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News vom 14.03.2002

ENEV: Muster für Energiebedarfsausweise vorgestellt


Die Bundesregierung hat aufgrund der neuen Energieeinsparverordnung die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift Energiebedarfsausweis" beschlossen. Für Neubauten und in bestimmten Fällen auch bei wesentlichen Änderungen bestehender Gebäude müssen aufgrund der Energieeinsparverordnung künftig Energiebedarfausweise ausgestellt werden.

Damit wird den Eigentümern und künftigen Nutzern der Gebäude vor Augen geführt, mit welchem typischen Energieverbrauch sie in dem Gebäude rechnen können. Allerdings wird in den Ausweisen künftig darauf hin gewiesen werden, dass die zu erwartenden tatsächlichen Energieverbräuche wegen zu Grunde gelegter normierter Randbedingungen durchaus von den errechneten Bedarfswerten abweichen können.

Die in den Ausweisen dokumentierten Angaben stellen die wichtigsten energetischen Kennwerte des Gebäudes dar und haben nicht nur für Gebäudeeigentümer und Mieter einen großen Informationsgehalt. Sie können auch zu Kauf- oder Mietentscheidungen am Immobilienmarkt mit herangezogen werden, so wie seit Jahren beim Kauf von PKW auf deren Norm-Kraftstoffverbrauch geachtet wird. Die Zielsetzung: Transparenz erhöhen, eine gewisse Selbstkontrolle ermöglichen und damit Anreize für energetische Verbesserungen schaffen. Weil der Energiebedarfsausweis die wichtigsten energierelevanten Daten des Gebäudes enthält, kann er auch eine wertvolle Hilfe bei späteren Modernisierungsentscheidungen sein.

Die Muster der Energiepässe mit Erläuterungen wurden in Bezug auf Lesbarkeit und Verständlichkeit bewusst einfach und verbraucherfreundlich gestaltet. Sie werden in anschaulicher Weise die wesentlichen energetischen Kennwerte des Gebäudes, insbesondere den Heiz- bzw. Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf ausweisen. Diese Daten sind Ergebnisse der Berechnungen, die im Rahmen der Energieeinsparverordnung ohnehin durchzuführen sind.

Auch im Gebäudebestand wird die Dokumentation von Energiekennzahlen ausgeweitet. Für bestehende Gebäude sollen freiwillige Energieverbrauchskennwerte eingeführt werden, die insbesondere für Mehrfamilienhäuser aus bereits bekannten Verbrauchsdaten der jährlichen Heizkostenabrechnungen hergeleitet werden können. Dies wird auch im Altbaubereich zu mehr Transparenz beim Energieverbrauch und zusätzlichen Anreizen zum energiesparbewussteren Heizverhalten führen. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen werden hierzu noch standardisierte Vergleichskennwerte veröffentlichen.

Darüber hinaus sind künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch bei wesentlichen Änderungen bestehender Gebäude Energiebedarf-Ausweise zu erstellen, wenn innerhalb eines Jahres der Heizkessel ausgetauscht oder die Heizungsanlage auf einen anderen Energieträger umgestellt und wesentliche bauliche Änderungen von Außenbauteilen vorgenommen werden sollen. Zu Inhalt und Gestaltung der Energiebedarfsausweise wurden die Hinweise der beteiligten Fachverbände und Landesministerien weitgehend aufgegriffen. Mit der noch erforderlichen Zustimmung des Bundesrates wird in Bälde gerechnet.
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