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News vom 26.01.2015

Altbausanierung: Bis zu 3.750 Euro mehr Förderung

KfW verbessert Kreditangebot. Tilgungszuschuss auf bis zu 22,5 Prozent angehoben. Finan-zielle Förderung der Baubegleitung jetzt garantiert.

Hauseigentümer können die energetische Sanierung ihres Altbaus ab sofort günstiger finanzieren. Seit Januar 2015 sind die zinsverbilligten Kredite der KfW deutlich attraktiver geworden. Bild: Zukunft Altbau
Hauseigentümer können die energetische Sanierung ihres Altbaus ab sofort günstiger finanzieren. Seit Januar 2015 sind die zinsverbilligten Kredite der KfW deutlich attraktiver geworden. Bild: Zukunft Altbau
Hauseigentümer können die energetische Sanierung ihres Altbaus ab sofort günstiger finanzieren. Seit Januar 2015 sind die zinsverbilligten Kredite der KfW deutlich attraktiver geworden: Die Förderbank hat den Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte auf bis zu 22,5 Prozent erhöht. „Einen so hohen Zuschuss gab es noch nie“, sagt Petra Hegen vom Programm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg. „Wer künftig einen Sanierungskredit in Anspruch nimmt, spart bis zu 3.750 Euro, die er weniger zurückzahlen muss. Das erhöht auch die Wirtschaftlichkeit der umgesetzten Sanierungsmaßnahmen.“

Die Verbesserung bezieht sich auf das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“. Bei einer Gesamtsanierung gibt es bis zu 75.000 Euro Kredit für jede Wohneinheit, bei Einzelmaßnahmen sind es maximal 50.000 Euro. Der effektive Jahreszins der Kredite beträgt 1 Prozent. Insgesamt maximal 16.875 Euro Tilgungszuschuss werden den Kreditnehmern jetzt gewährt.

Von einer weiteren Änderung profitieren die Hauseigentümer ebenfalls. Neben dem erhöhten Tilgungszuschuss des Sanierungskredites besteht von nun an ein verbindlicher Anspruch auf eine finanziell geförderte professionelle Baubegleitung. Bis zu 4.000 Euro Zuschuss erhalten Bauherren für die Fachplanung und Sanierungsbegleitung durch einen unabhängigen Bauexperten. Die Förderung ist auf 50 Prozent der Kosten begrenzt. Bedingung ist die Zusage für den KfW-Kredit, zudem muss der Experte auf der offiziellen Liste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein. Die Dienstleistung eines qualifizierten Experten ist für die Gewährung von KfW-Sanierungskrediten ohnehin ein Muss. „Ohne das Gutachten eines spezialisierten Ingenieurs oder Energieberaters gibt es kein Geld vom Staat“, sagt Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. „Bei der Genehmigung von Einzelmaßnahmen müssen sie als Sachverständige beurteilen, ob etwa die Dämmung die KfW-Vorgaben erfüllt. Ist eine umfassende Sanierung vorgesehen, braucht es eine detaillierte Energieberatung.“ Die Experten stehen auf der Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.

Die KfW fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden, die vor 1995 gebaut wurden. Dazu gehören die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster und Außentüren, die Optimierung der Heizungsanlage oder eine Neuanschaffung sowie der Einbau einer Lüftungsanlage. Eine Erhöhung der Tilgungszuschüsse im Rahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ erfolgte zuletzt im März 2013. Damals stieg der Zuschuss vom 12,5 auf 17,5 Prozent. Die jüngste Verbesserung der KfW-Sanierungsförderung ist Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) vom 3. Dezember 2014. Der Aktionsplan soll unter anderem zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich führen.
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