Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 20.10.2015

Kennzeichnungspflicht für die Effizienz von Heizgeräten – Das Energielabel

Seit dem 26. September 2015 ist die Kennzeichnung von Heizgeräten mit dem Energielabel nach EU-Verordnung (EU) Nr. 811/2013 für alle Hersteller verpflichtend. Mit dem Energielabel werden Raumheizgeräte, Kombianlagen, Warmwassererzeuger und -speicher in die Effizienzklassen „A++“ (sehr gut) bis „G“ (sehr schlecht) eingeteilt. Berücksichtigt werden Heizgeräte mit einer Leistung bis zu 70 kW.

Energielabel: Kennzeichnung von Heizgeräten
Energielabel: Kennzeichnung von Heizgeräten

Das Label gilt für Gas- und Öl-Heizungen sowie strombetriebene Wärmepumpen. Warmwasserbereiter und elektrische Durchlauferhitzer sowie Heizungs-Warmwasser-Kombigeräte bis 500 Liter werden ebenfalls durch das Energielabel gekennzeichnet.

Was kennzeichnet das Energielabel

Bisher wird das Energielabel für die Kennzeichnung von elektrischen Haushaltsgeräten angewandt. Durch das Label kann die Effizienz von Heizgeräten des gleichen Typs beurteilt werden (benötigte Energie im Verhältnis zur erzeugten Wärmemenge). Werden mehrere Komponenten zur Wärmeerzeugung (Heizung und Warmwasserbereitung) von einem Hersteller bezogen, wird dies ab Werk durch ein kombiniertes Label gekennzeichnet. Die Effizienz kann bei Verwendung sparsamer Geräte im Verbund sogar ein „A+++“ erreichen.

Was berücksichtigt das Energielabel nicht

Ein geräteübergreifender Vergleich von Wärmeerzeugern ist nicht immer sinnvoll. Eine elektrische Wärmepumpe zum Beispiel sollte aufgrund des Labels nicht direkt mit einem Gas-Brennwertgerät verglichen werden. Hierfür sind tiefere Betrachtungen der Systeme sowie der Rahmenbedingungen des Heizsystems notwendig. Die Energieverluste bei der Stromerzeugung in Kraftwerken werden dabei nicht berücksichtigt. Auch die Investitions- und Betriebskosten einer Heizungsanlage bleiben bei der Kennzeichnung des Labels außen vor.

Ausblick

Für Heizgeräte im Bestand, die älter als 15 Jahre sind, hat die Bundesregierung eine Kennzeichnungspflicht ab dem 01. Januar 2016 beschlossen. Die Bewertung soll von Heizungsinstallateuren, Schornsteinfegern und Energieberatern durchgeführt werden. Somit werden auch Altgeräte mit einem Effizienzlabel versehen, die Einordnung wird aufgrund der Herstellerangaben vorgenommen.

Aktuelle Forenbeiträge
tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Website-Statistik