Ab dem 26. September 2015 gelten neue Vorgaben für Heizgeräte, Warmwasserbereiter und -speicher. Ab diesem Zeitpunkt dürfen sie in Europa nicht mehr auf den Markt gebracht werden, wenn sie bestimmte Umwelt- und Energiekriterien nicht erfüllen. Für die weiterhin zugelassenen Produkte wird eine Energieverbrauchskennzeichnung vorgeschrieben. Die Kennzeichnungspflicht stellt die gesamte Heizungsbranche vor große Herausforderungen. Um die Aufgabe zu bewältigen, hat der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ die Plattform HEIZUNGSlabel entwickelt.
Bild: HeizungsJournal-Verlags GmbH
Vorgaben der Europäischen Union zu Energielabeln und zum Ökodesign sind schon lange aus anderen Produktsparten, wie den Haushaltsgeräten oder Glühbirnen, bekannt. Die Grundlagen der Regelungen finden sich für alle Produktsparten in der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EU, die grundsätzliche Vorgaben für die umweltgerechte Gestaltung von Produkten enthält und in der Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie2010/30/EU, die allgemeine Regelungen für Informationen über die Energieeffizienz von Produkten insbesondere für Endverbraucher enthält.
Auf Basis dieser Richtlinien ist in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Verordnungen entstanden, die spezifische Vorgaben für Produkttypen festschreiben. Im September treten die folgenden, für die SHK-Branche entscheidenden, Verordnungen in Kraft:
- EU-Verordnung 2013/811/EU über die Energieverbrauchskennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen,
- EU-Verordnung 2013/812/EU über die Energieverbrauchskennzeichnung von Warmwasserbereitern, -speichern und Verbundanlagen,
- EU-Verordnung 2013/813/EU über das Ökodesign von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten,
- EU-Verordnung 2013/814/EU über das Ökodesign von Warmwasserbereitern und -speichern.
Was bedeutet Ökodesign und was sind die Vorgaben?
Die Ökodesignregelungen legen Umwelt und Energieeffizienzanforderungen für energiebetriebene Produkte fest. Die Anforderungen an die einzelnen Produkte beziehen sich auf deren technische Eigenschaften. Die Ökodesign-Anforderungen gelten für Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis zu einer Nennwärmeleistung von 400 kW, für KWK-Anlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung von 50 kW und Warmwasserspeicher bis 2.000 Liter Speichervolumen.
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