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News vom 14.03.2002

Vorsicht Steuerfalle: Neue Finanzamtsregeln


Seit dem Jahresbeginn ist Pflicht: Die Angabe von Nettorechnungsbetrag, Steuersatz, Umsatzsteuer- und Bruttobetrag auf Rechnungen oder Quittungen über mehr als 100 Euro (inklusive Umsatzsteuer). "Rechnungen, auf denen lediglich der Bruttopreis der gelieferten Waren oder Dienstleistungen sowie der Umsatzsteuerbetrag stehen, erkennt das Finanzamt jetzt nicht mehr an", warnt Nora Schmidt-Keßeler vom Bundesverband der Deutschen Industrie. Teure Konsequenz: Wer von seinen Lieferanten noch einfache Rechnungen akzeptiert, kann die Vorsteuer daraus nicht mehr geltend machen.

Und die nächste Nickligkeit des Fiskus steht schon vor der Tür. Sie gilt ab dem 1. Juli 2002. Dann muss auf jeder Rechnung die Umsatzsteuernummer der Firma stehen. So bestimmt es das Ende November 2001 endgültig verabschiedete Steuerverkürzungs- Bekämpfungsgesetz.

Konsequenzen für Unternehmer: Sie müssen in den nächsten Wochen neue Rechnungsformulare in Auftrag geben. Oder zumindest einen Stempel mit der Steuernummer anfertigen lassen, wenn sie noch viele Formulare auf Lager haben. Und sie dürfen dann keine Rechnungen mehr akzeptieren, auf denen die Steuernummer des Lieferanten fehlt. Nicht verwechseln: Die den meisten Unternehmern bekannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für den steuerfreien Verkauf über die Grenze reicht nicht. Für künftige Rechnungen wird die Steuernummer beim Umsatzsteuer-Finanzamt verlangt.
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