Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 25.04.2014

Ab Mai müssen Energiedaten genannt werden
Für Vermieter und Verkäufer wird die Nennung von Kennzahlen aus dem Energieausweis Pflicht

Immobilienanzeigen müssen künftig Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten: Ab 1. Mai 2014 ist die Veröffentlichung bestimmter Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Die Regelung ist Teil der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die ab Mai in Kraft tritt.

Immobilienanzeigen müssen ab 1. Mai 2014 Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten. Bild: dena
Immobilienanzeigen müssen ab 1. Mai 2014 Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten. Bild: dena

Die Verpflichtung gilt für alle Immobilieninserate in kommerziellen Medien wie etwa Zeitungen oder kostenpflichtigen Online-Portalen. Die Verkäufer bzw. Vermieter sind nach der neuen Regelung dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden. Wer die Angaben unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

Wenn es sich um Wohngebäude handelt, müssen nach der neuen EnEV folgende Daten in der Anzeige berücksichtigt werden:

   - die Art des vorliegenden Energieausweises (Bedarfs- oder

     Verbrauchsausweis)

   - der jeweilige im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder

     Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr

   - der im Energieausweis genannte wesentliche Energieträger der

     Heizung des Gebäudes (z. B. Öl, Gas, Fernwärme, Pellets, usw.)

   - das Baujahr des Gebäudes

   - die Effizienzklasse, wenn ein neu ausgestellter Energieausweis

     mit Effizienzklasse vorliegt. Liegt ein älterer Energieausweis

     vor, müssen die darin angegebenen Daten für den

     Endenergiebedarf/Endenergieverbrauch bzw. der Energieträger der

     Heizung veröffentlicht werden.

Für Nichtwohngebäude gelten zum Teil abweichende Regelungen. Mit Einführung der neuen EnEV gewinnt der Energieausweis für Gebäude auch darüber hinaus an Bedeutung. So sind Verkäufer und Vermieter künftig verpflichtet, den Ausweis bei Immobilienbesichtigungen vorzulegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden.

Weitere Informationen zum Energieausweis und zur EnEV 2014 gibt es im Internet unter www.zukunft-haus.info. Unter www.energie-effizienz-experten.de steht eine Online-Datenbank zur Verfügung, mit der Verbraucher qualifizierte Fachleute finden können, die Energieausweise ausstellen.

Aktuelle Forenbeiträge
tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Armaturen und Ventile für die Heizungstechnik
Haustechnische Softwarelösungen
Website-Statistik