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News vom 26.10.2015

Damit es beim Nachbarn nicht „spukt“…
„Die ‚Pumpe‘ wird nicht schön gefunden, weil sie mit Geräusch verbunden…“

Im Rahmen energieeffizienter Maßnahmen erfreuen sich vor allem Luft-Wärmepumpen einer wachsenden, aber nicht immer ungeteilten Beliebtheit. Denn, frei nach Wilhelm Busch: „Die ‚Pumpe‘ wird nicht schön gefunden, weil sie mit Geräusch verbunden“. Zunehmend kommt es zu nachbarschaftlichen Streitereien und juristischen Konflikten aufgrund der Lärm-Emission durch Wärmepumpen.

Wärmepumpen auf dem neuesten Stand der Technik emittieren um die 50 Dezibel(A). Die meisten installierten Wärmepumpen aber liegen um 60 bis 65 Dezibel(A). Quelle: Bayrisches Landesamt für Umwelt
Wärmepumpen auf dem neuesten Stand der Technik emittieren um die 50 Dezibel(A). Die meisten installierten Wärmepumpen aber liegen um 60 bis 65 Dezibel(A). Quelle: Bayrisches Landesamt für Umwelt

Was haben Elefanten, Spukschlösser und Wärmepumpen gemeinsam? Elefanten nutzen ihn zum kilometerweiten „Telefonieren“ mit ihren Artgenossen, er lässt Gespenster erscheinen und wird von Wärmepumpen erzeugt: Die Rede ist von Infraschall. Er ist für das menschliche Ohr nicht zu hören, allenfalls als ein tiefes Brummen. Aber er kann im Körper ein unangenehmes Vibrieren auslösen, verbunden mit Unwohlsein, Schlaflosigkeit, Zittern und dem aus Spukgeschichten bekannten „kalten Schauer“. Vibriert das menschliche Auge mit 18 Hertz, einer typischen Infraschallfrequenz, führt das eventuell zu verschwommenen Visionen, man sieht „Gespenster“… Tatsächlich wurde Infraschall schon als Ursache für paranormale Phänomene in „Spukschlössern“ identifiziert.

Natürliche Infraschall-Emittenten sind Wind, Meeresbrandung und die „arbeitende“ Erdkruste, künstliche hingegen der Lastverkehr, industrielle Anlagen, Windräder und eben auch Wärmepumpen. Mit fast jedem zehnten Fall sind sie die häufigste Quelle von Beschwerden über Lärmbelästigung durch Infraschall und tieffrequente Geräusche. Natürlich erzeugen sie auch hörbaren Schall, besonders die  Luftwärmepumpen, da diese zusätzlich zu dem Kompressor mit einem Gebläse arbeiten. Das führt immer öfter zu Verdruss mit den Nachbarn, die störenden Lärmimmissionen ausgesetzt sind.

Die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) regelt das Ermitteln und Beurteilen von Lärm-Immissionen. Immission meint den Lärm, der schließlich beim Nachbarn ankommt. Die Lärm-Emission beschreibt, wieviel Dezibel(A) eine Wärmepumpe, der Emittent, tatsächlich abgibt. Lärmschutzbedürftige Räume sind Wohn- und Schlafräume, Kinderzimmer, Büros und Unterrichtsräume. Gemessen wird die Schallimmission einen halben Meter vor dem Fenster des am stärksten betroffenen Raumes, der in der Regel auch der Lärmquelle am nächsten liegt.

Der Bundesverband Wärmepumpe eV. listet in seinem „Leitfaden Schall“ folgende Einflussfaktoren für die Schallausbreitung:

  • Abschattung durch massive Hindernisse, wie . Gebäude, Mauern oder Geländeformationen.
  • Reflexionen an schallharten Oberflächen, wie  Putz- und Glasfassaden von Gebäuden oder Böden mit Asphalt- und Steinoberfläche.
  • Minderung der Pegelausbreitung durch schallabsorbierende Oberflächen, wie z. B. frisch gefallener Schnee, Rindenmulch oder Ähnliches.
  • Verstärkung oder Abmilderung durch Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur oder durch die jeweilige Windrichtung.

Auch in der näheren Umgebung bereits vorhandene Lärmemittenten sollten in die Planung mit einbezogen werden, da sich die Immissionen aufaddieren und in Summe die Grenzwerte der TA Lärm überschreiten können. Sonst muss eventuell die zuständige Behörde einen Lärmminderungsplan laut Abschnitt 5.3 der TA Lärm erstellen.

Zum nachbarschaftlichen Frieden trägt auch bei, geräuscherzeugende Haustechnik außerhalb der bauordnungsrechtlichen Abstandfläche zu installieren. Zwei neueren Urteilen eines hessischen und eines thüringischen Gerichtes zufolge gilt dieser Mindestabstand auch für Wärmepumpen. In den konkreten Fällen mussten die Pumpen ungeachtet der tatsächlichen Emissionen entfernt beziehungsweise versetzt werden (OLG Frankfurt: 25 U 162/12 und LG Meiningen: 3 O 402/14).

Es macht also durchaus Sinn, den Standort einer neuen Wärmepumpe und ihre zu erwartende Lärmemission schon beim Planen präzise zu ermitteln – damit der Nachbar gut schläft und keine „Gespenster“ sieht…

Hilfreiches „Werkzeug“ für die Planung ist ein Schallrechner

Den „Leitfaden Schall“ des Bundesverbandes Wärmepumpe finden Sie  hier

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