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News vom 09.12.2014

Aktionsprogramm Klimaschutz - DEPV kritisiert einseitige Schwerpunktsetzung auf Dämmung und Effizienz

Die Bundesregierung hat am 03.12.2014 den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen sind aus Sicht des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes (DEPV) zu stark auf Dämmung und Effizienz und zu wenig auf den Umbau des Wärmemarktes ausgerichtet. Sie werden den Herausforderungen der Energiewende am Wärmemarkt nicht gerecht und auch nicht den gegenwärtigen, weltpolitisch gesteuerten Tiefpreisentwicklung bei den fossilen Energien.

Der DEPV fordert u.a. eine kontinuierliche Mittelausstattung des MAP.
Der DEPV fordert u.a. eine kontinuierliche Mittelausstattung des MAP.
Diese erforderten eine deutlich stärkere Schwerpunktsetzung auf erneuerbare Energien am Wärmemarkt, wie der Vorsitzende des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes e.V. (DEPV), Andreas Lingner in Berlin betonte. Das Maßnahmenpaket wird nicht ausreichen, um die Ziele der Bundesregierung bei Energieeffizienz und zum Ausbau der Erneuerbaren Wärme in Gebäuden zu erreichen. Dementsprechend wird die Bundesregierung hier weitere Maßnahmen ergreifen müssen. Der DEPV hat dies in einer 10 Punkte umfassenden Stellungnahme ausgearbeitet. Zu den wichtigsten Maßnahmen fordert der DEPV:

Marktanreizprogramm (MAP):
Das MAP krankt nicht an einer falschen Ausgestaltung, sondern an einem zu geringen Bekanntheitsgrad. Der DEPV fordert eine deutliche Steigerung der PR- und Werbeausgaben für das Programm (Stichwort „Abwrackprämie“ für die Heizung) sowie eine kontinuierliche Mittelausstattung des MAP. Die Rolle von geschulten und zum Thema Erneuerbaren Energien fortgebildeten Heizungsbauern muss ebenfalls vom MAP aufgenommen werden.

Steuerliche Förderung: Die ergänzend zum MAP angedachte steuerliche Förderung von energetischer Gebäudesanierung wie z.B. beim Heizungstausch muss im ersten Quartal 2015 auf den Weg gebracht werden, um eine weitere Marktverunsicherung zu verhindern. Die Länder sind aufgefordert hier konstruktiv mitzuarbeiten. Die Investitionen in erneuerbare Wärme müssen hierbei deutlich stärker begünstigt werden als der Austausch durch fossil befeuerte Heizungen – am besten über den Faktor CO2-Einsparung. Eine Steuerabschreibung darf keinen Mitnahmeeffekt hervorrufen und damit auch nicht zum Wirtschaftsförderprogramm für fossile Heizungen werden. Novellierung Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Der Erfahrungsbericht EEWärmeG zeigt, dass es im Wesentlichen das Ausbauziel für erneuerbare Wärme verfehlt. Da eine Ausdehnung des EEWärmeG auf den Gebäudebestand nicht geplant ist, sollte überprüft werden, ob seine Anreize für erneuerbare Energien im Neubau nicht auch in der EnEV abgehandelt werden können.

Abbau von Vollzugsdefiziten und Korrektur EnEV: Die in EnEV und 1. BImSchV vorgesehene Austauschpflicht von Heizungen ab einem bestimmten Alter oder bei Nichterreichen von Feinstaubgrenzen muss in der Realität endlich auch vollzogen werden. Die Intransparenz der aktuellen Effizienzklassen in der EnEV ist durch Aufnahme von ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten zu beheben.

Insgesamt geht der DEPV davon aus, dass die NAPE-Maßnahmen in der vorgeschlagenen Form nicht ausreichen werden, um die Ziele der Bundesregierung zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen und zur Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien am Wärmemarkt zu erreichen.

Diese Einschätzung stützt sich insbesondere darauf, dass mit der Frackingtechnologie weltweit zusätzliche Öl- und Gasmengen auf den Markt drängen, was voraussichtlich dazu führen wird, dass die fossilen Preissteigerungen in den nächsten Jahren niedriger ausfallen werden, als angenommen. Entsprechend droht der Anreiz zu sinken, Energie zu sparen und Erneuerbare Energien einzusetzen. Dies wird die Erreichung der Ziele beim Ausbau erneuerbarer Energien aller Voraussicht nach erheblich erschweren.

Dieser Zusammengang findet nach DEPV-Einschätzung bei den NAPE-Maßnahmen bisher keine Berücksichtigung. Die Bundesregierung müsste jedoch entsprechend gegensteuern, z.B. durch Maßnahmen zum Abbau umweltschädlicher Subventionen und durch die Forderung, Erdöl und Erdgas in den EU-Treibhausgashandel einzubeziehen. Dies würde es ermöglichen, den Verbrauch von Öl- und Gas auch bei steigenden Fördermengen wirksam zu begrenzen, wenn es gelänge zu verhindern, dass erneut zu viele Zertifikate ausgegeben werden.
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