Der deutsche Mittelstand ist in die Jahre gekommen: Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung müssen für den Zeitraum 2014 bis 2018 etwa 135.000 Unternehmen eine tragfähige Nachfolgelösung finden, da ihre Eigentümer aus persönlichen Gründen aus dem Unternehmen ausscheiden werden. Von diesen Übergaben sind im betrachteten Fünfjahreszeitraum rund 2 Millionen Beschäftigte betroffen.
Ab in die Rente! Doch was passiert mit der Firma? Bild: martin marketing Das Problem: Gerade einmal jeder zweite Unternehmer hat sich auf diesen Schritt ausreichend vorbereitet. Tritt der Ernstfall dann früher ein als erwartet, stehen viele Arbeitsplätze und unter Umständen der Fortbestand des gesamten Lebenswerks auf dem Spiel. Daher sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Es könnte böse enden, wenn der Unternehmer zu Lebzeiten über keine Regelungen zur Unternehmensnachfolge verfügt, denn dann tritt nach seinem Tod automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft - das Vermögen des Erblassers geht als Ganzes auf seine Erben über, die dann nur als Erbengemeinschaft darüber verfügen dürfen. Dies kann ein Unternehmen schnell in seinem Bestand gefährden.
Wer übernimmt?
80 Prozent der deutschen Unternehmer geben einer familieninternen Lösung im Zweifel den Vorzug. Aber in nur knapp der Hälfte der Fälle gelingt dies auch tatsächlich. Plan B: ein interessierter und zugleich fähiger Käufer muss gefunden werden. Diskretion ist hierbei oberstes Gebot: Wird unter den Mitarbeitern, Lieferanten oder Kunden ruchbar, dass „der Alte" an Ausstieg denkt, kann dies fatale Folgen für das gesamte Unternehmen haben. Aus diesem Grund wurde zum Beispiel auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums, der Industrie- und Handelskammern und der KfW die Plattform „nexxt“ gegründet - eine spezielle Unternehmensbörse, um Inhaber und potenzielle Nachfolger auf vertraulicher Basis zusammenzubringen.
Wird also noch zu Lebzeiten ein geeigneter Kandidat gefunden, beginnt der wohl schwierigste Teil der Nachfolgeregelung: ein Übergabevertrag muss ausgearbeitet, die steuerliche Gestaltung optimiert und gegebenenfalls die Finanzierung der Nachfolge abgesichert werden. Dafür sollte nicht nur der Unternehmer, sondern auch der Nachfolger ausreichend Zeit einplanen. Experten gehen davon aus, dass zwischen dem ersten Kontakt und der erfolgreichen Übernahme durchschnittlich drei bis fünf Jahre liegen sollten.
Bevor das nunmehr detailliert ausgehandelte Geschäft abgeschlossen werden kann, müssen freilich auch die Höhe und die Modalitäten für die Zahlung des Kaufpreises festgelegt sein. Auch hier kann sich noch mancher Pferdefuß verbergen: Laut einer Erhebung des Deutschen Handelskammertages klagen nahezu zwei Drittel aller externen Nachfolger über Probleme bei der Finanzierung – im Verbund mit zu optimistischen Preisvorstellungen bei den Inhabern..
Sonderfall Unternehmertestament
Möchte der Unternehmer die Nachfolge testamentarisch regeln, muss er sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Generell gilt hier: Das Testament des Unternehmers sollte mit dem Gesellschaftsvertrag unbedingt abgestimmt werden. Dabei dürfen auch steuerliche Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. Ebenso sei zu regeln, auf welche Weise die Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben befriedigt werden können - damit diese nicht den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
Eine weit verbreitete Lösung zur Nachfolgeregelung im Todesfall bietet zudem der Erbvertrag: Er wird zu Lebzeiten notariell geschlossen. Der Nachteil: Kommt es zum Bruch zwischen Unternehmer und Nachfolger, kann der Betriebsinhaber die Regelung nicht mehr einseitig aufheben - der Vertrag bindet beide Parteien. Ähnlich bindend, aber dafür steuerlich interessant, ist der notariell beurkundete Schenkungsvertrag. Da aber auch dieser nur unter ganz besonderen Bedingungen wieder rückgängig gemacht werden kann, sollte der Unternehmer sogenannte Rückfallklauseln einbauen.
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http://www.bmwi.de/DE/Themen/Mittelstand/Gruendungen-und-Unternehmensnachfolge/unternehmensnachfolge-sichern.html