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News vom 15.12.2014

Alte Kaminöfen müssen raus - Frist endet Ende Dezember 2014

Zukunft Altbau: Hausbesitzer können bei manchen Öfen mit Staubfiltern nachrüsten, die Effizienz steigert das aber nicht.

Alte Kaminöfen müssen bis Anfang<br />2015 ausgemustert oder nachgerüstet<br />werden, überschreiten sie die<br />Feinstaub- und Kohlenmonoxid-<br />Grenzwerte. Einen Kaminofen-Check führen<br />Fachleute durch.<br />Fotos: Zukunft Altbau
Alte Kaminöfen müssen bis Anfang
2015 ausgemustert oder nachgerüstet
werden, überschreiten sie die
Feinstaub- und Kohlenmonoxid-
Grenzwerte. Einen Kaminofen-Check führen
Fachleute durch.
Fotos: Zukunft Altbau
Ältere Kaminöfen überschreiten oft die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Für vor dem Jahr 1975 errichtete Anlagen mit zu hohen Werten endet am 31. Dezember 2014 die vom Gesetzgeber eingeräumte Schonfrist: Sie müssen ausgemustert werden. Darauf weist das Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg hin. Bei manchen Ofentypen sei noch eine Nachrüstung mit Staubfiltern möglich, aus Effizienzgründen sollten aber auch sie ausgetauscht werden, rät Petra Hegen von Zukunft Altbau. Festgelegt sind die neuen Anforderungen in der im Jahr 2010 novellierten Bundes-Immissionsschutzverordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, kurz 1. BlmSchV. Bislang galt für die Einhaltung der strengeren Grenzwerte eine Übergangsfrist, die ab 2015 schrittweise eingeschränkt wird. Eine neutrale Auskunft gibt es auch beim kostenfreien Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de.

Kaminöfen, Kachelöfen und Herde erhöhen in der kalten Jahreszeit den Wohnkomfort enorm. Künftig müssen sie strengere Auflagen erfüllen. „Die mit Holz befeuerten Wärmespender dürfen einen Staubgrenzwert von 0,15 Gramm pro Kubikmeter und einen Kohlenmonoxid-Grenzwert von 4 Gramm pro Kubikmeter nicht überschreiten“, sagt Hegen. „Ist das doch der Fall, müssen vor 1975 errichtete Anlagen Anfang 2015 ausgemustert sein“, so die Architektin und Energieberaterin. Für Anlagen, die bis 1985 errichtet wurden, gilt das Stichdatum Ende 2017, für vor 1995 errichtete Ende 2020. Der Nachweis wird über die Herstellerbescheinigung oder per Messung erbracht. Für modernere Anlagen gelten doppelt so strenge Grenzwerte, ab 1. Januar 2015 werden die Werte für Neuanlagen noch einmal auf fast die Hälfte abgesenkt.

Unter Umständen auch Nachrüsten möglich – Fachmann gibt Auskunft Die Ausmusterungspflicht betrifft Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen. Bei Heizeinsätzen von Kachelöfen, Heizkaminen oder sonstigen ummauerten Feuerstätten kann unter Umständen die Anlage mit einem zugelassenen Staubfilter nachgerüstet werden. „Sinnvoller ist aber immer der Austausch, da moderne Feuerstätten höhere Wirkungsgrade haben und dadurch weniger Holz benötige“, rät Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg. Sei zudem der CO-Gehalt zu hoch, helfe auch eine Filternachrüstung nicht.

Wer trotzdem nachrüsten kann und will, sollte sich an einen Fachmann mit Know-how aus dem Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerk wenden. Partikelfilter kosten für den Endverbraucher inklusive Einbau zwischen 800 und 1.500 Euro. Nicht um die Neuregelung kümmern müssen sich übrigens Besitzer von offenen Kaminen. Auch Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden, fallen nicht unter die Verordnung.
Den heutigen Sterntaler können Sie hier einsammeln.
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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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