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News vom 25.03.2015

Bessere Förderung durch Novelle des Marktanreizprogramms

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 11.03.2015 die Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP) vorgelegt.

Gefördert werden u.a. Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkessel und Pelletkessel mit Pufferspeicher.
Gefördert werden u.a. Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkessel und Pelletkessel mit Pufferspeicher.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Die Novelle des Marktanreizprogramms ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz. Mit innovativen Elementen, wie beispielsweise der Einführung einer ertragsabhängigen Förderung bei Solarthermie und anspruchsvollen Effizienzkriterien, setzt das MAP neue Maßstäbe für die Heizungsbranche. Über verbesserte Förderanreize wollen wir so den Zubau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt deutlich beschleunigen. Auch wollen wir das Programm für den gewerblichen Bereich stärker öffnen. Denn die Energiewende im Wärmemarkt muss sich künftig noch stärker auch in den Betrieben abspielen. Kleine und mittlere Unternehmen können deshalb vom MAP verstärkt profitieren und erhalten in dem für Unternehmen zugeschnittenen KfW-Teil des Programms einen sog. KMU-Bonus von 10 %. Auch für große Betriebe erweitern wir die Antragsberechtigung sowohl mit Blick auf Investitionszuschüsse als auch für Darlehen und Tilgungszuschüsse."

Mit einem Volumen von über 300 Mio. Euro pro Jahr ist das Marktanreizprogramm das zentrale Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Das MAP fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen möglich.

Die Reform reagiert durch neue Impulse und eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik auf eine derzeit verhaltene Marktdynamik. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte hat sich seit 2012 nur noch langsam weiterentwickelt und liegt derzeit bei 9,9 %. Die Novelle des MAP ist daher erforderlich, um das ambitionierte Ziel des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes von 14 % Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 zu erreichen.

Die novellierte Förderrichtlinie tritt am 1. April 2015 in Kraft. Diese ist hier (PDF: 334 KB) abrufbar (nichtamtliche Lesefassung).

Zusätzliche Informationen zum Marktanreizprogramm finden Sie hier.

Darüber hinaus finden Sie weitergehende Informationen zur Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de für sog. kleinere Anlagen, wie Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen. Informationen zu Förderbedingungen für größere Anlagen, wie Nahwärmenetze und große Wärmespeicher, sind bei der KfW Bankengruppe unter www.kfw.de erhältlich.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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