenziale aufzuzeigen und zu erschließen. "Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen", so Bieber. "Darüber hinaus sind die Konzepte ein Kontrollwerkzeug, anhand dessen die gesetzten Ziele überprüft werden." Zentrale Inhalte sind Energie- und CO2-Bilanzen, die Ermittlung von Potenzialen zur Energieeinsparung, das Aufzeigen konkreter Maßnahmen nebst Strategien zu deren Umsetzung sowie ein Controlling-Konzept.

Mit Unterstützung der Landesenergieagentur haben 2013 beispielsweise die Städte Schwäbisch Hall und Nürtingen Klimaschutzkonzepte erstellt und mit deren Umsetzung begonnen.

Seit der Aufnahme des neuen Förderbausteins "Einstiegsberatung für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen" im Jahr 2013 berät die KEA auch kleineren Kommunen auf dem Weg zu einer besseren Verankerung des Klimaschutzes im kommunalen Alltag. Dabei werden im Rahmen von mehreren Workshops die wichtigsten Aspekte des kommunalen Klimaschutzes intensiv besprochen, erste Maßnahmenvorschläge konkretisiert und Strukturen für die weitere Umsetzung geschaffen.

Nachdem viele Kommunen sich nun in der Umsetzungsphase ihres Klimaschutzkonzepts befinden, bietet die KEA auch hier vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. So begleitet sie die Kommunen bei der Einreichung von Förderanträgen, der Erarbeiten von Quartierskonzepten und Klimaschutzteilkonzepten, der Entwicklung von konkreten Projekten oder der Konzeption und Moderation von Veranstaltungen. Im Rahmen der novellierten Richtlinie können kommunale Klimaschutzmanager verstärkt Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten in Anspruch nehmen.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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