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News vom 28.09.2000

Künftige Nutzung der Kernenergie: Kompromiss mit der Bundesregierung vereinbart


Die Unternehmen EnBW, RWE, VEBA und VIAG haben sich mit der Bundesregierung über die Rahmenbedingungen für den weiteren Betrieb ihrer Kernkraftwerke verständigt.

Mit der ausgehandelten Vereinbarung gewährleistet die Bundesregierung, dass Betrieb und Entsorgung der Kernkraftwerke in Zukunft nicht durch politisch motivierte Störungen behindert werden. Vor diesem Hintergrund sind die festgelegten Laufzeiten betriebswirtschaftlich vertretbar. Die mögliche Übertragung von Strommengen gibt den Unternehmen die für eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Kraftwerke notwendige Flexibilität. Daher bewerten sie die Vereinbarung als einen vertretbaren Kompromiss. Eine Alternative, mit der sich ein vergleichbarer Schutz ihrer Investitionen erzielen ließe, sehen die Unternehmen nicht.

Ungestörter Kraftwerksbetrieb gewährleistet:
Für die einzelnen Anlagen wurden Strommengen festgelegt, die noch erzeugt werden können. Die Strommengen sind grundsätzlich übertragbar. Für alle deutschen Kernkraftwerke zusammen (inkl. Mülheim-Kärlich) beträgt die vereinbarte Menge 2.623,30 Terawattstunden. Das entspricht rechnerisch einer Gesamtlaufzeit von 32 Jahren mit hoher Ausnutzung. RWE erhält für den Verzicht auf die Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich und den geltend gemachten Schadenersatzanspruch gegen das Land Rheinland-Pfalz ein auf andere Anlagen des Konzerns zu übertragendes Kontingent von 107,25 Terawattstunden.

Für die vereinbarten Laufzeiten verpflichtet sich die Bundesregierung, den ungestörten Betrieb und die Entsorgung der Kernkraftwerke zu gewährleisten. Die wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen wird sie nicht einseitig zu Lasten der Kernenergienutzung verändern. Weiterhin erkennt die Bundesregierung den im internationalen Vergleich hohen Sicherheitsstandard der deutschen Kernkraftwerke und die dahinter stehende Sicherheitsphilosophie an. Sie wird keine Initiative ergreifen, diesen Standard zu ändern.

Zur Klärung von Streitfragen wird eine hochrangige Arbeitsgruppe unter Leitung des Chefs des Bundeskanzleramts eingerichtet.

Entsorgung gesichert:
Die Bundesregierung wird die Entsorgung der Kernkraftwerke gewährleisten. Die Brennelementtransporte werden wieder aufgenommen. Sie werden bis zur tatsächlichen Verfügbarkeit standortnaher Zwischenlager und - für die nächsten fünf Jahre - zur Abarbeitung der Wiederaufarbeitungsverträge durchgeführt.

Beide Endlagerprojekte werden aufrecht erhalten. Der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad wird ohne Anordnung des Sofortvollzugs erteilt.

Die bisherigen Erkundungen im Endlagerprojekt Gorleben haben zu positiven Ergebnissen geführt. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Erkundungsarbeiten für drei bis zehn Jahre zu unterbrechen. Der Standort wird durch Erlass einer Veränderungssperre gesichert.

Vereinbarung soll durch Atomgesetz-Novelle umgesetzt werden:
Die ausgehandelte Vereinbarung wurde zunächst paraphiert, da sie unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Aufsichtsgremien steht.
Weiterhin steht noch die Zustimmung der anderen Eigentümer von Kernkraftwerken aus.

Die Bundesregierung wird einen Entwurf für eine Novelle zum Atomgesetz erarbeiten, mit dem die Vereinbarung umgesetzt werden soll. Bevor sich das Bundeskabinett mit diesem Entwurf befasst, werden Unternehmen und Bundesregierung darüber beraten. Über den wesentlichen Inhalt der Novelle wurde Einvernehmen erzielt. Die Unternehmen nehmen zur Kenntnis, dass die Bundesregierung im Atomgesetz den Neubau von Kernkraftwerken verbieten und die Einrichtung standortnaher Zwischenlager vorschreiben will.

Energiekonsens bleibt Aufgabe der Politik:
Die Vereinbarung über den weiteren Betrieb der Kernkraftwerke kann nach Auffassung der Unternehmen einen umfassenden Energiekonsens nicht ersetzen. Einen solchen Konsens wieder herzustellen, bleibt Aufgabe der Politik. Die Unternehmen sind weiterhin überzeugt, dass die Kernenergie aus ökonomischen und ökologischen Gründen Bestandteil des Energiemixes bleiben sollte.

Unabhängig davon ist eine politische Verständigung über die Anpassung des deutschen Entsorgungskonzepts auf jeden Fall erforderlich. Die Unternehmen haben der Bundesregierung daher dringend nahe gelegt, hierzu das Gespräch mit den Ländern zu suchen.
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