
Seit Einführung des Contracting gab und gibt es immer wieder Verwirrung aufgrund der inzwischen verwendeten Begriffsvielfalt. So etwa "Energieliefer-Contracting, Anlagen-Contracting, Einspar-Contracting, Performance-Contracting, Finanzierungs-Contracting, Betriebsführungs-Contracting", um nur einige Beispiele zu nennen. Nicht nur die Contractoren und deren Kunden sind verunsichert, was genau unter diesen Bezeichnungen zu verstehen ist, auch Ausschreibungstexte werden mißverständlich, wenn zwar der Begriff "Energieliefer-Contracting" verwendet wird, aber die Leistungsmerkmale dann denen des Performance-Contracting entsprechen. Hier sind in Rechtsstreitigkeiten auch Gerichte häufig überfordert und vermeiden es tunlichst, in Urteilsbegründungen auch nur den Versuch einer Definition zu wagen.
Eine klare Sicht zeichnet sich langsam aber sicher im Begriffsnebel rund um das Contracting ab. Basierend auf den Definitionen, die Pecu und Verband für Wärmelieferung e.V. bereits vor einiger Zeit erarbeitet haben, und die auf der Homepage des Verband für Wärmelieferung e.V. – derzeit noch im internen Bereich - einzusehen sind, hat sich nun das DIN Deutsche Institut für Normung e.V. dieser Sache angenommen.
Angesiedelt ist der Arbeitskreis im Normenausschuss Kältetechnik (FNKä) AA2, der sich mit der Terminologie im Bereich Kältetechnik beschäftigt, da die hier definierten Begriffe auch das "Kältecontracting" umfassen. Mitgearbeitet haben dabei Vertreter vom Verband für Wärmelieferung e.V. und der Pecu sowie der Energieagentur NRW und einiger Unternehmen der Contractingbranche, hauptsächlich Mitgliedsfirmen des Verband für Wärmelieferung e.V.. Innerhalb dieser "Projektgruppe Contracting" wurden die Definitionen ausführlich diskutiert und mehrfach überarbeitet. Anregungen seitens des Rechtsanwalts Martin Hack, Kanzlei Günther, Heidel, Wollenteit, Hack, Hamburg, der den Verband für Wärmelieferung e.V. seit 12 Jahren in allen Fragen rund um das Contracting berät, wurden in die Definitionen einbezogen. Darüber hinaus erfolgt momentan eine umfangreiche Literaturauswertung.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Veröffentlichung der Definitionen vorgesehen, auch kann der DIN-Arbeitskreis keine weiteren Mitglieder aufnehmen. Die inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung der Definitionen wird jedoch voraussichtlich in den kommenden Monaten abgeschlossen werden, so dass bei einer optimistischen Betrachtung bereits Mitte des Jahres 2002 mit dem ersten Entwurf der DIN-Norm mit dem Arbeitstitel "Kälteanlagen und Wärmepumpen – Terminologie, Teil 5 Contracting" gerechnet werden kann. Dann besteht eine Einspruchsfrist, in der jeder seine Kritik und Anmerkungen an den DIN richten kann, bevor die endgültige Norm verabschiedet wird.
Mit der Begriffsnormung im Bereich des DIN ist nun ein erster wichtiger Schritt unternommen worden, um die bestehende Verunsicherungen zu beseitigen und auch um den Vertragsparteien als Erkenntnisquellen zu dienen. Denn auch wenn die DIN-Normen keinen rechtsverbindlichen Charakter besitzen, so erkennen die Gerichte diese meist als "Stand der Technik" an.