Energieeffizienzklassen helfen Verbrauchern, den Energieverbrauch eines Produkts einzuschätzen. Auch bei Kauf und Anmietung einer Immobilie können sie sich daran orientieren. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) erklärt, auf was man dabei achten muss und wie man besonders energiesparende Immobilien erkennt.
Der größte Energieausweis, der aber gleichzeitig den "kleinsten" Verbrauch aufzeigt, hängt bei Solvis in Braunschweig.
Beim Kauf von Kühlschränken, Fernsehern und anderen Elektrogeräten gehört die Farbskala von grün
bis rot mit einer Klasseneinteilung nach Buchstaben schon seit Langem zum vertrauten Bild.
Die Effizienzklasse für Gebäude ist in der Regel im Energieausweis nachzulesen. Alle
Energieausweise, die seit dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, müssen die entsprechende
Klassifizierung mit Buchstaben enthalten.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: als Energiebedarfs- und als
Energieverbrauchsausweis. Je nach Variante orientiert sich die Effizienzklasse entweder am
Energiebedarf oder am Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung pro Quadratmeter
und Jahr. Während Immobilien mit einem niedrigen Endenergiebedarf oder -verbrauch von unter
30 Kilowattstunden (kWh) in die Klasse A+ eingeteilt werden, landen Immobilien mit mehr als
250 kWh in der Klasse H. Zur Orientierung: Bei neu gebauten Häusern, die nach modernen
energetischen Standards errichtet wurden, liegt der durchschnittliche Energiebedarf für
Heizung und Warmwasser bei etwa 50 kWh - dies entspricht der Effizienzklasse B.
Alle vor dem 1. Mai erstellten Energieausweise ohne Effizienzklassen sind weiterhin gültig.
Nach zehn Jahren muss jedoch turnusmäßig ein neuer Ausweis erstellt werden. Die älteren
Energieausweise enthalten nur eine Farbskala von grün bis rot ohne Klasseneinteilung. Ist das
Gebäude im grünen Bereich eingestuft, ist dies eine gute Voraussetzung für einen geringen
Energieverbrauch. Eine Einstufung im tiefroten Bereich lässt dagegen erwarten, dass für das
Heizen sehr viel Energie aufgewendet werden muss und hohe Nebenkosten anfallen.
Besonders aussagekräftig: der Energiebedarfsausweis
Welche Ausweisvariante für eine Immobilie erstellt wurde, hängt vom Gebäudetyp und der
Entscheidung des Eigentümers ab. Besonders aussagekräftig ist der Energiebedarfsausweis.
Dieser beruht auf einer eingehenden Expertenuntersuchung von Heizung und Bausubstanz des
Gebäudes. Der Energieverbrauchsausweis gibt dagegen lediglich den durchschnittlichen
Energieverbrauch über einen Zeitraum von drei Jahren an. Dieser ist allerdings sehr stark von
den individuellen Gewohnheiten der Bewohner abhängig: Wer selten zu Hause ist und
dementsprechend wenig heizt, verbraucht auch weniger. Dies kann zu irreführend niedrigen
Werten führen.
Mehr Informationen zur Energieeinsparverordnung und zum Energieausweis unter
www.zukunfthaus.info.