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News vom 29.04.2015

Erneute Erhöhung der Eichgebühren

Mit Beschluss des Bundesrates wurde die Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) verabschiedet. Die neue Verordnung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Zusammenarbeit mit den Ländern erarbeitet.

Erhöhte Eichgebühren seit 28.03.2015 gültig
Um den Kunden eine Übergangsfrist zu gewähren, berechnet WDV-Molliné die neuen Gebühren erst ab dem 01.05.2015. Gemäß den Landeseichbehörden wird die Erhöhung damit begründet, dass die bisher erhobenen Gebührensätze nicht kostendeckend sind. Gesetzlich ist die Deckung der Kosten durch die Einnahmen der Gebühren zu gewährleisten. Des Weiteren ist die regelmäßige Aktualisierung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen haushaltsrechtlich vorgeschrieben.

Einheitliche Bestimmungen

Im Zuge der in Europa einheitlich geregelten Zulassungs- und Konformitätsbestimmungen für das eichpflichtige Messwesen waren umfassende Änderungen zur Harmonisierung des deutschen Eichrechts erforderlich. Die neue Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) zusammen mit dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der überarbeiteten Mess- und Eichverordnung (MessEV), die am 01.01.2015 in Kraft getreten sind, bilden das grundlegend modernisierte und überarbeitete Mess- und Eichrecht.

Aufgaben des gesetzlichen Messwesens
Das gesetzlich geregelte Messwesen gewährleistet die Messrichtigkeit und Messbeständigkeit und schützt die Verbraucher beim Bezug messbarer Güter und Dienstleistungen. Darüber hinaus sichern die Regelungen einen lauteren Handelsverkehr. Es gibt über 150 verschiedene Messgerätearten (mit über 120 Millionen eingesetzten Messgeräten), deren Verwendung und Inverkehrbringen regelt das Mess- und Eichrecht.* Darunter fallen unter anderem Gaszähler, Stromzähler, Wärmezähler und Wasserzähler aber auch Geschwindigkeitsmessgeräte, Waagen, Taxameter und Zapfsäulen, um exemplarisch einige bekannte Messgerätearten zu nennen.

Weitere Informationen:
•    * Quellenangabe: Bundensministerium für Wirtschaft und Energie
•    Die aktuellen Mess- und Eichgebühren gemäß MessEGebV


Mehr zum Thema Verbrauchsmesstechnik: www.molline.de

Anforderung von Informationsmaterial unter: www.molline.de/kontakt
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