Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 19.08.2014

EEG: Das ändert sich für Solarstromerzeuger
Novelle gilt seit 1. August

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Damit haben sich die Rahmenbedingungen für Hausbesitzer und Investoren in vielerlei Hinsicht geändert. Besitzer kleiner Photovoltaik-Dachanlagen bleiben von der neuen Abgabe auf den Eigenverbrauch verschont, sagt Carsten Tschamber von der Branchenvereinigung Solar Cluster Baden-Württemberg. Künftig gibt es außerdem wieder bis zu 100 Prozent der Einspeisevergütung für mittlere Anlagen. Auch die Marktprämie für größere Anlagen ist eine wesentliche Neuerung zur vorherigen Gesetzesfassung. „Sorgfältig geplant lohnt sich die Solarstromerzeugung weiterhin“, betont Tschamber.

Besitzer von Neuanlagen, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen möchten, müssen künftig grundsätzlich für jede Kilowattstunde Eigenverbrauch einen Teil der EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent entrichten.
Besitzer von Neuanlagen, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen möchten, müssen künftig grundsätzlich für jede Kilowattstunde Eigenverbrauch einen Teil der EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent entrichten.
Besitzer kleiner Photovoltaik-Dachanlagen bleiben von der neuen Abgabe auf den Eigenverbrauch verschont, sagt Carsten Tschamber von der Branchenvereinigung Solar Cluster Baden-Württemberg. Künftig gibt es außerdem wieder bis zu 100 Prozent der Einspeisevergütung für mittlere Anlagen. Auch die Marktprämie für größere Anlagen ist eine wesentliche Neuerung zur vorherigen Gesetzesfassung. „Sorgfältig geplant lohnt sich die Solarstromerzeugung weiterhin“, betont Tschamber.

Besitzer von Neuanlagen, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen möchten, müssen künftig grundsätzlich für jede Kilowattstunde Eigenverbrauch einen Teil der EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent entrichten. Dieses Jahr sind es noch 30 Prozent, ab 2016 steigt der Anteil auf 35 Prozent, ab 2017 sind 40 Prozent der Umlage zu zahlen. „Private Hausbesitzer trifft diese Regelung meist jedoch nicht“, erklärt Tschamber. „Die Abgabe ist erst ab einer Anlagengröße von zehn Kilowatt installierter Leistung fällig, die Anlagen auf Eigenheimen sind in der Regel kleiner.“ Ein Großteil der PV-Anlagen auf deutschen Dächern ist zwischen zwei und acht Kilowatt installierter Leistung (kWp) groß, das entspricht 20 bis 60 Quadratmeter Dachfläche.

Photovoltaik-Eigenverbrauch wird bei Kleinanlagen nicht belastet
Die fast 1,5 Millionen Anlagen in Deutschland, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, fallen unabhängig von ihrer Leistungsklasse unter den Bestandsschutz. „Für die Betreiber von Altanlagen gilt die Eigenverbrauchsbelastung nicht, sofern sie bereits vor dem Stichtag 1. August als Eigenverbraucher aktiv waren“, so Tschamber. Die Befreiung von der Eigenverbrauchsabgabe gilt auch bei Modernisierungen und Ersatzinvestitionen, solange die Anlagenleistung nicht um mehr als 30 Prozent steigt.

Solarförderung sinkt – je nach Anzahl der Neuinstallationen
Die Vergütung für in das Netz eingespeisten Strom aus kleineren Neuanlagen auf Wohnhäusern bis 10 kWp ist im August auf 12,75 Cent pro kWh gesunken und sinkt damit etwas weniger als bisher. Anlagen bis 500 kWp erhalten noch 11,09 Cent pro kWh. Die Einspeisevergütung für Strom von Freiflächenanlagen oder Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich bis 500 kWp reduziert sich ebenfalls nur geringfügig. Für vor dem August in Betrieb genommene Anlagen gilt auch hier der Bestandsschutz.

Die Höhe der Vergütung ist für 20 Jahre garantiert, ab September installierte Anlagen starten mit einem etwas geringeren, degressiven, Vergütungssatz. Er sinkt jeden Monat, je nach Anzahl der Neuinstallationen in den jeweiligen Vormonaten – man spricht vom „atmenden Deckel“. Bei einem Marktvolumen von 2,4 bis 2,6 Gigawatt (GW) pro Jahr, dem politisch gewünschten Zubaukorridor, beträgt die Degression beispielsweise 0,5 Prozent monatlich. Verdoppelt sich das Marktvolumen auf 5 GW erhöht sich die Degression auf 1,8 Prozent im Monat. Sinkt das Marktvolumen deutlich, erhöht sich die Förderung sogar: Unterschreiten die Neuinstallationen die Summe von 1 GW, steigt die Einspeisevergütung einmalig um 1,5 Prozent im folgenden Quartal.

Marktintegrationsmodell fällt weg
Eine weitere Neuerung: Alle Anlagen, die ab 1. August 2014 in Betrieb genommen werden und nicht größer als 500 kWp sind, erhalten wieder bis zu 100 Prozent der Einspeisevergütung. 2016 sinkt die Grenze dann auf 100 kWp. Dachanlagen von 10 bis 1.000 kWp, die zwischen dem 1. April 2012 und dem 31. Juli 2014 in Betrieb gingen, werden weiter nach dem 2012 geschaffenen Marktintegrationsmodell behandelt: Sie erhalten höchstens 90 Prozent der erzeugten Jahresstrommenge vergütet. Die restlichen zehn Prozent müssen selbst verbraucht oder vermarktet werden.

Marktprämie für größere Anlagen
Besitzer von Neuanlagen größer als 500 kWp können bereits jetzt nicht mehr auf die Einspeisevergütung setzen: Wer eine Anlage betreibt, muss den Grünstrom direkt an der Strombörse oder an Großabnehmer vermarkten. Ab 1. Januar 2016 gilt das schon für Anlagen ab einer Größe von 100 kWp. Die Vergütung der „verpflichtenden Direktvermarktung“ funktioniert so: Zusätzlich zu den Erlösen aus dem Börsenstrompreis, derzeit um die drei Cent pro kWh, erhalten die Anlagenbetreiber eine Marktprämie, die die Höhe der bisherigen Einspeisevergütung ausgleicht. Hinzu kommt ein Aufschlag von 0,4 Cent pro kWh wegen des Aufwandes durch die Direktvermarktung – insgesamt also etwas mehr Geld als die bisherige Einspeisevergütung.

„Die Investition in eine neue Solaranlage lohnt sich finanziell immer noch, besonders, wenn der lukrative Eigenverbrauch maximiert wird“, bilanziert Carsten Tschamber vom Solar Cluster. „Auch ökologisch ist der Nutzen groß. Solarstrom hilft, klimaschädliches Kohlendioxid zu vermeiden und bringt die Energiewende in Deutschland weiter voran. Das sollte bei der ganzen Diskussion um Umlagen und Vergütungen nicht zu sehr in der Hintergrund rücken.“


Grünstromprivileg gestrichen – auch für Bestandsanlagen

Verbraucher, die Strom direkt beim Besitzer einer Photovoltaikanlage kaufen, haben bisher eine um zwei Cent reduzierte EEG-Umlage gezahlt. Das machte den Direktverkauf von Grünstrom attraktiver. Künftig wird es diese Regelung nicht mehr geben. Auch für Bestandsanlagen hat die Bundesregierung das Grünstromprivileg abgeschafft. Experten kritisieren, dass sich viele solcher Anlagen jetzt nicht mehr rentieren – Bürgerenergiegenossenschaften etwa hatten auf das Liefermodell gesetzt.
Aktuelle Forenbeiträge
tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Website-Statistik