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News vom 20.01.2015

Altersgerechte Modernisierung mit Wohn-Riester finanzieren
Vereinfachte Förderung für Barrierefreiheit

„Zwei Zimmer, Küche, Bad – barrierefrei“: Wer eine solche Wohnimmobilie sucht, wird selten fündig. Viel zu wenige Wohnungen in Deutschland sind auf die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugeschnitten. Das jedenfalls behauptet die Initiative Aktion Barrierefreies Bad (ABB).

Seit Juli 2013 können Wohnungsbesitzer eine alters- und auch behindertengerechte Modernisierung mit dem Guthaben aus einem Wohn-Riester-Vertrag finanzieren. Bild: BHW
Seit Juli 2013 können Wohnungsbesitzer eine alters- und auch behindertengerechte Modernisierung mit dem Guthaben aus einem Wohn-Riester-Vertrag finanzieren. Bild: BHW
Im Jahr 2013 sollen gerade einmal sechs Prozent der am Markt freien Wohnungen als barrierefrei gekennzeichnet gewesen sein. Das Bundesbauministerium schätzt daher, dass Eigentümer von 3,5 Millionen Wohnungen bis 2020 altersgerecht modernisieren müssten. Fördermöglichkeiten dafür gibt es viele – und neuerdings für Eigentümer sogar noch eine attraktive Alternative mehr: den Wohn-Riester.

Die Türen sind nicht breit genug für einen Rollstuhlfahrer, die Treppe und Duschzugang ein unüberwindbares Hindernis: Der Nachholbedarf in Sachen Barrierefreiheit ist den Wohnungsbesitzern durchaus bewusst, belegt eine Studie vom BHW. Demnach wünschen sich 70 Prozent der Befragten, dass sich die Politik auf Verbesserungen der Förderung beim altersgerechten Umbau konzentriert. Laut Umfrage steht dieser Wunsch sogar auf Platz eins der Prioritätenskala der potenziellen Modernisierer.

Dass es bereits ein geeignetes Förderinstrument gibt, wissen jedoch viele Eigentümer gar nicht. Seit Juli 2013 können sie nämlich eine alters- und auch behindertengerechte Modernisierung mit dem Guthaben aus einem Wohn-Riester-Vertrag finanzieren. Ein Modell, das sich laut BHW sehr gut für die Finanzierung eignet und immer beliebter wird, nicht zuletzt wegen der Vereinfachung und neuen Möglichkeiten seit dem vergangenen Jahr. Über 1,2 Millionen Deutsche „riestern" bereits mit dem Ziel eines Baus oder Umbaus.

Vorgaben des Gesetzgebers

Die Förderzusage für den barrierefreien Umbau gibt es unter bestimmten Bedingungen: Mindestens 50 Prozent der Summe, die der Eigentümer dem Förderkonto entnimmt, müssen in Maßnahmen nach DIN-Vorgaben fließen. Ein geprüfter Sachverständiger, der über die regionalen Ingenieurkammern gefunden werden kann, gibt grünes Licht - und zwar, bevor (!) die Handwerker kommen. Von den Besitzern der Altbauten fordert der Gesetzgeber, dass sie mindestens 20.000 Euro Guthaben vom Riester-Konto abheben. Die Summe scheint gut gewählt: Die Kosten einer durchschnittlichen Wohnungserneuerung werden in einer Studie des Pestel Instituts mit Kosten von über 15.000 Euro beziffert.

Wissenswertes über Wohn-Riester
  • Die Immobilie, die über Wohn-Riester finanziert wird, muss selbst bezogen werden.
  • Mit Wohn-Riester kann eine Anschlussfinanzierung für die bestehende Baufinanzierung gesichert werden.
  • Ein Riester-Vertrag kann sich auch dann lohnen, wenn der Zins im Vergleich zu einem nicht geförderten Darlehen höher ist.
  • Der persönliche Bonus beträgt jährlich 154 Euro. Für jedes Kind gibt es eine jährliche Prämie von maximal 300 Euro. Alle Zulagen müssen für die Tilgung des Darlehens verwendet werden.
  • Jährlich können bis zu 2.100 Euro an Tilgungszahlungen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
  • Doch aufgepasst: Im Gegenzug muss ein Teil davon im Alter nachversteuert werden.

http://www.riesterrente-heute.de/wohn-riester/
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