Keine Angabe über die Heizkosten. Professionelle Beratung nötig. Manche Geräte verschwinden vom Markt.
Das Heizungslabel für die Gesamtanlage. Bild: EU-Kommission
Was bei Kühlschränken und Waschmaschinen schon länger gilt, hält dieses
Jahr Einzug auch in Heizungskellern: Neue Heizungen müssen in der EU ab
dem 26. September 2015 ein Energielabel tragen. Das Label gibt Auskunft
darüber, wie energieeffizient die Heizungsanlage und ihre Komponenten sind.
Die Bandbreite reicht von A++ bei sehr guter bis G bei mangelnder Effizienz.
Wie hoch die Heizenergierechnung sein wird, können Verbraucher den Angaben
jedoch nicht entnehmen. „Eine Ermittlung der jährlichen Betriebskosten
wie bei Elektrogeräten ist nicht möglich“, erklärt Petra Hegen vom Programm
Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg. „Der Energieverbrauch
einer Heizung wird immer auch von der energetischen Qualität des
jeweiligen Gebäudes und vom Preis des Energieträgers mitbestimmt.“
Darüber hinaus gilt bei der Neuregelung zu bedenken: Eine bessere Effizienzklasse
kann unter Umständen sogar einen höheren finanziellen Aufwand verursachen
als eine schlechtere Effizienzeinstufung „Nicht jede Heizung ist in
jedem Gebäude sinnvoll zu betreiben“, so Hegen. Eine professionelle Beratung
durch Fachhandwerker oder Energieberater sei deshalb unbedingt nötig.
Neutrale Informationen zum EU-Label gibt es kostenfrei über das Beratungstelefon
von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de.
Ab Herbst 2015 finden Verbraucher an neuen Heizungen ein einheitliches
Energieeffizienzlabel auf Primärenergiebasis vor. Die neun Klassen werden
von grün bis rot auch farblich gekennzeichnet. Mindeststandard wird künftig
die Brennwerttechnik sein, Niedertemperaturheizgeräte sind nicht mehr zulassungsfähig.
Biomasse-Heizungen wie Holzhackschnitzel-Anlagen und andere
Feststoffgeräte müssen künftig noch kein Etikett tragen. Sie sollen erst später
folgen. 2019 wird die Klasse A+++ hinzukommen, die Klasse G entfällt.
Von Grün bis Rot: Heizungen müssen Farbe bekennen
Die Klassen A bis G decken Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab. In den
Spitzenbereich A+ und A++ kommen KWK-Anlagen, Wärmepumpen und andere
erneuerbare Energiequellen wie Solarthermie oder Biogas. Ökoheizungen
nutzen Umweltwärme und sind deshalb beim primärenergetischen Vergleich
vorne dabei. „Ein Rückschluss auf die Wirtschaftlichkeit wie bei Haushaltsgeräten
kann mit dem Label aber nicht gezogen werden“, sagt auch Jörg
Knapp vom Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg. „Denn
die Etiketten berücksichtigen die Heiztechnik ohne die individuelle Einbausituation.“
Die wirkt sich mitunter dramatisch aus: So ist etwa eine Wärmepumpe
trotz besserer Effizienznoten im ungedämmten Baubestand erheblich teurer
bei den Betriebs- und Investitionskosten als ein Gas- oder Holzheizkessel.
Für Heizgerät und Speicher ist jeweils ein Effizienzlabel vorgesehen. „Die Einstufung
des Wärmeerzeugers kann durch Kombination mit einer Raumtemperaturregelung
und einer thermischen Solaranlage verbessert werden“, erklärt
Knapp. „Solaranlagen bekommen kein eigenes Etikett, da sie im Gegensatz
zu konventionellen Heizungen keine Energieverluste, sondern nur Energiegewinne
aufweisen.“ Übersteigt die Heizleistung des Wärmeerzeugers 70 Kilowatt,
ist eine Kennzeichnung nicht nötig. Sanierte Ein- und Zweifamilienhäuser
benötigen meist 10 bis 15 Kilowatt Wärmeleistung.
Brennwertgeräte künftig Mindesteffizienzstandard
Für manche Heizungsmodelle werden mit der Neuregelung schwere Zeiten
anbrechen. „Weniger effiziente Niedertemperaturgeräte, die die im Abgas enthaltene
Energie nicht nutzen, werden bald vom Markt verschwinden“, berichtet
Petra Hegen von Zukunft Altbau. Sie erhalten aufgrund verschärfter Effizienzanforderungen
im Rahmen des EU-Heizungslabels künftig keine CEZulassung
mehr. Ein Vertrieb in Europa ist dann nicht mehr möglich. Gasheizungen
und Ölheizungen mit Brennwerttechnik werden künftig der Mindeststandard
sein. Vor dem 26. September 2015 in Großmärkte oder ins Lager
gebrachte Niedertemperaturgeräte dürfen aber noch verkauft werden. Eine
Ausnahme gilt außerdem in bestimmten Mehrfamilienhäusern.