Ab Juni wird der Arbeitsschutz verschärft, ältere Mitarbeiter bekommen mehr Chancen, und die physische und psychische Belastung durch Arbeitsmittel wird reduziert. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen haben weniger Papierkrieg, aber mehr Verantwortung. Jetzt muss sich der Chef im Handwerksbetrieb zeitnah selber kümmern, dass mit Leiter, Kran & Co immer fachgerecht und sicher umgegangen wird!
Zum 1. Juni 2015 ändert sich einiges beim Arbeitsschutz: Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) treten dann in Kraft. Bedeutend für die Branche sind die Entschärfung des Unfallschwerpunktes Baustelle, das sichere Arbeiten auf Leitern, Bühnen und Gerüsten, das gesundheitsschonende Heben und Tragen schwerer Lasten mittels Krane und das Vermeiden oder Vermindern von arbeitsbedingten Zwangshaltungen, beispielsweise das Überkopf-Arbeiten.
Wichtig: Es gibt keine Übergangsfrist, die neuen oder veränderten Regelungen müssen bis zum Termin umgesetzt werden! Laut Gesetzgeber bieten die Neuerungen besonders kleine und mittleren Unternehmen Erleichterungen: Sich bisher überschneidende Doppelregelungen werden künftig vermieden, und für die Dokumentation genügt eine elektronische Archivierung. Das bedeutet weniger administrativen Aufwand, weniger Papierkrieg.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung trägt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales „besonderen Unfallschwerpunkten Rechnung, enthält besondere Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung und berücksichtigt ergonomische und psychische Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.“ Damit soll auch die Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen verbessert werden. Die Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsmittels wird künftig zu einem hilfreichen Instrument, um auch eventuelle psychische Belastungen und Gefährdungen der Mitarbeiter zu bewerten.
Dazu will die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) mit einem auf drei Jahre (2015-2017) angelegten Forschungsprojekt untersuchen, wie vor allem Kleinbetriebe die psychischen Belastungen durch Arbeitsmittel beurteilen und vermindern. Sie sucht dafür Interviewpartner in den Betrieben und es gibt auch was zu gewinnen!
Der Arbeitgeber ist künftig außerdem unmittelbar für die Betriebssicherheit der Arbeitsmittel und die Einhaltung der Prüfpflichten verantwortlich. Die Prüfpflichten, Prüffristen und Prüfzuständigkeiten werden teilweise neu geregelt. Dem Unternehmer obliegt eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel vor ihrer Verwendung. Beim Kauf neuer Arbeitsmittel sollte unbedingt jetzt schon darauf geachtet werden, dass sie den europäischen Vereinbarungen entsprechen und beispielsweise ein CE-Zeichen tragen. Bereits vorhandene Arbeitsmittel müssen gemäß der Gefährdungsbeurteilung an den Stand der Technik angepasst oder nachgerüstet werden. Zugelassene Überwachungsstellen wie DEKRA und TÜV informieren über die Änderungen im Internet, mit Webinaren und Informationsveranstaltungen. Allerdings sind die neuen Regelungen sehr allgemein gehalten. Wahrscheinlich werden die Unfallversicherungsträger ihren Mitgliedsunternehmen noch konkrete Handlungsanleitungen zur Umsetzung der Neuerungen anbieten.
Links:
http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de
http://www.shk-arbeitssicherheit.de/
www.basik-net.de
Bild: baua Der praktische Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung kann bei der baua bestellt werden:
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbuchreihe/Gefaehrdungsbeurteilung.html