Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Damit haben sich die Rahmenbedingungen für Hausbesitzer und Investoren in vielerlei Hinsicht geändert. Besitzer kleiner Photovoltaik-Dachanlagen bleiben von der neuen Abgabe auf den Eigenverbrauch verschont, sagt Carsten Tschamber von der Branchenvereinigung Solar Cluster Baden-Württemberg. Künftig gibt es außerdem wieder bis zu 100 Prozent der Einspeisevergütung für mittlere Anlagen. Auch die Marktprämie für größere Anlagen ist eine wesentliche Neuerung zur vorherigen Gesetzesfassung. „Sorgfältig geplant lohnt sich die Solarstromerzeugung weiterhin“, betont Tschamber.
Besitzer von Neuanlagen, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen möchten, müssen künftig grundsätzlich für jede Kilowattstunde Eigenverbrauch einen Teil der EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent entrichten.
Besitzer kleiner Photovoltaik-Dachanlagen bleiben von der neuen Abgabe
auf den Eigenverbrauch verschont, sagt Carsten Tschamber von der Branchenvereinigung
Solar Cluster Baden-Württemberg. Künftig gibt es außerdem wieder bis zu 100 Prozent der
Einspeisevergütung für mittlere Anlagen. Auch die Marktprämie für größere Anlagen ist eine
wesentliche Neuerung zur vorherigen Gesetzesfassung. „Sorgfältig geplant lohnt sich die
Solarstromerzeugung weiterhin“, betont Tschamber.
Besitzer von Neuanlagen, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen möchten, müssen künftig
grundsätzlich für jede Kilowattstunde Eigenverbrauch einen Teil der EEG-Umlage von derzeit
6,24 Cent entrichten. Dieses Jahr sind es noch 30 Prozent, ab 2016 steigt der Anteil auf 35 Prozent,
ab 2017 sind 40 Prozent der Umlage zu zahlen. „Private Hausbesitzer trifft diese Regelung meist
jedoch nicht“, erklärt Tschamber. „Die Abgabe ist erst ab einer Anlagengröße von zehn Kilowatt
installierter Leistung fällig, die Anlagen auf Eigenheimen sind in der Regel kleiner.“ Ein Großteil der
PV-Anlagen auf deutschen Dächern ist zwischen zwei und acht Kilowatt installierter Leistung (kWp)
groß, das entspricht 20 bis 60 Quadratmeter Dachfläche.
Photovoltaik-Eigenverbrauch wird bei Kleinanlagen nicht belastet
Die fast 1,5 Millionen Anlagen in Deutschland, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind,
fallen unabhängig von ihrer Leistungsklasse unter den Bestandsschutz. „Für die Betreiber von
Altanlagen gilt die Eigenverbrauchsbelastung nicht, sofern sie bereits vor dem Stichtag 1. August als
Eigenverbraucher aktiv waren“, so Tschamber. Die Befreiung von der Eigenverbrauchsabgabe gilt
auch bei Modernisierungen und Ersatzinvestitionen, solange die Anlagenleistung nicht um mehr als
30 Prozent steigt.
Solarförderung sinkt – je nach Anzahl der Neuinstallationen
Die Vergütung für in das Netz eingespeisten Strom aus kleineren Neuanlagen auf Wohnhäusern bis
10 kWp ist im August auf 12,75 Cent pro kWh gesunken und sinkt damit etwas weniger als bisher.
Anlagen bis 500 kWp erhalten noch 11,09 Cent pro kWh. Die Einspeisevergütung für Strom von
Freiflächenanlagen oder Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich bis 500 kWp
reduziert sich ebenfalls nur geringfügig. Für vor dem August in Betrieb genommene Anlagen gilt auch
hier der Bestandsschutz.
Die Höhe der Vergütung ist für 20 Jahre garantiert, ab September installierte Anlagen starten mit
einem etwas geringeren, degressiven, Vergütungssatz. Er sinkt jeden Monat, je nach Anzahl der
Neuinstallationen in den jeweiligen Vormonaten – man spricht vom „atmenden Deckel“. Bei einem
Marktvolumen von 2,4 bis 2,6 Gigawatt (GW) pro Jahr, dem politisch gewünschten Zubaukorridor,
beträgt die Degression beispielsweise 0,5 Prozent monatlich. Verdoppelt sich das Marktvolumen auf
5 GW erhöht sich die Degression auf 1,8 Prozent im Monat. Sinkt das Marktvolumen deutlich, erhöht
sich die Förderung sogar: Unterschreiten die Neuinstallationen die Summe von 1 GW, steigt die
Einspeisevergütung einmalig um 1,5 Prozent im folgenden Quartal.
Marktintegrationsmodell fällt weg
Eine weitere Neuerung: Alle Anlagen, die ab 1. August 2014 in Betrieb genommen werden und nicht
größer als 500 kWp sind, erhalten wieder bis zu 100 Prozent der Einspeisevergütung. 2016 sinkt die
Grenze dann auf 100 kWp. Dachanlagen von 10 bis 1.000 kWp, die zwischen dem 1. April 2012 und
dem 31. Juli 2014 in Betrieb gingen, werden weiter nach dem 2012 geschaffenen Marktintegrationsmodell
behandelt: Sie erhalten höchstens 90 Prozent der erzeugten Jahresstrommenge vergütet. Die
restlichen zehn Prozent müssen selbst verbraucht oder vermarktet werden.
Marktprämie für größere Anlagen
Besitzer von Neuanlagen größer als 500 kWp können bereits jetzt nicht mehr auf die
Einspeisevergütung setzen: Wer eine Anlage betreibt, muss den Grünstrom direkt an der Strombörse
oder an Großabnehmer vermarkten. Ab 1. Januar 2016 gilt das schon für Anlagen ab einer Größe von
100 kWp. Die Vergütung der „verpflichtenden Direktvermarktung“ funktioniert so: Zusätzlich zu den
Erlösen aus dem Börsenstrompreis, derzeit um die drei Cent pro kWh, erhalten die Anlagenbetreiber
eine Marktprämie, die die Höhe der bisherigen Einspeisevergütung ausgleicht. Hinzu kommt ein
Aufschlag von 0,4 Cent pro kWh wegen des Aufwandes durch die Direktvermarktung – insgesamt also
etwas mehr Geld als die bisherige Einspeisevergütung.
„Die Investition in eine neue Solaranlage lohnt sich finanziell immer noch, besonders, wenn der
lukrative Eigenverbrauch maximiert wird“, bilanziert Carsten Tschamber vom Solar Cluster. „Auch
ökologisch ist der Nutzen groß. Solarstrom hilft, klimaschädliches Kohlendioxid zu vermeiden und
bringt die Energiewende in Deutschland weiter voran. Das sollte bei der ganzen Diskussion um
Umlagen und Vergütungen nicht zu sehr in der Hintergrund rücken.“
Grünstromprivileg gestrichen – auch für Bestandsanlagen
Verbraucher, die Strom direkt beim Besitzer einer Photovoltaikanlage kaufen, haben bisher eine um zwei Cent reduzierte EEG-Umlage gezahlt. Das machte den Direktverkauf von Grünstrom attraktiver. Künftig wird es diese Regelung nicht mehr geben. Auch für Bestandsanlagen hat die Bundesregierung das Grünstromprivileg abgeschafft. Experten kritisieren, dass sich viele solcher Anlagen jetzt nicht mehr rentieren – Bürgerenergiegenossenschaften etwa hatten auf das Liefermodell gesetzt.